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1563.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1563.3 (Laufnummer 12544) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND FREIGABE EINES OBJEKTKREDITES FÜR DAS PROJEKT "STRASSENSANIERUNG ÄGERISTRASSE UND BAU DES KOMBINIERTEN RAD-/FUSSWEGES,
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1564.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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Grundsatz in E 7.1.4 streichen, dass sich der Kanton beim Bund dafür einzusetzen hat, dass auch bestehende Leitungen saniert und die Grenzwerte für neue Leitungen eingehalten werden müssen. Als Grund gibt
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1563.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1563.4 (Laufnummer 12551) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND FREIGABE EINES OBJEKTKREDITES FÜR DAS PROJEKT "KOMBINIERTER RAD-/FUSSWEG ÄGERISTRASSE, ABSCHNITT LORETO- BIS LÜSSIRAINS
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1733.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Das Bebauungsplangebiet wird über eine neue Quartierstrasse ab der Zugerstrasse erschlossen; die bestehende Privatstrasse wird für Personenwagen abgesperrt. Der Kanton hat die Vorprüfung des Bebauungsplans AG); Baar, Altersheim Martinspark (1991/93). Seite 8/14 1733.1 - 12880 bereits am seitlichen Rand bestehende Meteorwasserleitung. Die so instand gestellte Fläche kann als Rammplanum der Grundeigentümerin ― als mögliche Kandidatur für das UNESCO-Welterbe nominiert. Verzicht auf Schutz Nördlich der bestehenden Überbauung «Alpenblick» in Cham sollen zwei neue Hochhäuser («Alpenblick II») mit einer Tiefgarage
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1728.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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festgelegte Gesamtbetrag gleich hoch, muss aber von weniger Geberkantonen getragen werden. Hier besteht die Gefahr, dass der Kanton Zug noch mehr leisten muss als bisher. Die Stawiko weist darauf hin,
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1732.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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Unbestritten war in der Raumplanungskommissi- on, dass Arrondierungen den Vorteil haben, dass die bestehende Infrastruktur genutzt werden kann. Langfristig braucht es auch neue Abbaugebiete, damit wir nicht Kiesabbaugebiete. Der Regierungsrat will dieses Ziel einerseits da- mit erreichen, in dem bei fünf bestehenden Kiesabbaugebieten (Äbnetwald West und Hof Süd, Seite 2/4 1732.3 - 12966 beide Cham; Bethlehem Süd die Kiesbetreiber bemühen sich, den Recyclinganteil zu erhöhen. Die fünf Arrondierungen bei den bestehenden Kiesabbaugebieten führten in der Fragenrunde kaum zu Diskussionen. Eine Diskussion gab es nur bei
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1732.1a - Beilage 1
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G 16 9 Menzingen Bethlehem Süd L 15 10 Cham Hof Süd F 6 11 Cham Äbnetwald West (Abbau max. zu bestehendem Feldweg, westlich des Feldweges nur Sichtschutzmass- nahmen ohne Bo- denveränderungen) E 5, F 5 langfristigen Sicherung der Versorgung des Kantons mit mineralischen Rohstoff en, Steinen und Erden besteht ein kantonales Interesse. E 11.1.2 Um die natürlichen Ressourcen zu schonen, unter- stützt der Kanton (2040) Si- cherung der Versorgung des Kantons mit minera- lischen Rohstoff en, Steinen und Erden besteht ein kantonales Interesse. Der Kanton geht bis 2025 von jährlich rund 400’000 m3 Kiesabbauvolumen
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1568.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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bei der Besteuerung der SBB aus dem 2. Revisions- paket zu kippen und die Bundeslösung abzuwarten. Wenn § 57 Abs. 1 Bst. d StG revidiert wird, bevor die erwartete Bundeslösung vorliegt, besteht die Gefahr Massnahmen. Grundsätzlich transparent besteuert werden dabei vertragliche Anla- gefonds und die so genannten SICAV ohne direkten Grundbesitz. Transparent besteuert wird auch die Kommanditgesellschaft für eine Gesamtbelastung von 16%. Diese Steuer wird im Quellensteuerverfahren erhoben. Die Kantone besteuern die Bruttobeträge gegenwärtig mit folgenden Sätzen (die Bundessteuer von 5% inbegriffen): 15%: OW
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1590.14 - Antrag von Thomas Lötscher zur 2. Lesung
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unter 18 Jahren oder gegen deren sexuelle Integrität schliessen lassen. Bei Personen über 18 Jahren besteht ein Melderecht. Begründung: Anlässlich der ersten Lesung wurde die ursprüngliche Version des Reg
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1590.13 - Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 9. September 2008 zur 2. Lesung
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der Betriebsgesellschaft (zuletzt Zuger Kantonsspital AG) zur Verfügung stellt. Das heute noch bestehende Gesetz über das Kantonsspital (BGS 826.13) wird durch den Regierungsrat im Rahmen der ihm in §