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1573.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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nicht mit Beiträgen, wie sie der Investitionsbeitrag an das Ver- kehrshaus darstellt, schmälern. Es bestehe auch eine gewisse Widersprüchlichkeit, wenn Betriebsbeiträge unter CHF 0.5 Mio vom Parlament beschlossen Ausgangslage Das Verkehrshaus der Schweiz in Luzern realisiert im Hinblick auf sein 50-jähriges Bestehen 2009 ein Neubau- und Aktivierungsprogramm mit einem baulichen Investi- tionsvolumen von CHF 50 Mio
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1573.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1573.4 Laufnummer 12576 Kantonsratsbeschluss betreffend Investitionsbeitrag an das Verkehrshaus der Schweiz Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 10. Januar 2008 Sehr geeh
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1598.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nutzen, im Rahmen der NFA in Zukunft zu finanziellen Abgeltungen gezwungen werden können. Dabei besteht ein reelles Risiko, dass die daraus resultierenden Kosten höher ausfallen als dies im Rahmen einer
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1613.2 - Antwort des Regierungsrates
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12. Januar 1979 äusserte der Regierungsrat den klaren Willen, die Kirchgemeinden in diesem Sinne bestehen zu lassen. Eine vollständige Trennung von Kirche und Staat, die auch die Abschaffung der Kirchgemeinden
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1614.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
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Beurteilung grundsätzlicher Rechtsfragen wird dem aus allen vier vollamtlichen Ge- richtsmitgliedern bestehenden Gesamtgericht übertragen. § 3 Spruchkörper: Mit der Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells hat
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1614.3 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Vorlage Nr. 1614.3 Laufnummer 12573 Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung der Geschäftsordnung des Strafgerichts Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission vom 4. Dezember 2007 Sehr geehrte
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1614.2 - Antrag des Obergerichtes
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es und bei der Erledigung der Verwaltungsgeschäfte. § 8 Kanzlei 1 Die Kanzlei des Strafgerichts besteht aus: a) den Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern; b) dem Sekretariatspersonal; c) den A
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1629.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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werden könnten. Die Möglichkeit zur sinnvollen Umnutzung von Gebäuden stelle in vielen Fällen den besten und wirkungsvollsten Denkmalschutz dar. Die ländlichen, weniger prominenten Bauten seien für die öffentliches Interesse oder ein «sehr hoher» wissenschaftlicher, kultureller oder heimatkundlicher Wert bestehen müsse. Dies Seite 3/13 1629.1 - 12598 vor allem vor dem Hintergrund der Praxis, dass frühere Bau- acht Mitglieder verkleinert, was den Einfluss des Hauseigentümerverbandes stärkt.6 Der HEV hat seit Bestehen der Denkmalkommission (seit 1991) darin Einsitz; dessen Vertretung ist auch in Zukunft unbestritten
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1628.1 - Antwort des Regierungsrates
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ren oder aufgrund der historischen Werte klar wurde, dass kein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht (z. B. Vermögen von Fr. 8'000'000.--). Diese Fälle wurden nicht prioritär behandelt, weil kein Verlust
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1629.2 - Antrag des Regierungsrates
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Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz) Änderung vom …………….. 2008 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschlies