-
2601.2 - Antwort des Regierungsrats
-
und Ausführungsverfahren wie folgt beschrieben (Seite 13 der Vorlage): «Das Architekturbüro der bestehenden Gesamtanlage (Wiederkehr Krummen- acher Architekten AG, Zug, Nachfolgebüro von Hafner + Wiederkehr Gründen im Gegensatz zum Ausbautrakt 9 im frei- händigen Verfahren an das Architekturbüro der bestehenden Gesamtanlage vergeben werden sollte. Weder in der vorberatenden Kommission für Hochbauten noch Regierungsrat zur Beantwortung überwiesen. A. Vorbemerkungen Bei den Turnhallen der Kantonsschule Zug besteht schon seit längerer Zeit Handlungsbedarf. Aus diesem Grund unterbreitete der Regierungsrat schon
-
2599.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
000.– • Verzicht auf Abbruch Bodenplatte in der bestehenden Einstellhalle Minderkosten Fr. 260 000.– • Minderkosten bei der Sanierung des bestehenden Bodenbelages der Einstellhalle Minderkosten Fr
-
2600.1 - Motionstext
-
im Kanton Zug seien analog dem Modell der Bundesanwaltschaft zu organisieren. Begründung 1. Es bestehen weiterhin auch nach Ansicht der Regierung, des Obergerichts und verschi e- denen Parlamentarierinnen
-
2601.1 - Interpellationstext
-
der Regierungsrat bereit, sich in Zukunft an das von ihm erlassene Su b- missionsrecht zu halten? Besten Dank für die Beantwortung meiner Fragen. 230/mb
-
2602.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Nutzungen besteht ein Recht s- anspruch, sofern alle Voraussetzungen dieses Gesetzes erfüllt sind. Da in der Regel ein ge- steigerter Gemeingebrauch des öffentlichen Grundes stattfindet, sind bestehende Nutzungs- gebührt derjenigen oder demjenigen der Vorzug, deren/dessen Vorhaben den öffentlichen Interessen am besten dient. Im Sinne des Investorenschutzes haben Explorandin- nen bzw. Exploranden bei der Vergabe der derjenigen bzw. demjenigen erteilt, deren bzw. dessen Vo r- haben den öffentlichen Interessen am besten dient. Der Bewerberin oder dem Bewerber obliegt Seite 12/21 2602.1 - 15126 damit zunächst der Nachweis
-
2602.3 - Bericht und Antrag der Kommission
-
Begriff «Lagerung» gewählt, dem 11 Kommissionsmitglieder zustimmten. Drei Mitglieder wollten die bestehende Formulierung beibehal ten, ein Kommissionsmitglied enthielt sich der Stimme. Ein Antrag, die Bestimmung einzugehen. Gebäude könnten heute mit Wärmepumpen und Solarenergie energetisch versorgt werden. Die bestehenden Regelungen betreffend der untiefen Erdwärmesonden würden vollends genügen. Auch wegen der Boden-
-
2602.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
derjenigen oder demjenigen der Vorzug, deren bzw. dessen Vorhaben den öffentlichen Inte- ressen am besten dient. 2 Sind die Gesuche im Wesentlichen gleichwertig, gebührt derjenigen Be- werberin bzw. demjenigen der bereits die Exploration im Hinblick auf die zu konzedierende Nutzung durchgeführt hat. 3 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Konzession. § 9 Inhalt der Konzession 1 Die Konzession eingeräumten Nutzungs- rechte; b) Konzessionsdauer; c) wirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens. 3 Besteht ein Ausgleichsanspruch der nicht berücksichtigten Bewilligungs- inhaberin oder des nicht berücksichtigten
-
2602.2 - Antrag des Regierungsrats
-
derjenigen oder demjenigen der Vorzug, deren bzw. dessen Vorhaben den öffentlichen Inter- essen am besten dient. 2 Sind die Gesuche im Wesentlichen gleichwertig, gebührt derjenigen bzw. demjenigen der Vorzug Hinblick auf die zu konzedierende Nutzung durchgeführt hat. 3 Auf die Erteilung einer Konzession besteht kein Rechtsanspruch. § 9 Inhalt der Konzession 1 Die Konzession regelt mindestens Art, Umfang und n Nut- zungsrechte; b) der Konzessionsdauer; c) der wirtschaftlichen Bedeutung des Vorhabens. 2 Besteht ein Ausgleichsanspruch der nicht berücksichtigten Bewilligungsin- haberin oder des nicht berücksichtigten
-
2603.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
iten im Kanton Zug. Handlungsbedarf besteht weiterhin Die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter ist in vielen Bereichen noch nicht verwirklicht. So bestehen beispielsweise weiterhin Lohn- und B dieser hochqualifizierten Frauen profitieren. Die Mobilisierung von nicht erwerbstätigen, aber bestens ausgebildeten Frauen könnte daher zur Behebung des von Unternehmen schon lange monierten Fachkrä Bildungsabschlüsse nach wie vor nach typischen Berufen je Geschlecht. Bei den Hoc h- schulabschlüssen bestehe weiterhin ein sichtbares Ungleichgewicht (doppelt so viele Ab- schlüsse von Männern im Vergleich
-
2603.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
Vorlage Nr. 2603.4 Laufnummer 15241 Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG-ZG) Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 24. August 2016 Sehr geehrte