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1908.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
besteuert. Aus diesem Grund un- terstehen neu nur noch schwere Motorfahrzeuge der Besteuerung nach § 12. Nach geltendem Recht besteht in Bezug auf die landwirtschaftlichen Motorfahrzeuge ein Wi- derspruch zwischen ................................17 § 11 Besteuerung nach Hubraum ............................................................................17 § 12 Besteuerung nach Gesamtgewicht .................... weil die Besteuerung nach dem Ansatz für den Lastwagen er- folgt und 20 Prozent davon (Steuer für den Personenwagen) den ordentlichen Steuersatz für Personenwagen gemäss § 11 Bst. a Besteuerung nach Hubraum
1938.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
rden – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – der Geheimhaltungs- pflicht. Vor diesem Hintergrund bestehe kein Grund, die Schulbehörden in jedem Fall bereits zu Beginn der gegen Schülerinnen oder Schüler die von ihnen beanspruchten polizeilichen Leistun- gen bezahlen müssten, nicht jedoch der EVZ, bestehe keine Gleichbehandlung. Es sei deshalb eine Lösung zu finden, die alle gleich behandle. Denkbar sei Nach wie vor werde wiederum der Busbahnhof angeboten. Tickets könnten nicht mehr übers Internet bestellt werden. Alkohol (auch Bier) werde erst ab 18 Jahren ausgeschenkt. Mit diesen Massnahmen, die den
2019.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
externe Vernehmlassung 2012 Januar 2. Lesung Regierungsrat anfangs Februar Vorlage in Kantonsrat � Bestellung Kommission Juni 1. Lesung Kantonsrat Oktober 2. Lesung Kantonsrat anschliessend Referendumsfrist PH Zug. Ihr Verwal- tungsrat führt die PH strategisch, die Schulleitung operativ. Der Kanton Zug bestellt die entspre- chende Leistung bei der Schulen St. Michael AG mit einer Leistungsvereinbarung. • Szenario auszuarbeiten. Die politische Vorgabe lautete, dass weiterhin alle drei Standorte der Ausbildung bestehen bleiben und kein Konkordatskanton finanziell mehr belastet werden darf als bisher. In der Vernehmlassung
1962.1a - Beilage
Schätzungskommission durch den Kantonsrat. § 3 Schätzungskommission 1 Mitglieder der vom Regierungsrat bestellten Schätzungskommission nehmen amtliche Schät- zungen (Art. 618 und 830 ZGB) vor und stellen die iche Ziele fest, insbesondere für a) eine ausgewogene Entwicklung der Besied- lung, welche die bestehende und geplante Verkehrsinfrastruktur sowie die Umweltge- setzgebung einbezieht; b) die haushälterische Strassenpläne sichern Strassen, Trassen, Wege und Plätze und halten Räume frei, insbesondere für bestehende oder künftige Verkehrsanlagen. Sie dienen der Gestaltung des Verkehrsraums und des Sied- lungsbildes
1961.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
sollen. Er führte dazu folgendes aus: «Es ist allgemein anerkannt, dass eine gute Ausbildung die wohl beste Vorbereitung für ein ei- genständiges und eigenverantwortliches Leben ist. Wer über eine ausreichende Finanzierung der Ausbildung und Weiterbildung verwendet wird, so scheint es mit Blick auf die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, aber auch mit Blick auf das Ziel der Förderung des er Verhältnisse erhält. Mit Blick auf den verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 127 Abs. 2 der Bundesverfassung) ist es da-
1918.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
eigentlichen Rahmengesetzes. Spezielle bestehende Gebührenregelungen werden damit nicht in Frage gestellt, insbesondere auch nicht bezüglich der Gebührentarife. Die bestehenden Spezialgebührenregelungen wie et- Gründen der Verwaltungsökonomie. Die Relation zwischen Höhe der Gebühr und Wert der Leistung muss aber bestehen bleiben (vgl. Häfelin/Müller/Uhlmann, Allgemeines Ver- waltungsrecht, 5. Auflage, Zürich 2006, N Rettungsdienstes, der Gewässergebührentarif oder der Grundbuchgebührentarif gelten unverändert fort. Bestehen jedoch für die Gebühren- erhebung keine spezialrechtlichen Vorschriften, so gelangt das neue Ge
1945.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
rden – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – der Geheimhaltungs- pflicht. Vor diesem Hintergrund bestehe kein Grund, die Schulbehörden in jedem Fall bereits zu Beginn der gegen Schülerinnen oder Schüler die von ihnen beanspruchten polizeilichen Leistun- gen bezahlen müssten, nicht jedoch der EVZ, bestehe keine Gleichbehandlung. Es sei deshalb eine Lösung zu finden, die alle gleich behandle. Denkbar sei Nach wie vor werde wiederum der Busbahnhof angeboten. Tickets könnten nicht mehr übers Internet bestellt werden. Alkohol (auch Bier) werde erst ab 18 Jahren ausgeschenkt. Mit diesen Massnahmen, die den
1984.04 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
rden – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – der Geheimhaltungs- pflicht. Vor diesem Hintergrund bestehe kein Grund, die Schulbehörden in jedem Fall bereits zu Beginn der gegen Schülerinnen oder Schüler die von ihnen beanspruchten polizeilichen Leistun- gen bezahlen müssten, nicht jedoch der EVZ, bestehe keine Gleichbehandlung. Es sei deshalb eine Lösung zu finden, die alle gleich behandle. Denkbar sei Nach wie vor werde wiederum der Busbahnhof angeboten. Tickets könnten nicht mehr übers Internet bestellt werden. Alkohol (auch Bier) werde erst ab 18 Jahren ausgeschenkt. Mit diesen Massnahmen, die den
2050.1a - Beilage
Erarbeiten der vorlie- genden Studie wurde diese Variante in weitem Kreise und ein- stimmig als die beste befunden. Isometrie Massenverteilung 33Vertiefte Machbarkeitsstudie an der Aa, Zug | Boltshauser eine Erweiterung ihrer bestehenden Linien hat (3. Gleis). Die Interessenlinie und der Minimalabstand davon sind darum zu beachten. Nicht zu unterschätzende Rahmenbedingungen bestehen auch mit dem Siehbach Entflechtung sollte auch in den Untergeschossen konsequent eingehalten werden. Gewisse Synergien bestehen zwischen den beiden Hauptnutzern jedoch trotzdem (Rettungsdienste Zug, Not- 7Vertiefte Machbark
1706.1 - Motionstext
Laien gut nachvollziehbar. Der zweite Aspekt ist besonders wichtig, denn Eigenmotivation ist die beste Voraussetzung, um Interesse für effiziente energietechnische Gebäudesanierungen zu wecken. Somit passt

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