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2596.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
systema- tische Wanderroutenplanung führte zu einem Wanderwegnetz, das um einen Drittel kürzer als das bestehende Wegnetz ist. Da damit auch Wanderwege auf geeigneten Naturbelägen weg- fallen, kann der Anteil Dauer positiv auf die Biodiversität aus. Die Streichung dieses Gebiets wäre nicht nachhaltig. Der bestehende Wildtierkorridor im Gebiet Littibachtobel b leibt bestehen. Der ökologische Wert ist nicht das Anpassung Gemäss Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG; SR 704) sorgen die Kantone dafür, dass bestehende und vorgesehene Fuss- und Wanderwegnetze in Plänen festgehalten werden (Art. 4, Abs. 1 lit a).
2596.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
und Umwelt soll damit das bisherige Wanderwegnetz unve r- ändert beibehalten werden, weil das bestehende Wanderwegnetz funktioniert und die Kosten- einsparungen bei einem reduzierten Wanderwegnetz gering Mittel für die im Richtplan festgesetzten Waldnaturschutzgebiete vorhanden sind. Eine Unklarheit besteht allerdings noch, nämlich was passieren würde, wenn der Bund die finanziellen Mittel in vier Jahren Kredit beim Kan- tonsrat eingeholt werden muss. Diese Auffassung ist nach wie vor richtig und es besteht kein Grund, davon abzuweichen. Auch dann nicht, wenn mit einer Richtplananpassung allenfalls Kosten
2596.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
ein Kredit beim Kantonsrat eingeholt werden muss. Diese Auffassung ist nach wie vor richtig und es besteht kein Grund, davon abzuweichen. Auch dann nicht, wenn mit einer Richtplananpassung allenfalls Kosten
2596.1a - Beilage 1 Synopse
siedlungsverträglichen Strassen; f. Realisierung von Parkleitsystemen in Baar und Cham; g. Ersatz der bestehenden P&R-Anlagen durch P&R-Plätze in einem neuen Parkhaus am Bahnhof Baar; h. Stadttunnel Zug; i. allfällig siedlungsverträglichen Strassen; f. Realisierung von Parkleitsystemen in Baar und Cham; g. Ersatz der bestehenden P&R-Anlagen durch P&R-Plätze in einem neuen Parkhaus am Bahnhof Baar; h. Stadttunnel Zug; i. allfällig siedlungsverträglichen Strassen; f. Realisierung von Parkleitsystemen in Baar und Cham; g. Ersatz der bestehenden P&R-Anlagen durch P&R-Plätze in einem neuen Parkhaus am Bahnhof Baar; h. Stadttunnel Zug; i. allfällig
2596.00 - Genehmigung des Bundes
einverstanden. Agglomerationsprogramm 3. Generation Mit der vorliegenden Richtplananpassung wird das bestehende Kapitel P Agglomerationsprogramm (AP) Zug mit den Inhalten des AP 3. Generation (eingereicht beim
2590.1 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 2590.1 Laufnummer 15101 Oberaufsichtsbeschwerde gegen die Justizprüfungskommission Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 9. März 2016 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr gee
2598.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
differenzierte Beförderungsmechanismen von Lehrpersonen sind keine Exklusivität des Kantons Zug, sondern bestehen auch in anderen Kantonen. Die Besol- dung der Lehrpersonen der gemeindlichen Schulen ist im LPG
2599.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbau
Geschosses ist bereits heute no twendig. 3. Finanzielle Auswirkungen a) Baukosten Der Ausbau des bestehenden Rohbaus bzw. Grundausbaus des sechsten Geschosses zu Un- terrichtsräumen kostet gemäss Kostenv
2599.1a - Beilage Situationsplan, Schnitt, Grundriss sechstes Geschoss
Kanton Zug Amtliche Vermessung Abstandslinien sind kein Bestandteil der amtlichen Vermessung. Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Auskunft erteilt die Gemeinde. Legende: www.cadastre
2599.5a - Beilage: Revisionsbericht 19-2021
en. Für den Neubau und die Erstausstattung des Trakt 5 war das Hochbauamt zuständig. Der dafür bestehende Kredit wurde separat bewilligt (KRB vom 23. August 2013) und durch das Hochbauamt abgerechnet. werden kann. 9 Bei der Ausschreibung für die Neuausrüstung des Audio-/Videoinfrastruktur in den bestehenden Gebäuden des GIBZ wurde aus Kostengründen ebenfalls die Erstausstattung des zu diesem Zeitpunkt vom 11. Juli 2017 betreffend Zuschlagskompetenz beim Ersatz der Audio-/Videoinfrastruktur in den bestehenden Gebäuden nicht berücksichtigt. Das Hochbauamt ist der Meinung, dass, obwohl das Verfahren als

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