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1642.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Rechtspflege die Bestellung eines Rechtsbeistandes verbunden werden, wenn es zur Wahrung der Rechte der Partei notwendig ist. 3 Der Rechtsbeistand hat gegenüber der ihn bestellenden Behörde Anspruch auf
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1643.2 - Antrag des Regierungsrates
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Schutzziel der Kanton. 2 Die Kosten der dieses Schutzziel übersteigenden Massnahmen trägt deren Bestellerin bzw. Besteller. 3 Die Gemeinden können ihre Kosten mit Hilfe eines Perimeters vollstän- dig oder in den Staubereichen sowie in den Ober- und Unterwasserkanälen von Kraftwerken, beim Ersatz von bestehenden Eindolungen für sämtliche Massnahmen an öffentlichen und privaten Gewässern; d) die Bauherrschaft
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1643.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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gebaut werden; - was bereits seit Jahren für die wasserbaulichen Massnahmen an öffentlichen Gewässern bestens funktioniert - Federführung bei der Baudirektion und Zusammenarbeit mit der Di- rektion des Innern
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1643.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1643.4 Laufnummer 12762 Änderung des Gesetzes über die Gewässer (GewG) Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 2. Juli 2008 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen u
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1680.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Bei Personen ohne gefes- tigten Aufenthaltsstatus erscheine eine effiziente Aufgabenerfüllung am besten gewährleis- tet, wenn die Betreuung von einer zentralen Stelle des Kantons ausgehe. Ebenso mache Zuständigkeit. Als Übergangslösung, bis zur In-Kraft-Tretung der SHG-Revision, wurde inzwischen die bestehende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton und den Gemein- den betreffend die Nothilfe für NE betrauen oder ob sie die Aufgaben selbst über- nehmen möchten. Vorläufig Aufgenommene Die bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen der Direktion des Innern (Abteilung Asylfür- sorge) mit dem Bundesamt für
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1679.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Kontrollen durchführen oder veranlassen, dass bei der Anbieterin Kontrollen durchgeführt werden. Bestehen Gründe, eine Anbieterin auszuschliessen, kann die Beschaf- fungsstelle den Entscheid umgehend fällen soll. Abgesehen von den bereits be- stehenden, in Sondergesetzen geregelten Kontrollkompetenzen besteht die Möglichkeit, das Kontrollrecht an Dritte zu delegieren, z.B. an paritätische Organe des Gesa
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1680.3a - Synopse
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untergebrachter Personen geeignete Unterkünfte bereitzu- stellen, soweit die Personen nicht in den bestehenden kantonalen Unterkünften unterge- bracht werden können. Sie können untereinander einen abweichenden
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1704.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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auf Gemeindestufe durch den Bürgerrat, eine von ihm bestellte Kommission oder eventu- ell durch den Einwohnergemeinderat bzw. eine von ihm bestellte Kommission bzw. - auf Kantonsstufe durch den Regierungsrat iative durchzuführen, ansonsten die Stimmberechtigten dies als Zwängerei ansehen könnten. Zudem bestehe kein dringender Seite 2/13 1704.1 - 12806 Handlungsbedarf, da die Einbürgerungsverfahren im Kanton eingebürger- ten Personen im Amtsblatt zu veröffentlichen. Der Regierungsrat anerkennt indessen die bestehende Praxis und das Bedürfnis der Bürgerin- nen und Bürger, Informationen darüber zu erhalten, welche
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1704.04 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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eine Ausbildung etc. hingewiesen. In solchen Fällen sollte zumindest die Möglichkeit eines Erlasses bestehen (Kann-Vorschrift). Auch der Verwaltungsgebührentarif nennt die Möglichkeit der Herabsetzung oder
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1704.05 - Antrag der vorberatenden Kommission
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Kostenvorschusses abhängig machen. 2 Wird innert der angesetzten Frist der Vorschuss nicht geleistet, besteht kein Anspruch auf die ver- langte Leistung. Diese Folge ist der Partei mit der Aufforderung zur Leistung s schrift- lich mitzuteilen. 2 Wird innert der angesetzten Frist der Vorschuss nicht geleistet, besteht kein Anspruch auf die Durch- führung des Einbürgerungsverfahrens. Diese Fol- ge ist der Partei mit Kostenvor- schusses abhängig machen. 2 Wird innert der angesetzten Frist der Vorschuss nicht geleistet, besteht kein Anspruch auf die ver- langte Leistung. Diese Folge ist der Partei mit der Aufforderung zur Leistung