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1597.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
dieser Abgrenzung, da sie teilweise unzweckmässig ist. Im Ennetsee soll sich der Teilraum 1 an bestehende Verkehrsinfrastrukturen wie Autobahn anlehnen, die eine klare Zäsur der Landschaftskammern vornehmen Regierung hat mit Beschluss vom 3. Juli 2007 die Organisation der Trägerschaft festgelegt. Demnach besteht die Trägerschaft aus dem Regierungsrat selber. Diese Trägerschaft schliesst mit dem Bund die Lei
1597.1b - Beilage 2a
Dargestellte Massnahmen Beilage Autobahnanschluss Radweg Hauptstrasse Autobahn Haltestelle Bahn Bestehende Verkehrsinfrastruktur Nicht dargestellte Massnahmen Raumplanung Langsamverkehr Nachfrageseitige
1603.03 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
vorgestellten Projektidee bzw. Machbarkeitsstudie mit hangseitigen neuen Räu- men ergäben sich im besten Fall Einsparungen von Fr. 100'000.--. Variante 3 wäre wegen des zusätzlichen Untergeschosses um rund Mio. Franken für die Sanierung der Mauer und die Herrichtung des Sockel- geschosses zu rechnen. Im besten Fall entsteht ein Raum von 350 m2 inklusive Office, der damit etwa gleich gross wäre wie der Burgbachsaal nach Auffassung des Regierungsrates in der kantonalen Liegenschaft im Hin- terberg, Steinhausen, bestehende Räume beziehen. Hier aber hat unsere Kommission auch mit Rücksicht auf ein Begehren der Staats
1603.07 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
zimmer, Drucker-/Kopierraum, WC-Räume, etc. werden gemeinsam genutzt. Für die Aufsto- ckung wird das bestehende Treppenhaus verlängert und ein neuer Lift eingebaut, der bis ins Untergeschoss führt und damit
1626.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
plan 2004 ist der Standort Röhrliberg in Cham als Standort für die Schulen der Sekundarstu- fe II, bestehend aus der Fachmittelschule (FMS), der Wirtschaftsmittelschule (WMS) und dem Kurzzeitgymnasium in Menzingen Menzingen und Theilerhausareal in Zug aus, weil damit den regional- und bildungspolitischen Anliegen am besten Rechung getragen wird. Als positive Faktoren wurden bei dieser Lösung ebenfalls erwähnt, dass es
1626.1a - Beilage
der Umfahrung Unterägeri Richtplantext alt Richtplantext neu V 3.2 An den nachfolgenden Vorhaben besteht ein kanto- nales Interesse. Sie sind räumlich abgestimmt und werden festgesetzt: Nr. Vorhaben Plan- 8 Neubau Verbindung Chamerstras- se (Schlatt)-Bösch K 4, M 4 V 3.2 An den nachfolgenden Vorhaben besteht ein kanto- nales Interesse. Sie sind räumlich abgestimmt und werden festgesetzt: Nr. Vorhaben Plan- Richtplankarte alt Richtplankarte neu V 3.3 An der Weiterbearbeitung der nachfolgenden Vorha- ben besteht ein kantonales Interesse. Sie werden daher als Zwischenergebnis aufgenommen: Nr. Vorhaben Plan- quadrat
1625.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
12591 des Regierungsrates). In der Vorlage des Regierungs- rates sind die Gründe erwähnt, weshalb bestehende Fruchtfolgeflächen aufgehoben wer- den müssen. Bei der Neuausscheidung der Fruchtfolgeflächen wurde
1643.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Schutzziel der Kanton. 2Die Kosten der dieses Schutz- ziel übersteigenden Massnahmen trägt deren Bestellerin bzw. Bestel- ler. 14/21 3Die Gemeinden können ihre Kosten mit Hilfe eines Perimeters vollständig Mass- nahmen, da die Gemeinden weiterhin einen Teil dieser Massnahmen ausserhalb der Bauzonen als Besteller tragen müssen, sondern vielmehr der Personalaufwand für Aufsicht, Kontrollen und wasserbauliche Massnahmen an privaten Gewässern, mit der zugesicherten Unter- stützung der Spezialisten des Kantons, am besten durch die Gemeinden wahrgenommen wer- den könnten. Mit dem vorliegenden Entwurf wurden den Begehren
1642.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. November 2008
Rechtspflege die Bestellung eines Rechtsbeistandes verbunden werden, wenn es zur Wahrung der Rechte der Partei notwendig ist. 3 Der Rechtsbeistand hat gegenüber der ihn bestellenden BehördeAnspruch auf
1642.4 - Anträge der erweiterten Justizprüfungskommission
Rechtspflege die Bestellung eines Rechtsbeistandes verbunden werden, wenn es zur Wahrung der Rechte der Partei notwendig ist. 3 Der Rechtsbeistand hat gegenüber der ihn bestellenden Behörde Anspruch auf

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