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1781.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1781.2 Laufnummer 13264 Motion der FDP-Fraktion zur Abschaffung der «Dumont-Praxis» (Vorlage Nr. 1781.1 - 13001) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 1. Dezember 2009 Sehr geehrter H
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1886.07 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Frie- densrichter sowie der bestehenden besonderen Schlichtungsbehörden für die hängigen Schlichtungsverfahren und für neue Schlichtungsverfahren nach Art. 197 ff. ZPO bestehen bleiben. 1886.7 - 13392 Seite selbst sprechen sich klar für diese Lösung aus. Die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft ist am besten gewährleistet, wenn sie administrativ einer Gerichtsorga- nisation und nicht der Exekutive unterstellt an die Schulbehörde schlechthin. Nach Ansicht der Kommission besteht für diese Anliegen kein ech- tes Bedürfnis. Bei schweren Delikten besteht sowieso eine Meldepflicht der Polizei an die Staatsanwaltschaft
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2002.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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jedoch eher zu hoch aus. Mindereinnahmen von linear etwa CHF 3 Millionen pro Jahr erscheinen als die beste Schätzung. Aufgrund der sich seit dem Finanzplan 2008 veränderten Rahmenbedingungen ist sich die § 75 Abs. 3 des Steuergesetzes aufzunehmen. Es wird geltend gemacht, dass das Kapital mehrfach besteuert werde und die Bundesgesetzgebung eine Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer ermögliche. Die Finanzdirektor votierte klar gegen eine weitere Reduktion der Vermögenssteuer. Finanzpo- litisch bestehe keine Notwendigkeit bei den Vermögenssteuern. Der Zuzug in den Kanton Zug sei ohnehin schon gross
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2017.2 - Antwort des Regierungsrates
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Oktober 2005 wurde von allen Bestellern und der Bestellerin ein Wartungsvertrag für das ISOV-Grundbuch Version 6 in der Höhe von 508'000 Franken (für alle Besteller und die Bestellerin insgesamt) mit einer W Mit Schreiben vom 30. Mai 2011 teilte der Rechtsver- treter der Besteller und der Bestellerin der Lieferantin mit, dass die Besteller und die Bestelle- rin mit sofortiger Wirkung von allen mit ihr ab bis am 1. November 2010 verlängert werden. An diesem Datum stellte die Lieferantin den Bestellern und der Bestellerin zwar eine Software-Version zum Testen zur Verfügung, musste jedoch mehrmals Ergänzungen
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1971.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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den Motionsinhalt umzusetzen, werden dem Regierungsrat folgende Schritte vorgeschla- gen: "1. Der beste Lösungsansatz erfolgt nach dem Prinzip der Flügelung, was bedeutet, dass auf dem Abschnitt Zug–Rotkreuz würde zu den Nebenverkehrszeiten ein markantes Überangebot und entsprechend hohe Kosten für die Besteller der Leistungen im öffentlichen Verkehr, d.h. auch für den Kanton Zug, nach sich ziehen. Infrastruktur Aufgrund des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr vom 22. Februar 2007 (GöV; BGS 751.31) fallen die Bestellung des Angebots im öffentlichen Verkehr (§ 4 Abs. 2 lit. c) und die Festlegung der Linien des öffentlichen
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1971.1 - Motionstext
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überdurchschnittlich zunehmen. Folgende Schritte erachten die MotionärInnen als zielführend: 1. Der beste Lösungsansatz erfolgt nach dem Prinzip der Flügelung, was bedeutet, dass auf dem Abschnitt Zug–Rotkreuz
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2005.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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rden – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – der Geheimhaltungs- pflicht. Vor diesem Hintergrund bestehe kein Grund, die Schulbehörden in jedem Fall bereits zu Beginn der gegen Schülerinnen oder Schüler die von ihnen beanspruchten polizeilichen Leistun- gen bezahlen müssten, nicht jedoch der EVZ, bestehe keine Gleichbehandlung. Es sei deshalb eine Lösung zu finden, die alle gleich behandle. Denkbar sei Nach wie vor werde wiederum der Busbahnhof angeboten. Tickets könnten nicht mehr übers Internet bestellt werden. Alkohol (auch Bier) werde erst ab 18 Jahren ausgeschenkt. Mit diesen Massnahmen, die den
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2066.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Somit wäre es nicht rat- sam, hier Fördergelder einzusetzen. Was bleibt sind die Sanierungen bestehender Gebäude, die der Kanton fördern kann. Er erzielt damit die erwähnte vom Bund berechnete Verminderung lautete denn eine Hauptfrage aus der Kommis- sionsmitte, wie es um die Wirkung der Förderbeiträge bestellt sei. Diese Frage war allerdings nicht unumstritten, weil es ausserordentlich schwierig sei, Kosten fördern. Alle 26 Kantone verfügen mittlerweile über solche Förderpro- gramme. Die Sanierung von bestehenden Gebäuden steht dabei im Vordergrund. Während die Gebäudehülle, d.h. Wand und Boden gegen aussen
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2068.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ist für die bestehende Situation von untergeordneter Bedeutung, greift doch die neue Regelung - mit Ausnahme der in den Übergangsbestimmungen vorgese- henen Änderungen - nicht in bestehende Gesetzesnormen ändern, ist der Zeitpunkt der notwendigen Nachfüh- rung sachbezogen festzulegen. Ein schon lange bestehender Eintrag ist erst veraltet, wenn er mit der realen Situation nicht mehr übereinstimmt. Veränderungen Subsidiari- tätsprinzips. Die zentrale Organisation berücksichtige die heute bestehenden Lösungen zu we- nig, ja sie verkenne die bestehenden Strukturen mit den verschiedenen Datenherren. Nament- lich der fehlende
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2067.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Sozialhilfe zum Zug kommt. Andernfalls gilt die gesuch- stellende Person als nicht bedürftig und es besteht kein Anspruch auf Sozialhilfe. Wenn der Wert des Autos den Vermögensfreibetrag nicht übersteigt,