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1642.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Rechtspflege die Bestellung eines Rechtsbeistandes verbunden werden, wenn es zur Wahrung der Rechte der Partei notwendig ist. 3 Der Rechtsbeistand hat gegenüber der ihn bestellenden Behörde Anspruch auf
1643.2 - Antrag des Regierungsrates
Schutzziel der Kanton. 2 Die Kosten der dieses Schutzziel übersteigenden Massnahmen trägt deren Bestellerin bzw. Besteller. 3 Die Gemeinden können ihre Kosten mit Hilfe eines Perimeters vollstän- dig oder in den Staubereichen sowie in den Ober- und Unterwasserkanälen von Kraftwerken, beim Ersatz von bestehenden Eindolungen für sämtliche Massnahmen an öffentlichen und privaten Gewässern; d) die Bauherrschaft
1643.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
gebaut werden; - was bereits seit Jahren für die wasserbaulichen Massnahmen an öffentlichen Gewässern bestens funktioniert - Federführung bei der Baudirektion und Zusammenarbeit mit der Di- rektion des Innern
1643.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 1643.4 Laufnummer 12762 Änderung des Gesetzes über die Gewässer (GewG) Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 2. Juli 2008 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen u
1680.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bei Personen ohne gefes- tigten Aufenthaltsstatus erscheine eine effiziente Aufgabenerfüllung am besten gewährleis- tet, wenn die Betreuung von einer zentralen Stelle des Kantons ausgehe. Ebenso mache Zuständigkeit. Als Übergangslösung, bis zur In-Kraft-Tretung der SHG-Revision, wurde inzwischen die bestehende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton und den Gemein- den betreffend die Nothilfe für NE betrauen oder ob sie die Aufgaben selbst über- nehmen möchten. Vorläufig Aufgenommene Die bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen der Direktion des Innern (Abteilung Asylfür- sorge) mit dem Bundesamt für
1679.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kontrollen durchführen oder veranlassen, dass bei der Anbieterin Kontrollen durchgeführt werden. Bestehen Gründe, eine Anbieterin auszuschliessen, kann die Beschaf- fungsstelle den Entscheid umgehend fällen soll. Abgesehen von den bereits be- stehenden, in Sondergesetzen geregelten Kontrollkompetenzen besteht die Möglichkeit, das Kontrollrecht an Dritte zu delegieren, z.B. an paritätische Organe des Gesa
1680.3a - Synopse
untergebrachter Personen geeignete Unterkünfte bereitzu- stellen, soweit die Personen nicht in den bestehenden kantonalen Unterkünften unterge- bracht werden können. Sie können untereinander einen abweichenden
1704.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
auf Gemeindestufe durch den Bürgerrat, eine von ihm bestellte Kommission oder eventu- ell durch den Einwohnergemeinderat bzw. eine von ihm bestellte Kommission bzw. - auf Kantonsstufe durch den Regierungsrat iative durchzuführen, ansonsten die Stimmberechtigten dies als Zwängerei ansehen könnten. Zudem bestehe kein dringender Seite 2/13 1704.1 - 12806 Handlungsbedarf, da die Einbürgerungsverfahren im Kanton eingebürger- ten Personen im Amtsblatt zu veröffentlichen. Der Regierungsrat anerkennt indessen die bestehende Praxis und das Bedürfnis der Bürgerin- nen und Bürger, Informationen darüber zu erhalten, welche
1704.04 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
eine Ausbildung etc. hingewiesen. In solchen Fällen sollte zumindest die Möglichkeit eines Erlasses bestehen (Kann-Vorschrift). Auch der Verwaltungsgebührentarif nennt die Möglichkeit der Herabsetzung oder
1704.05 - Antrag der vorberatenden Kommission
Kostenvorschusses abhängig machen. 2 Wird innert der angesetzten Frist der Vorschuss nicht geleistet, besteht kein Anspruch auf die ver- langte Leistung. Diese Folge ist der Partei mit der Aufforderung zur Leistung s schrift- lich mitzuteilen. 2 Wird innert der angesetzten Frist der Vorschuss nicht geleistet, besteht kein Anspruch auf die Durch- führung des Einbürgerungsverfahrens. Diese Fol- ge ist der Partei mit Kostenvor- schusses abhängig machen. 2 Wird innert der angesetzten Frist der Vorschuss nicht geleistet, besteht kein Anspruch auf die ver- langte Leistung. Diese Folge ist der Partei mit der Aufforderung zur Leistung

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