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2602.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 21. Februar 2017
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derjenigen oder demjenigen der Vorzug, deren bzw. dessen Vorhaben den öffentlichen Inte- ressen am besten dient. 2 Sind die Gesuche im Wesentlichen gleichwertig, gebührt derjenigen Be- werberin bzw. demjenigen der bereits die Exploration im Hinblick auf die zu konzedierende Nutzung durchgeführt hat. 3 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Konzession. § 9 Inhalt der Konzession 1 Die Konzession eingeräumten Nutzungs- rechte; b) Konzessionsdauer; c) wirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens. 3 Besteht ein Ausgleichsanspruch der nicht berücksichtigten Bewilligungs- inhaberin oder des nicht berücksichtigten
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2603.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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behaupte, das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann sei bereits erreicht und es bestehe keinerlei Handlungsbedarf mehr. Wie in anderen Kan- tonen gäbe es auch im Kanton Zug trotz erheblicher Lohngleichheit beim Kanton - aufgeführt, die heute eine Selbstverständlichkeit seien. Die heute noch bestehenden Ungleichheiten seien ein ge- sellschaftliches Problem, das nicht durch weitere gesetzgeberische
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2604.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Laufenden Rechnung, die sie gemäss den detaillierten Anforderungen in § 1 verwenden darf. Dafür besteht keine betragliche Limite, jedoch braucht es selbstverständlich einen Budgetkredit, dessen Höhe für
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2606.1 - Interpellationstext
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welche Position hat die Vertretung des Kantons Zug im Axpo-VR zu diesem Kauf damals eingenommen? 4. Bestehen aufgrund der Beteiligung der Axpo Holding AG oder deren Tochtergesellscha f- ten an ausländischen
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2605.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 2605.1 Laufnummer 15133 Motion von Jolanda Spiess-Hegglin betreffend Publikation der Gemeindeerlasse vom 28. März 2016 Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin, Zug, hat am 28. März 2016 folgen
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2607.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Anordnungen haben Verfügungscharakter. Der Sitz des Konkordats bleibt unverändert in der Stadt Zug. Es besteh t kein Grund, eine Än- derung vorzunehmen. Zudem ist der Sitz steuerrechtlich nicht relevant, da (Betriebsgesellschaft) zusammengefasst werden. Für die interne Organisation besteht Spielraum, so dass die Identität der bestehenden Institut i- onen nicht übermässig tangiert wird. 4.1 Mitwirkung der Regierungen ingern im Besitz der öffentlichen Hand. So hat sich dieses Modell etwa beim Zuger Kantonsspital bestens bewährt und wird im Bereich der Psychiatrie analog umge- setzt werden. Seite 30/34 2607.1 - 15142
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2606.3 - Antwort des Regierungsrats
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Ausland zu ve r- teuern? Eine Verteuerung des Kohlestroms aus dem Ausland könnte nur über eine Besteuerung erreicht werden. Der Bund ist zuständig für die Gesetzgebung über Zölle und andere Ab- gaben auf die Strombezugsverträge, die bis zum Ende des Betriebs der Kraftwerke einzuhalten sind. 4. Frage Bestehen aufgrund der Beteiligung der Axpo Holding AG oder deren Tochtergesellscha f- ten an ausländischen h. im Verhältnis zu der in den Kostenstudie 2011 ausgewiesenen Kosten folgendermassen auf die bestehenden KKWs verteilen: Beznau 1 + 2: 1.4 Mrd. Fr.; Mühleberg: 0.7 Mrd. Fr., Gösgen: 1.6 Mrd. Fr., Leibstadt:
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2607.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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vorge- sehen. Die Zuger Pensionskasse wird als gemeinsame Vorsorgeeinrichtung fungieren. 3.4. Wer bestellt heute wie welche Leistungen im ambulanten Bereich, im stationären Bereich, im teilstationären Bereich Enthaltungen zu. Seite 2/9 2607.3 - 15269 2. Ausgangslage / Einbezug der Konkordatskommission Das bestehende Psychiatriekonkordat vom 29. April 1982 soll mit der vom Regie rungsrat mit Bericht und Antrag Zum neuen Personalreglement erfolgte eine Vernehmlassung bei allen Personalvertre- tungen. Die bestehenden Arbeitsverträge werden voraussichtlich mittels Fusionsgesetz in die neue Be- triebsgesellschaft
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2606.2 - Antwort des Regierungsrats
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Ausland zu ver- teuern? Eine Verteuerung des Kohlestroms aus dem Ausland könnte nur über eine Besteuerung erreicht werden. Der Bund ist zuständig für die Gesetzgebung über Zölle und andere Ab- gaben auf ausgeführt wurde, hält die Axpo keine Aktien am KKW Fessenheim. Seite 4/6 2606.2 - 15315 4. Frage Bestehen aufgrund der Beteiligung der Axpo Holding AG oder deren Tochtergesellscha f- ten an ausländischen h. im Verhältnis zu der in den Kostenstudie 2011 ausgewiesenen Kosten folgendermassen auf die bestehenden KKWs verteilen: Beznau 1 + 2: 1.4 Mrd. Fr.; Mühleberg: 0.7 Mrd. Fr., Gösgen: 1.6 Mrd. Fr., Leibstadt:
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2607.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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umgesetzt werden soll (aus Effizienzgründen, damit der APD keine eigene Schule betreiben muss und die bestehende Infrastruktur genutzt werden kann). Im Aufwand ist deshalb auch der Kantonsanteil für die Abgeltung Dezember 2016 befinden. Mit dem neuen Konkordat werden die Psychiatrische Klinik Zugersee und die bestehenden am- bulanten beziehungsweise sozialpsychiatrischen Dienste unter einer gemeinsamen Führung in einer Dienstleistungen aus einer Hand für drei Kantone mit rund 300 000 Einwohnerinnen und Einwohner. - Die bestehenden Infrastrukturen werden optimal genutzt. - Der Kanton Zug kann seine Vermögenswerte schützen, indem