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427.4 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
In der Bauprojektphase wurde durch zusätzliche Zustandsuntersuchungen festge- stellt, dass der bestehende Oberbau mehrheitlich wieder verwendet werden konnte. In der Kantonsratsvorlage ging man von einem gemeinsamer Arbeiten. Die Entsorgung von Teerbelägen wurde erst nach der Krediterteilung zwingend. Der bestehende Belagsaufbau wurde genauer untersucht. Dabei wurde teerhaltiger Asphaltbelag nachgewiesen. Gemäss 4/707.5/427.4/482.4/1060.4 - 11889 Die starken Niederschläge im Mai 1999, bei welchen auch eine bestehende Stütz- mauer der SBB ausserhalb der Baustelle eingestürzt ist, haben im Baustellenbereich zu z
482.4 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
In der Bauprojektphase wurde durch zusätzliche Zustandsuntersuchungen festge- stellt, dass der bestehende Oberbau mehrheitlich wieder verwendet werden konnte. In der Kantonsratsvorlage ging man von einem gemeinsamer Arbeiten. Die Entsorgung von Teerbelägen wurde erst nach der Krediterteilung zwingend. Der bestehende Belagsaufbau wurde genauer untersucht. Dabei wurde teerhaltiger Asphaltbelag nachgewiesen. Gemäss 4/707.5/427.4/482.4/1060.4 - 11889 Die starken Niederschläge im Mai 1999, bei welchen auch eine bestehende Stütz- mauer der SBB ausserhalb der Baustelle eingestürzt ist, haben im Baustellenbereich zu z
304.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bostadel Drogen in Umlauf sind. Nachdem aber bei den regelmässig durchgeführten Kontrollen kein Besteck gefunden wurde, ist auch heute von einem vorwiegend nicht intravenösen Konsum auszugehen, so dass Aids auch weiteres Informationsmaterial in allen Sprachen ab und orientiert auf Wunsch weiter. Auch besteht die Möglichkeit des Beizugs von ent- sprechenden Fachstellen, falls dafür Interesse vorhanden ist
581.11 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 581.11/754.10 (Laufnummer 12077) GENEHMIGUNG DER SCHLUSSABRECHNUNG FÜR DEN NEUBAU DER STRAFANSTALT ZUG BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 13. JUNI 2006 Sehr
581.09 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
unbefriedigende Situation handelt. Gemäss der Beurteilung des 581.9/754.8 - 11894 3 Regierungsrates besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die GU ihre Mehrforde- rungen auf dem Rechtsweg geltend machen könnte
948.03 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
en Nachführung (Art. 45 VAV) keine Submission verlangt. Der Zuschlag ging an das Angebot mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis von Karl Gätzi. Der Regierungsrat wird einen Vertrag für maximal 10 Jahre Vermessungs- werke (§ 23 V GB-Vermessung). Diese Zuständigkeit bleibt auf Gesetzes- stufe unverändert bestehen (§ 155 Bst. h), liegt aber gemäss revidierter Delegationsverordnung neu bei der Direktion des Innern dürfte selbstverständlich sein, dass einmal gesetzte Grenz- und Vermes- sungszeichen unverändert bestehen sollen. Dies ist wichtig für die amtliche Vermessung. Den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern
2377.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kunst- und Sportklassen sowie die Einführung des Lehrerinnen- und Lehrertags. Gewichtige Vorbehalte bestehen gegen die Einführung einer freiwilligen sprachlichen Frühförderung vor dem Eintritt in den obli von den Kindern obligatorisch zu besuchen sind oder nicht. Gegen die Einführung dieser Bestimmung bestehen bei den Vernehmlassungspartnerinnen und Vernehmlassungspartnern gewichtige Vorbehalte. Acht Gemeinden Schulevaluation der Zuger Sonderschulen an einen privaten Dritten übertragen können, wobei die bestehende kantonale externe Schulevaluation einzubeziehen ist. Diese Lösung bringt fachlich und inhaltlich
999.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. März 2003
des amtlich bestellten notwendigen Verteidigers aufzukommen, wird ihm auf besonderes Gesuch hin die Unentgeltlichkeit gewährt. Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Bestellung und die Entlassung verzüglich Frist zur Bestellung eines Verteidigers an. Lässt der Beschuldigte diese Frist ungenutzt verstreichen oder drängt sich eine amtliche Verteidigung aus anderen Gründen auf, bestellt der Richter den der strafrechtlichen Abteilung des Obergerichts. 3 In Abweichung von Abs. 2 Ziff. 1 ist für die Bestellung und Entlassung des amtlichen Verteidigers der Strafgerichtspräsident zuständig. § 6 6. Anzeige
2377.1a - Beilage
gelten folgende Klassengrössen: Tabelle Tabelle geändert Die Eröffnung neuer und die Aufhebung bestehender Abteilungen sind der Direk- tion für Bildung und Kultur bekanntzugeben. 2 Die Einteilungen und Einwohnergemeinden haben an die Lehrpersonen folgende Besoldungen auszurichten: 1. Jahresgehalt, bestehend aus: a) Grundgehalt (12/13 des Jahresgehaltes) b) 13. Monatsgehalt (1/13 des Jahresgehaltes) 2. innerhalb oder ausserhalb des Staatsdienstes kann angemessen angerechnet werden. 6 Jede Gehaltsklasse besteht aus zehn Gehaltsstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Gehaltsklasse. Die weiteren Stufen
2377.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
Gemeinden ihr Modell frei wählen könnten, denn sie würden am besten wissen, welches Modell der jeweiligen Schülerstruktur organisatorisch am besten gerecht wird. Die Idee eines rege l- mässig stattfindenden Gemeinden bezüglich Grund- und Basisstufe keine Vorschriften machen müsse. Die Gemein- den wüssten am besten selber, was für sie strukturell und finanziell am sinnvollsten sei. Um- stritten war zudem, ob die

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