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1563.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1563.3 (Laufnummer 12544) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND FREIGABE EINES OBJEKTKREDITES FÜR DAS PROJEKT "STRASSENSANIERUNG ÄGERISTRASSE UND BAU DES KOMBINIERTEN RAD-/FUSSWEGES,
1564.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
Grundsatz in E 7.1.4 streichen, dass sich der Kanton beim Bund dafür einzusetzen hat, dass auch bestehende Leitungen saniert und die Grenzwerte für neue Leitungen eingehalten werden müssen. Als Grund gibt
1563.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1563.4 (Laufnummer 12551) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND FREIGABE EINES OBJEKTKREDITES FÜR DAS PROJEKT "KOMBINIERTER RAD-/FUSSWEG ÄGERISTRASSE, ABSCHNITT LORETO- BIS LÜSSIRAINS
1733.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Das Bebauungsplangebiet wird über eine neue Quartierstrasse ab der Zugerstrasse erschlossen; die bestehende Privatstrasse wird für Personenwagen abgesperrt. Der Kanton hat die Vorprüfung des Bebauungsplans AG); Baar, Altersheim Martinspark (1991/93). Seite 8/14 1733.1 - 12880 bereits am seitlichen Rand bestehende Meteorwasserleitung. Die so instand gestellte Fläche kann als Rammplanum der Grundeigentümerin ― als mögliche Kandidatur für das UNESCO-Welterbe nominiert. Verzicht auf Schutz Nördlich der bestehenden Überbauung «Alpenblick» in Cham sollen zwei neue Hochhäuser («Alpenblick II») mit einer Tiefgarage
1728.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
festgelegte Gesamtbetrag gleich hoch, muss aber von weniger Geberkantonen getragen werden. Hier besteht die Gefahr, dass der Kanton Zug noch mehr leisten muss als bisher. Die Stawiko weist darauf hin,
1732.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
Unbestritten war in der Raumplanungskommissi- on, dass Arrondierungen den Vorteil haben, dass die bestehende Infrastruktur genutzt werden kann. Langfristig braucht es auch neue Abbaugebiete, damit wir nicht Kiesabbaugebiete. Der Regierungsrat will dieses Ziel einerseits da- mit erreichen, in dem bei fünf bestehenden Kiesabbaugebieten (Äbnetwald West und Hof Süd, Seite 2/4 1732.3 - 12966 beide Cham; Bethlehem Süd die Kiesbetreiber bemühen sich, den Recyclinganteil zu erhöhen. Die fünf Arrondierungen bei den bestehenden Kiesabbaugebieten führten in der Fragenrunde kaum zu Diskussionen. Eine Diskussion gab es nur bei
1732.1a - Beilage 1
G 16 9 Menzingen Bethlehem Süd L 15 10 Cham Hof Süd F 6 11 Cham Äbnetwald West (Abbau max. zu bestehendem Feldweg, westlich des Feldweges nur Sichtschutzmass- nahmen ohne Bo- denveränderungen) E 5, F 5 langfristigen Sicherung der Versorgung des Kantons mit mineralischen Rohstoff en, Steinen und Erden besteht ein kantonales Interesse. E 11.1.2 Um die natürlichen Ressourcen zu schonen, unter- stützt der Kanton (2040) Si- cherung der Versorgung des Kantons mit minera- lischen Rohstoff en, Steinen und Erden besteht ein kantonales Interesse. Der Kanton geht bis 2025 von jährlich rund 400’000 m3 Kiesabbauvolumen
1568.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
bei der Besteuerung der SBB aus dem 2. Revisions- paket zu kippen und die Bundeslösung abzuwarten. Wenn § 57 Abs. 1 Bst. d StG revidiert wird, bevor die erwartete Bundeslösung vorliegt, besteht die Gefahr Massnahmen. Grundsätzlich transparent besteuert werden dabei vertragliche Anla- gefonds und die so genannten SICAV ohne direkten Grundbesitz. Transparent besteuert wird auch die Kommanditgesellschaft für eine Gesamtbelastung von 16%. Diese Steuer wird im Quellensteuerverfahren erhoben. Die Kantone besteuern die Bruttobeträge gegenwärtig mit folgenden Sätzen (die Bundessteuer von 5% inbegriffen): 15%: OW
1590.14 - Antrag von Thomas Lötscher zur 2. Lesung
unter 18 Jahren oder gegen deren sexuelle Integrität schliessen lassen. Bei Personen über 18 Jahren besteht ein Melderecht. Begründung: Anlässlich der ersten Lesung wurde die ursprüngliche Version des Reg
1590.13 - Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 9. September 2008 zur 2. Lesung
der Betriebsgesellschaft (zuletzt Zuger Kantonsspital AG) zur Verfügung stellt. Das heute noch bestehende Gesetz über das Kantonsspital (BGS 826.13) wird durch den Regierungsrat im Rahmen der ihm in §

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