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2607.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Gesundheit und Soziales
an das neue System angepasst, sondern nach dem Prinzip der Besitzstandwahrung überführt. Dennoch bestehen in der Kommission Beden- ken, dass mittelfristig eine Nivellierung nach oben stattfinden wird. Dem dieser Konstellation bestanden in der Kommission unterschiedliche Meinu n- gen. Eine Alternative besteht aber faktisch nicht. Schliesslich haben auch der Regierungsrat und die Konkordatskommission die
2607.2a - Konkordatstext
Konkordatsrat. Art. 4 Zusammensetzung des Konkordatsrats 1 Der Konkordatsrat besteht aus sieben Mitgliedern. 2 Uri und Schwyz bestellen je zwei, Zug drei Mitglieder. Die Kantone sind für deren Entschädigung Alleineigentum, zum Preis von 18 Millionen Franken. Art. 12 Baurecht 1 Auf dem Grundstück Nr. 4963 besteht für die gesamte Fläche und für alle Bauten und Anlagen ein selbständiges und dauerndes Baurecht für
2507.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (gedruckter Bericht)
Tagen nach Bestellung zugestellt 8 Vorprüfungen von Grundbuchgeschäften sind zeitgerecht an die Hand genommen und führen zu korrekten Anmeldungen Kontakt zur Bestellerin bzw. zum Besteller innert 5 Tagen; für Kinder und Jugendliche im Kanton. Es besteht im Kanton kein Angebot für eine stationäre Krisenintervention und in den ausserkantonalen Einrichtungen bestehen wegen Platzmangels häufig Wartelisten. 293 Nicht verrechenbare Mehraufwände bestehen in den Bereichen Werbung, Entwicklungskosten und Informatik. Eine grössere Diskrepanz zwischen Budget und Ergebnis besteht bei den Erträgen. Höhere Erträge r
2607.8a - Beilage Revisionsbericht
Finanzkontrolle Kanton Zug BeTOht„NL6l:o2018 27. August 2018 REVISIONSBERICHT Baudirektion Hochbauamt (3060) Prüfung Kredit-Schlussabrechnung Projekt: Psychiatriekonkordat; Kauf Grundstück, Gemeinde Z
2607.6a - Anhang Konkordatstext
Konkordatsrat. Art. 4 Zusammensetzung des Konkordatsrats 1 Der Konkordatsrat besteht aus sieben Mitgliedern. 2 Uri und Schwyz bestellen je zwei, Zug drei Mitglieder. Die Kantone sind für deren Entschädigung Alleineigentum, zum Preis von 18 Millionen Franken. Art. 12 Baurecht 1 Auf dem Grundstück Nr. 4963 besteht für die gesamte Fläche und für alle Bauten und Anlagen ein selbständiges und dauerndes Baurecht für
2607.7a - Anhang Konkordatstext
Konkordatsrat. Art. 4 Zusammensetzung des Konkordatsrats 1 Der Konkordatsrat besteht aus sieben Mitgliedern. 2 Uri und Schwyz bestellen je zwei, Zug drei Mitglieder. Die Kantone sind für deren Entschädigung Alleineigentum, zum Preis von 18 Millionen Franken. Art. 12 Baurecht 1 Auf dem Grundstück Nr. 4963 besteht für die gesamte Fläche und für alle Bauten und Anlagen ein selbständiges und dauerndes Baurecht für
2608.1 - Interpellationstext
einmal mehr schwerwiegende Fragen auf. Wir stellen dem Regierungsrat deshalb folgende Fragen: 1 a. Besteht seitens Regierungsrat ein Plan B für den Regionalverkehr zwischen Zug und Arth-Goldau resp. Erstfeld s auf den Doppelspurausbau in Walchwil verzichtet? Wenn ja, wie sieht dieser aus? b. Wenn nein, besteht die Absicht, sich auf diese Eventualität zeitgerecht - d.h. unverzüg- lich - vorzubereiten? Seite könnte? b. Hat der Regierungsrat das Gespräch auch mit den Beschwerdeführenden gesucht? Falls nein, besteht die Absicht, dies innert nützl icher Frist zu tun? 3. Was unternimmt der Regierungsrat, um den B
581.10 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
umgehend Massnahmen getroffen, damit es möglichst keine Unstimmigkeiten zwischen dem Kanton als Besteller eines Werkes und der Unternehmung gibt. Sämtliche kostenwirksamen Projekt- und Be- stellungsänderungen Falle den Zusatzkredit nicht bewilligen, so müsste die GU ein Gerichtsurteil und damit - für sie im besten Fall - eine gebundene Ausgabe er- wirken (vgl. oben). 581.10/754.9/1210.3 - 12076 13 F. PARLAMENTARISCHE
581.08 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
alle „bereinigten Ausführungsgrundlagen“ gehören. In den Ausführungsgrundlagen spiegelt sich das bestellte Werk, d.h. die neu zu erstellende Strafanstalt Zug. Für dieses Werk haben die Parteien einen Höchstpreis und den daraus entstehenden Mehrauf- wand ist der Unternehmer beweispflichtig … Für eine … nicht bestellte Zusatzleis- tung steht dem Unternehmer mangels anderer Abrede kein vertraglicher Vergü- tungsanspruch mündlich Änderungen verabreden könnten und dass diese Bestellungsänderungen mit Kostenfolgen für den Besteller behaftet seien. Das Bundesgericht hat dies allerdings in einem Fall erkannt, wo eine mündlich ver-
686.4 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
In der Bauprojektphase wurde durch zusätzliche Zustandsuntersuchungen festge- stellt, dass der bestehende Oberbau mehrheitlich wieder verwendet werden konnte. In der Kantonsratsvorlage ging man von einem gemeinsamer Arbeiten. Die Entsorgung von Teerbelägen wurde erst nach der Krediterteilung zwingend. Der bestehende Belagsaufbau wurde genauer untersucht. Dabei wurde teerhaltiger Asphaltbelag nachgewiesen. Gemäss 4/707.5/427.4/482.4/1060.4 - 11889 Die starken Niederschläge im Mai 1999, bei welchen auch eine bestehende Stütz- mauer der SBB ausserhalb der Baustelle eingestürzt ist, haben im Baustellenbereich zu z

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