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1568.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
7 % des Reingewinnes. Die Gewinnsteuer von juristischen Personen, die gemäss den §§ 68 oder 69 besteuert werden, beträgt 7 %. Der Steuersatz kann in besonderen Fällen im Zusammenhang mit ausländischen aus bewilligungsfreier Erwerbstätig- keit mindestens zum Steuersatz für Einkommen aus Nebenerwerb besteuert wird. § 90 Abs. 4 4 Die Steuer beträgt 15 Prozent der Bruttoeinkünfte. § 108 2 Eine Auskunft, e im ordentlichen Verfahren zu veranla- genden Steuern. Davon ausgenommen sind Einkünfte, die der Besteuerung nach § 37bis unterstehen. Vorbehalten bleibt die ordentliche Veranlagung nach §§ 86 f. § 81 Abs
1568.07 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
dann erfolgreich, wenn sie ausgeglichen, nachhaltig, dem in der Bundesverfassung verankerten Besteuerungsgrundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verpflichtet ist und von einer deutlichen Mehrheit hin, dass diese Steuerrabatte, welche je nach Rechtsform und Be- teiligungshöhe zu ungleichen Besteuerungen der an den Unternehmen beteiligten Personen führen, verfassungswidrig sind. Beim Bundesgericht Gewinnsteuern gerade mal eine Woche zur Vernehmlassung eingeräumt wurde. Wir monieren auch, dass die bestehende Unverhältnismässigkeit zwischen den vor- geschlagenen Steuersenkungen, welche vorab Vermögenden
1569.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1569.2 Laufnummer 12597 Interpellation von Anna Lustenberger-Seitz betreffend bessere Anerkennung der Spielgruppe und der Spielgruppenleiterinnen im Kanton Zug (Vorlage Nr. 1569.1 - 12457)
1568.09 - Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung
wieder einmal mehr, eine Änderung des Steuergesetzes sehr sehr bescheiden aus. Mit unserem Antrag besteht die Chance, korrigierend in dieses Ungleichgewicht ein- zuwirken. 300/sk
1568.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
5 % des Reingewinnes. Die Gewinnsteuer von juristischen Personen, die gemäss den §§ 68 oder 69 besteuert werden, beträgt in den Steuerjahren 2009 und 3 2010 6,75 % und ab dem Steuerjahr 2011 6,5 %. Der aus bewilligungsfreier Erwerbstätig- keit mindestens zum Steuersatz für Einkommen aus Nebenerwerb besteuert wird. § 90 Abs. 4 4 Die Steuer beträgt 15 Prozent der Bruttoeinkünfte. § 108 2 Eine Auskunft, e im ordentlichen Verfahren zu veranla- genden Steuern. Davon ausgenommen sind Einkünfte, die der Besteuerung nach § 37bis unterstehen. Vorbehalten bleibt die ordentliche Veranlagung nach §§ 86 f. § 81 Abs
1590.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
Aufzeichnungen und Mitteilungen nach § 40 erfolgt sind. § 42 Nähere Überprüfung der Anordnung 1 Bestehen Zweifel an der Notwendigkeit oder Angemessenheit der Mass- nahme, so hat die Kantonsärztin oder Haftpflichtversicherung abschliessen. 3 Betriebe, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits bestehen und neu der Betriebsbewilligungspflicht unterstellt werden, müssen binnen sechs Monaten nach In unter 18 Jahren oder gegen deren sexuelle Integrität schliessen lassen. Bei Personen über 18 Jahren besteht ein Melderecht. § 18 Berufshaftpflichtversicherung und Infrastruktur 1 Auf den Zeitpunkt der Tät
1590.06 - Ergebnis der 1. Lesung
Aufzeichnungen und Mitteilungen nach § 40 erfolgt sind. § 42 Nähere Überprüfung der Anordnung 1 Bestehen Zweifel an der Notwendigkeit oder Angemessenheit der Mass- nahme, so hat die Kantonsärztin oder gleichwertige Sicherheiten erbringen. 3 Betriebe, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits bestehen und neu der Betriebsbewilligungspflicht unterstellt werden, müssen binnen sechs Monaten nach In Verbrechen oder Vergehen gegen Leib und Leben oder gegen die sexuelle Integrität schliessen lassen, besteht ein Melderecht. § 18 Berufshaftpflichtversicherung und Infrastruktur 1 Auf den Zeitpunkt der Tät
1590.02 - Antrag des Regierungsrates
Aufzeichnungen und Mitteilungen nach § 40 erfolgt sind. § 42 Nähere Überprüfung der Anordnung 1 Bestehen Zweifel an der Notwendigkeit oder Angemessenheit der Mass- nahme, so hat die Kantonsärztin oder Haftpflichtversicherung abschliessen. 3 Betriebe, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits bestehen und neu der Betriebsbewilligungspflicht unterstellt werden, müssen binnen sechs Monaten nach In unter 18 Jahren oder gegen deren sexuelle Integrität schliessen lassen. Bei Personen über 18 Jahren besteht ein Melderecht. § 18 Berufshaftpflichtversicherung und Infrastruktur 1 Auf den Zeitpunkt der Tät
1590.07 - Ergänzender Bericht und Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
adäquate Beratung und Behandlung betroffener Menschen zu sorgen." in § 46 GesG zu absolut sei. Es bestehe damit die Gefahr, dass Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kanton erhoben werden könnten, wenn jemand vor Rauch zu schützende Tätigkeiten Tanzen, Singen oder Musizie- ren mit Blasinstrumenten. Die bestehende Gesetzesvorlage ermöglicht es, die in der Petition genannten atmungsaktiven Tätigkeiten in rauchfreien muss (Bsp. Eishockey-Match, Kino, Dancing, Theater) oder eine allge- mein gültige Zutrittsregelung besteht (Bsp. Anzug mit Krawatte, nur Frauen etc.). Speziell zu beachten ist, dass der Zugang zu den Nic
1648.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1648.2 Laufnummer 12837 Interpellation von Franz Hürlimann betreffend kosteneffizienter Reorganisation beim kan- tonalen Amt für Fischerei und Jagd (Vorlage Nr. 1648.1 - 12647) Antwort des

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