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1727.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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stark auf die sprachliche Integration fokussiert, weil man davon ausgeht, dass diese Förderung die beste Integrationswirkung erzielt und Folgekosten fehlgeschlagener Integration vermeiden hilft. Themenü Handlungsfreiräume von bestehenden Fachstellen oder Kommissionen in Seite 8/8 1727.2 - 13196 den erwähnten Bereichen könnten durch eine zentrale Fachstelle eingeschränkt werden. Es besteht die Gefahr, dass einzelne behaupten, die bereits heute bestehenden Stel- len seien ausreichend, so dürfte die Schaffung einer neuen Fachstelle nicht aufwandneutral einzurichten sein. Alle bereits heute bestehenden kantonalen oder kantonal
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1842.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Gleise werden - mit Ausnahme des Mittelabschnitts - westlich und öst- lich der bestehenden Doppelspur angeordnet. Teilweise bestehen bereits heute das Trassee und das Gleis. Der Ausbau verläuft auf der gesamten igt. Siedlung: Die bestehende Doppelspur zwischen Zug und Baar liegt erhöht auf einem Bahndamm. Für den Gleisausbau westlich und östlich kann teilweise das heute bereits bestehende Trassee (Altgas- se Seite 28/42 Nr. 1842.1 - 13134 Grösstenteils verläuft das Hauptnetz des öV-Feinverteilers entlang bestehender Kantons- und Gemeindestrassen, wo bereits die heutigen Buslinien verlaufen, und genügend Raum vorhan-
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1851.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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wirtschaftlich, zumal auch grosse Investitionen in den Schallschutz erfolgten. Die Doppelnutzung bestehender Bauten bringe langfristig auch ökonomische Vorteile. Die Entwicklung im Bereich Photovoltaik schreite mit Nutzung von Biomasse, um hier Beispiele zu nennen). Dennoch werde dem Kanton empfohlen, das bestehende Potenzial für Photovoltaikanlagen an Lärm- schutzwänden an geeigneten Orten zu nutzen. In unserem Nationalstrassen, bei denen nicht der Kanton, sondern der Bund als Eigentümer prüfen müsste, ob bestehende Lärmschutzwände nachzurüs- ten wären. An den Nationalstrassen von rund 1'800 km Gesamtlänge hat
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1854.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Verwaltung aus allen rechtlich möglichen Lösungen im Rahmen ihres Ermessensspielraumes auch wirklich die beste gewählt hat. Erweisen sich im Rahmen des Ermessens verschiedene Lösungen als vertretbar, so darf und der vollständigen fachlichen Unabhängigkeit, wie sie sich bereits im Rahmen des Pilotprojektes bestens bewährt hat, steht dabei im Vordergrund. In seinem ur- sprünglichen Gesetzesentwurf hat der Regierungsrat Gesetz über die Ombudsstelle regelt Zweck, Aufgaben und Wirkungsbereich, das Verfah- ren und die Bestellung (Anstellung der Ombudsperson), Rechtsstellung und Organisation der Ombudsstelle. Der Gesetzesentwurf
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1846.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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muss darauf hingewiesen werden, dass die Eingriffe in die bestehende Baustruktur und die Umsetzung der energetischen Anfor- derungen beim bestehenden Hochbau unverhältnismässig hohe Kosten verursachen würden achtgeschossigen Ersatzneubau anstelle des heute bestehenden siebengeschossigen Hochbaus, der sich bezüglich Architektur, Volumetrie und Proportionen in die bestehende Ge- samtanlage optimal integriert. Gleichzeitig Raumbedürfnisse des KGM abzudecken, soll der bestehende siebengeschossige Hochbau durch einen achtgeschossigen Neubau mit zwei Untergeschossen ersetzt werden. Die bestehende Turnhalle soll durch zwei unterirdische
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1852.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Zeitpunkt Änderung Mehrjährig Verfassung Volk Bestehend Verfassungsänderung ist Gegenstand des vorlie- genden Berichtes und An- trages Gesetze KR Bestehend (vgl. BGS) Situative Anpassung, mit dem vorliegenden Teilstrategien RR Bestehend (Finanz- /Personal-/Informatik- Strategie) bzw. ge- plant (strategische Bü- roraumplanung) Bei Bedarf bzw. bei Ablauf der Geltungsdauer Finanzplan RR (KR) Bestehend Rollende Vie läuft Ende 2011 aus und wird durch internes Personal- controlling ersetzt Stellenbeschriebe Amt Bestehend Flächendeckende Erstel- lung per Ende 2008 abge- schlossen, danach situati- ve Anpassung 1852.1
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1724.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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rden – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – der Geheimhaltungs- pflicht. Vor diesem Hintergrund bestehe kein Grund, die Schulbehörden in jedem Fall bereits zu Beginn der gegen Schülerinnen oder Schüler die von ihnen beanspruchten polizeilichen Leistun- gen bezahlen müssten, nicht jedoch der EVZ, bestehe keine Gleichbehandlung. Es sei deshalb eine Lösung zu finden, die alle gleich behandle. Denkbar sei Nach wie vor werde wiederum der Busbahnhof angeboten. Tickets könnten nicht mehr übers Internet bestellt werden. Alkohol (auch Bier) werde erst ab 18 Jahren ausgeschenkt. Mit diesen Massnahmen, die den
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1781.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1781.2 Laufnummer 13264 Motion der FDP-Fraktion zur Abschaffung der «Dumont-Praxis» (Vorlage Nr. 1781.1 - 13001) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 1. Dezember 2009 Sehr geehrter H
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1886.07 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Frie- densrichter sowie der bestehenden besonderen Schlichtungsbehörden für die hängigen Schlichtungsverfahren und für neue Schlichtungsverfahren nach Art. 197 ff. ZPO bestehen bleiben. 1886.7 - 13392 Seite selbst sprechen sich klar für diese Lösung aus. Die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft ist am besten gewährleistet, wenn sie administrativ einer Gerichtsorga- nisation und nicht der Exekutive unterstellt an die Schulbehörde schlechthin. Nach Ansicht der Kommission besteht für diese Anliegen kein ech- tes Bedürfnis. Bei schweren Delikten besteht sowieso eine Meldepflicht der Polizei an die Staatsanwaltschaft
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2002.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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jedoch eher zu hoch aus. Mindereinnahmen von linear etwa CHF 3 Millionen pro Jahr erscheinen als die beste Schätzung. Aufgrund der sich seit dem Finanzplan 2008 veränderten Rahmenbedingungen ist sich die § 75 Abs. 3 des Steuergesetzes aufzunehmen. Es wird geltend gemacht, dass das Kapital mehrfach besteuert werde und die Bundesgesetzgebung eine Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer ermögliche. Die Finanzdirektor votierte klar gegen eine weitere Reduktion der Vermögenssteuer. Finanzpo- litisch bestehe keine Notwendigkeit bei den Vermögenssteuern. Der Zuzug in den Kanton Zug sei ohnehin schon gross