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1568.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
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7 % des Reingewinnes. Die Gewinnsteuer von juristischen Personen, die gemäss den §§ 68 oder 69 besteuert werden, beträgt 7 %. Der Steuersatz kann in besonderen Fällen im Zusammenhang mit ausländischen aus bewilligungsfreier Erwerbstätig- keit mindestens zum Steuersatz für Einkommen aus Nebenerwerb besteuert wird. § 90 Abs. 4 4 Die Steuer beträgt 15 Prozent der Bruttoeinkünfte. § 108 2 Eine Auskunft, e im ordentlichen Verfahren zu veranla- genden Steuern. Davon ausgenommen sind Einkünfte, die der Besteuerung nach § 37bis unterstehen. Vorbehalten bleibt die ordentliche Veranlagung nach §§ 86 f. § 81 Abs
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1568.07 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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dann erfolgreich, wenn sie ausgeglichen, nachhaltig, dem in der Bundesverfassung verankerten Besteuerungsgrundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verpflichtet ist und von einer deutlichen Mehrheit hin, dass diese Steuerrabatte, welche je nach Rechtsform und Be- teiligungshöhe zu ungleichen Besteuerungen der an den Unternehmen beteiligten Personen führen, verfassungswidrig sind. Beim Bundesgericht Gewinnsteuern gerade mal eine Woche zur Vernehmlassung eingeräumt wurde. Wir monieren auch, dass die bestehende Unverhältnismässigkeit zwischen den vor- geschlagenen Steuersenkungen, welche vorab Vermögenden
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1569.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1569.2 Laufnummer 12597 Interpellation von Anna Lustenberger-Seitz betreffend bessere Anerkennung der Spielgruppe und der Spielgruppenleiterinnen im Kanton Zug (Vorlage Nr. 1569.1 - 12457)
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1568.09 - Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung
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wieder einmal mehr, eine Änderung des Steuergesetzes sehr sehr bescheiden aus. Mit unserem Antrag besteht die Chance, korrigierend in dieses Ungleichgewicht ein- zuwirken. 300/sk
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1568.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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5 % des Reingewinnes. Die Gewinnsteuer von juristischen Personen, die gemäss den §§ 68 oder 69 besteuert werden, beträgt in den Steuerjahren 2009 und 3 2010 6,75 % und ab dem Steuerjahr 2011 6,5 %. Der aus bewilligungsfreier Erwerbstätig- keit mindestens zum Steuersatz für Einkommen aus Nebenerwerb besteuert wird. § 90 Abs. 4 4 Die Steuer beträgt 15 Prozent der Bruttoeinkünfte. § 108 2 Eine Auskunft, e im ordentlichen Verfahren zu veranla- genden Steuern. Davon ausgenommen sind Einkünfte, die der Besteuerung nach § 37bis unterstehen. Vorbehalten bleibt die ordentliche Veranlagung nach §§ 86 f. § 81 Abs
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1590.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
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Aufzeichnungen und Mitteilungen nach § 40 erfolgt sind. § 42 Nähere Überprüfung der Anordnung 1 Bestehen Zweifel an der Notwendigkeit oder Angemessenheit der Mass- nahme, so hat die Kantonsärztin oder Haftpflichtversicherung abschliessen. 3 Betriebe, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits bestehen und neu der Betriebsbewilligungspflicht unterstellt werden, müssen binnen sechs Monaten nach In unter 18 Jahren oder gegen deren sexuelle Integrität schliessen lassen. Bei Personen über 18 Jahren besteht ein Melderecht. § 18 Berufshaftpflichtversicherung und Infrastruktur 1 Auf den Zeitpunkt der Tät
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1590.06 - Ergebnis der 1. Lesung
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Aufzeichnungen und Mitteilungen nach § 40 erfolgt sind. § 42 Nähere Überprüfung der Anordnung 1 Bestehen Zweifel an der Notwendigkeit oder Angemessenheit der Mass- nahme, so hat die Kantonsärztin oder gleichwertige Sicherheiten erbringen. 3 Betriebe, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits bestehen und neu der Betriebsbewilligungspflicht unterstellt werden, müssen binnen sechs Monaten nach In Verbrechen oder Vergehen gegen Leib und Leben oder gegen die sexuelle Integrität schliessen lassen, besteht ein Melderecht. § 18 Berufshaftpflichtversicherung und Infrastruktur 1 Auf den Zeitpunkt der Tät
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1590.02 - Antrag des Regierungsrates
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Aufzeichnungen und Mitteilungen nach § 40 erfolgt sind. § 42 Nähere Überprüfung der Anordnung 1 Bestehen Zweifel an der Notwendigkeit oder Angemessenheit der Mass- nahme, so hat die Kantonsärztin oder Haftpflichtversicherung abschliessen. 3 Betriebe, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits bestehen und neu der Betriebsbewilligungspflicht unterstellt werden, müssen binnen sechs Monaten nach In unter 18 Jahren oder gegen deren sexuelle Integrität schliessen lassen. Bei Personen über 18 Jahren besteht ein Melderecht. § 18 Berufshaftpflichtversicherung und Infrastruktur 1 Auf den Zeitpunkt der Tät
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1590.07 - Ergänzender Bericht und Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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adäquate Beratung und Behandlung betroffener Menschen zu sorgen." in § 46 GesG zu absolut sei. Es bestehe damit die Gefahr, dass Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kanton erhoben werden könnten, wenn jemand vor Rauch zu schützende Tätigkeiten Tanzen, Singen oder Musizie- ren mit Blasinstrumenten. Die bestehende Gesetzesvorlage ermöglicht es, die in der Petition genannten atmungsaktiven Tätigkeiten in rauchfreien muss (Bsp. Eishockey-Match, Kino, Dancing, Theater) oder eine allge- mein gültige Zutrittsregelung besteht (Bsp. Anzug mit Krawatte, nur Frauen etc.). Speziell zu beachten ist, dass der Zugang zu den Nic
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1648.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1648.2 Laufnummer 12837 Interpellation von Franz Hürlimann betreffend kosteneffizienter Reorganisation beim kan- tonalen Amt für Fischerei und Jagd (Vorlage Nr. 1648.1 - 12647) Antwort des