-
1622.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
-
die Organisation der Fahrenden ist damit einverstanden. Erschlossen wird das Grundstück über eine bestehende Zufahrt ab der Staatsstrasse des Kantons Zürich. Obwohl die angren- zende Gemeinde Knonau über
-
1642.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates und des Verwaltungsgerichtes
-
der Art und Weise ihrer Entscheidkompetenz (originär oder delegiert) sowie nach der Frage des Bestehens eines ordentlichen Rechtsmittels an eine Bundesbe- hörde, soll sich neu die Frage des Instanzenzugs Kranken- kassen einerseits und Ärzten und Apothekern anderseits sind durch das vom Obergericht hiezu bestellte besondere Schiedsgericht zu erledigen. § 18 Abs. 1 1 aufheben Begründung: Gemäss § 8 des Einfüh Kantone verpflichtet, für alle öffentlich- rechtlichen Streitigkeiten richterliche Behörden zu bestellen mit grundsätzlich voller Sachverhalts- und Rechtskontrolle. Diesem Erfordernis ist der Kanton Zug
-
1641.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
die Eltern darüber informiert und sie damit auch in die Pflicht genommen. Gleichzeitig könnte auf bestehende und gewiss noch auszuweitende freiwillige Angebote auf- merksam gemacht werden. In der Stadt St
-
1642.2 - Antrag des Regierungsrates und des Verwaltungsgerichtes
-
Rechtspflege die Bestellung eines Rechtsbeistandes verbunden werden, wenn es zur Wahrung der Rechte der Partei notwendig ist. 3 Der Rechtsbeistand hat gegenüber der ihn bestellenden Behörde Anspruch auf
-
1697.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
anzupassen. 2.2 Geburtszulage Es ist den Kantonen überlassen, Geburtszulagen einzuführen oder die bestehenden Regelun- gen beizubehalten. Aktuell kennen die Kantone Luzern (800 Franken), Uri (1'000 Franken) für Nichterwerbstätige vor. Die Leistungen entsprechen den Zulagen für Arbeitnehmende. Allerdings besteht nur An- spruch, wenn das steuerbare Einkommen den anderthalbfachen Betrag einer maximalen vollen
-
1697.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
Vorlage Nr. 1697.3 Laufnummer 12947 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (EG FamZG) Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission vom 22. Oktober 2008 Sehr geehrter Herr Präsi
-
1697.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juli 2009
-
Familienausgleichskassen § 5 Familienausgleichskasse Zug 1 Unter dem Namen «Familienausgleichskasse Zug» besteht eine kanto- nale Familienausgleichskasse als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtsper
-
1697.2 - Antrag des Regierungsrates
-
Familienausgleichskassen § 5 Familienausgleichskasse Zug 1 Unter dem Namen «Familienausgleichskasse Zug» besteht eine kanto- nale Familienausgleichskasse als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtsper
-
1697.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
Familienausgleichskassen § 5 Familienausgleichskasse Zug 1 Unter dem Namen «Familienausgleichskasse Zug» besteht eine kanto- nale Familienausgleichskasse als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtsper
-
1697.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
Vorlage Nr. 1697.4 Laufnummer 12950 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (EG FamZG) Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 12. Januar 2009 Sehr geehrter Herr Prä