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2440.2 - Antwort des Regierungsrats
im Januar 2014 wurden die Gemeinden erneut angeschrieben und zur Begutachtung eingeladen. Eine Bestellung der Gemeinden ging jedoch nicht ein. 2440.2 - 14907 Seite 5/5 2. Antrag Kenntnisnahme. Zug, 17
417.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bau der neuen Haltestellen an die Bietergemeinschaft SBZ, Batigroup AG/Wüest AG, - Anpassung der bestehenden Bahnhöfe an die Arbeitsgemeinschaft Stadtbahn Zug, Anliker/Reggiori, - Ausführung der Bahntechnik Walchwil neun neue moderne Haltestellen nach einheitlichem Er- scheinungsbild. Die fünf bereits bestehenden Bahnhöfe wurden baulich aufgewertet und behindertengerecht ausgestaltet. Die Haltestellen gingen Installationen; Verzicht auf neue Haltestelle Oberwil Widenstrasse, stattdessen Anpassung der bestehenden Station Oberwil. 4.3 Abrechnung des Beitrags an die Unterführungen der Gemeinden Für den Bau von
487.7 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
ise Kosteneinsparungen von rund 635'000 Franken erzielt werden. So waren für die umliegenden, bestehenden Anlagen weni- ger Unterfangungen erforderlich (- Fr. 60'400), bei der Grundwasserabdichtung war
615.7 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
In der Bauprojektphase wurde durch zusätzliche Zustandsuntersuchungen festge- stellt, dass der bestehende Oberbau mehrheitlich wieder verwendet werden konnte. In der Kantonsratsvorlage ging man von einem gemeinsamer Arbeiten. Die Entsorgung von Teerbelägen wurde erst nach der Krediterteilung zwingend. Der bestehende Belagsaufbau wurde genauer untersucht. Dabei wurde teerhaltiger Asphaltbelag nachgewiesen. Gemäss 4/707.5/427.4/482.4/1060.4 - 11889 Die starken Niederschläge im Mai 1999, bei welchen auch eine bestehende Stütz- mauer der SBB ausserhalb der Baustelle eingestürzt ist, haben im Baustellenbereich zu z
666.5 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 666.5 (Laufnummer 10959) MOTION DER KOMMISSION TEILREVISION PERSONALGESETZ BETREFFEND EINFÜHRUNG EINES LEISTUNGSABHÄNGIGEN ENTLÖHNUNGSSYSTEMS FÜR DAS GESAMTE STAATSPERSONAL (VOR
618.8 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 618.8/830.8 (Laufnummer 11997) GENEHMIGUNG DER SCHLUSSABRECHNUNGEN FÜR DEN ERWEITERUNGSNEUBAU TRAKT 9 UND DEN UMBAU DER TRAKTE 2 UND 4 DER KANTONSSCHULE ZUG BERICHT UND ANTRAG D
822.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Verfahrensstand Teilauftrag 1: Kennzahlensystem Seit 2007 wird dem Regierungsrat mit dem Antrag zur Bestellung des Angebots für den öffent- lichen Verkehr der nächsten Fahrplanperiode jeweils ein detaillierter wäre. Gleichzeitig wird untersucht, ob die Leistungen richtig erbracht werden, d.h. es werden bestehende Abläufe und die Strukturen auf ihre Effizienz beurteilt. Dies ermög- licht, die vorhandenen Mittel wirkungsvoller, langfristig ausgerichteter Steuerungs- und Führungsinstrumente. Ideal- erweise werden bestehende Instrumente ausgebaut und erweitert. Zudem ist für den Regie- rungsrat ein übersichtliches Ken
822.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
rledigung überhaupt noch Interesse bestehe oder ob das Projekt abge- brochen werden sollte. Sollte kein Interesse mehr an der Weiterverfolgung des Projekts bestehen und sollte die Sicherheitsdirektion Platz. Ausserdem schaffe das geschwächte Rechtsbewusstsein Vollzugsprobleme. Auch im Kanton Zug bestehe angesichts der hohen Normendichte Handlungsbedarf. "Entrümpelung soll Luft schaffen". Als Haupt- ts vom 22. März 2005, Vor- lage Nr. 823.2 - 11685) zu berücksichtigen. Bei all diesen Projekten bestehen ähnliche Zielsetzungen wie bei der Umsetzung der Motion „Staatsaufgabenreform“ oder zumindest B
810.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
teuer selber erschliessen. Über eine AG könnten Synergien (heute bestehende Datensätze in unterschiedlichen Organi- sationen und bestehende Fachkompetenz im Kanton, in Gemeinden, in Werken sowie bei Privaten) Privatisierung würde dabei bedeuten, 12 810.2 - 10949 dass der Staat auf die Erfüllung einer bestehenden öffentlichen Aufgabe verzichtet und das Eigentum an den entsprechenden Mitteln in den privaten geringe oder keine Kostenvorteile zu erwarten. Aus Gründen der Effizienssteigerung bzw. Kostensenkung besteht somit kein Handlungsbedarf. Die Gutachter schlagen einzig aus ordnungspolitischen Gründen Privat
81.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Schaffung von Einführungsbestimmungen zum Eidgenössischen Strassen- verkehrsgesetz auf Gesetzesstufe besteht nach diesen Ausführungen somit rechtlich keine Möglichkeit. VII. Antrag Wir b e a n t r a g e n Ihnen

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