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2392.2 - Antwort des Regierungsrates
it der im Bereich des zivilgesellschaftlichen Engagements tät i- gen Organisationen sowie der bestehenden Betreuungs- und Pflegeangebote. Dadurch wird ein Konkurrenzdenken reduziert und es können Synergien nur unter dem Gesichtspunkt der Alterspolitik zu betrac h- ten. Die Idee von Zeitvorsorgesystemen besteht insbesondere darin, älteren Menschen Unter- stützung bei der Alltagsbewältigung durch jüngere Menschen de zur Verfügung, ungefähr 20 sind bereits im Einsatz. Eine Besonderheit des St. Galler Modells besteht darin, dass die Stadt die Einlösbarkeit der angesparten Zeitguthaben garantiert. Falls es also zu
2392.1 - Interpellationstext
den Aufbau eines solchen Systems (zum Be ispiel in Form einer Anschubfinanzierung) zu unterstützen? Besten Dank für die Beantwortung der Fragen. 280/bm
2405.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
erlaubt sich die JPK einige B e- merkungen zum Geschäftsgang dieser beiden Stellen. Eine Delegation bestehend aus Thomas Werner, Georges Helfenstein, Alois Gössi und Adrian Andermatt besuchte am 12. Mai 2014 das Strafgericht. Am 23. Mai 2014 fand die Visitation der Staatsanwaltschaft durch die Delegation bestehend aus Thomas Werner, Daniel Thomas Burch, Manuel Brandenberg und Kurt Balmer statt. Schliess lich der Zivil - und Strafrechtspfle- ge, der Ombudsstelle und des Vollzugs- und Bewährungsdienstes den besten Dank für die geleistete Arbeit und den engagierten Einsatz auszusprechen. Zug, 10. Juni 2014 Mit
2403.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
g in Rotkreuz hält. Der Kanton setzt sich auch dafür ein, dass die bestehenden Halte des Fernverkehrs in Rot- kreuz und Baar bestehen bleiben. Anlässlich des jährlichen Treffens von Volkswirtschaftsdirek- von 0,7 Millionen Franken) in der Grössenordnung von 2,3 bis 2,8 Millionen Franken, welche der bestellende Kanton Zug tragen müsste. Auf Anfrage teilte die SBB mit, dass für eine definitive Verlängerung mög- lich sind. Demgegenüber zeigt Variante 2 eine Lösung mit weniger Anpassungsbedarf an der bestehenden Bahnanlage. Für die in Richtung Zürich fahrenden Züge würde ein neues 420 Me- ter langes Aussenperron
2403.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
notwendig ist, wird der Regierungsrat darauf bestehen, dass die nun geplanten und dannzumal noch bestehenden massiven Provisorien in Rotkreuz nachträglich zu definitiven Lösungen umgebaut werden. Mit diesem kann, da er zusätzlich auch in Baar anhält, wo die Perrons noch kürzer sind als in Rotkreuz. Es besteht somit kein fahrbares Zugskonzept, wel- ches nach der Streckensperrung am Zugersee Ostufer ohne u Ausbauten der Infra- struktur ausserhalb von Rotkreuz. Die nächste Gelegenheit für einen solchen Ausbau besteht beim Ausbauschritt AS2030 von FABI, welcher im Jahr 2019 dem Bundesparlament unterbrei- tet wird
2438.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Rechnungsprüfungskommission in der Gemeinde stimmberechtigt sein müssen. Für die Wahl des Kantonsrats bestehen hingegen keine weitergehenden Wählbarkeitsvoraus- setzungen. Das bedeutet, dass alle in § 27 Abs Kantonen der Schwei- zerischen Eidgenossenschaft, Zürich 2000, N 1380 ff.). In den meisten Kantonen bestehen wie im Kanton Zug für die Wahl der Parlamentarierinnen und Parlamentarier mehrere Wahlkreise (HANGARTNER Mandatsverteilung auf die Parteien zählen seit 2014 die in sämtlichen Wahlkreisen erhaltenen Stimmen. Es besteht des- halb ein verstärktes Interesse der Parteien, in möglichst allen Gemeinden Kandidierende auf-
2439.1 - Motionstext
der unentgeltlichen Nutzniessung von selbstbewohnten Liegenschaften zu gewähren, gestützt. Somit besteht heute die paradoxe Si- tuation, dass die ehemaligen Eigentümer eines Einfamilienhauses, welche zu
2434.3a - Beilage (Synopse)
gelb markiert) E 8 Energieproduktion E 8.1 Leistungssteigerung bestehender Kraftwerke E 8.1.1 Bei einer Leistungssteigerung der bestehenden Wasserkraft- werke sind die Anliegen des Natur- und Landschaf Energieproduktion 15.3 Wasserkraft E 8.1 Leistungssteigerung bestehender Kraftwerke E 8.1.1 15.3.1 Bei einer Leistungssteigerung der bestehenden Wasser- kraftwerke sind die Anliegen des Natur- und Landschafts- beizumessen. E 7.1.4 Der Kanton setzt sich beim Bund und den Leitungsbetreibern dafür ein, dass bei bestehenden Leitungen alle wirtschaftlich tragbaren und technisch möglichen Massnahmen zur Reduk- tion der
2434.1a - Synopse
Richtplantext neu E 8 Energieproduktion E 8.1 Leistungssteigerung bestehender Kraftwerke E 8.1.1 Bei einer Leistungssteigerung der bestehenden Wasserkraft- werke sind die Anliegen des Natur- und Landschaf Energieproduktion 15.3 Wasserkraft E 8.1 Leistungssteigerung bestehender Kraftwerke E 8.1.1 15.3.1 Bei einer Leistungssteigerung der bestehenden Wasser- kraftwerke sind die Anliegen des Natur- und Landschafts- beizumessen. E 7.1.4 Der Kanton setzt sich beim Bund und den Leitungsbetreibern dafür ein, dass bei bestehenden Leitungen alle wirtschaftlich tragbaren und technisch möglichen Massnahmen zur Reduk- tion der
2434.00 - Genehmigung durch den Bund
möglich, mittels Antrag beim Leitungsbetreiber die genannten Massnahmen einzuleiten. Für bestehende Leitungen gilt grundsätzlich der Bestandesschutz. Hinweis: Bezüglich Planungsgrundsatz E15.2.3 weist der werden (siehe Rundbrief vom ARE vom 4. Mai 2011). Das BAV weist darauf hin, dass im Bereich von bestehenden Schieneninfrastrukturen gemäss Art. 18m EBG bei der Planung und Realisierung der neu aufgeführten nternehmungen einzuholen ist. 2.4 V2 Nationalstrassen: Autobahn Halbanschluss Bibersee Der im bestehenden Richtplan unter Kapitel V2.3 aufgeführte Autobahn-Halbanschluss Bibersee wird mit der vorliegenden

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