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2378.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Freistellung vom Unterricht von bisher "45 Minuten" in neu "einer Lektion". § 17 Abs. 1 Bei den bestehenden jährlichen Zulagen zum Jahresgehalt gemäss § 6 Abs. 2 werden zusätz- lich neu unter c) die Entlöhnung geben sollen. Gemäss § 6 ter Abs. 2 des Lehrpersonalgesetzes vom 21. Oktober 1976 (BGS 412.31) besteht der ungekürzte Anspruch auf das gesetzliche Gehalt bei folgender Unterrichtszeit für:  Kinderga eine zweite Lektion für die Funktion als Klassenlehrperson. 5 Gemäss Auskunft des Kantons Luzern besteht die Absicht, auch den Klassenlehrpersonen der übrigen Stufen bzw. Niveaus auf der Sek undar- stufe
2378.2 - Antrag des Regierungsrats
Einwohnergemeinden haben an die Lehrpersonen folgende Besoldungen auszurichten: 1. Jahresgehalt, bestehend aus: a) Grundgehalt (12/13 des Jahresgehaltes) b) 13. Monatsgehalt (1/13 des Jahresgehaltes) 2. Der ungekürzte Anspruch auf das gesetzliche Gehalt besteht bei folgender Un- terrichtszeit: 2 Der ungekürzte Anspruch auf das gesetzliche Gehalt besteht bei folgender wö- chentlicher Unterrichtszeit, wobei innerhalb oder ausserhalb des Staatsdienstes kann angemessen angerechnet werden. 6 Jede Gehaltsklasse besteht aus zehn Gehaltsstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Gehaltsklasse. Die weiteren Stufen
2377.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. Juni 2015
Grund- oder Basisstufe 1. Richtzahl: 22 2. Höchstzahl: 26 1b Die Eröffnung neuer und die Aufhebung bestehender Abteilungen sind der Direktion für Bildung und Kultur bekanntzugeben. 2 In besonderen Fällen kann
2378.3a - Beilage 1 (Pensenerhebung)
Direktion für Bildung und Kultur Amt für gemeindliche Schulen Beilage 1 - Auswertung Pensenerhebung Der Lehrpersonen Im Schuljahr 2013_2014.Doc Auswertung Pensenerhebung der Lehrpersonen im Schuljahr
2407.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Aufgabe der Architekturkonferenz ist es dann dafür zu schauen, wie diese Anwendungen am besten in die bestehende Architektur eingebettet wer- den können. Bei der Definition und Pflege der IT-Architektur zukünftige Anwendungsarchitektur zur Ablösung der bestehenden ISOV- Plattformen definieren, bevor weitere Projekte zur Ablösung einzelner bestehender ISOV Anwendungen gestartet werden (Beispiel Projekt die zukünftige Anwendungsarchitektur zur Ablösung der bestehenden ISOV- Plattform definieren, bevor weitere Projekte zur Ablösung einzelner bestehender ISOV A n- wendungen gestartet werden. Hat dieser Prozess
2407.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
die zukünftige Anwendungsarchitektur zur Ablösung der bestehenden ISOV-Plattform definieren, bevor weitere Projekte zur Ablösung einzelner bestehender ISOV Anwendungen gestartet werden (z.B. Projekt NERZ) die zukünftige Anwendungsarchitektur zur Ablösung der bestehenden ISOV - Plattform definieren, bevor weitere Projekte zur Ablösung einzelner bestehender ISOV- Anwendungen gestartet werden. Hat dieser Prozess in IT -Themen, insbesondere zum Aspekt der Integration der amtsinternen Fachanwendungen in die bestehende Anwendungsa r- chitektur des Kantons, unterstützt werden. Diese Mitwirkungspflicht ist sicherzustellen
2406.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
(Art. 12 IKV) Mit der Revision sollen auch neue Gebühren für die Registerführung festgelegt und bestehende Gebührenbestimmungen präzisiert werden. Mit dem neuen Art. 12 Abs. 2 IKV werden daher Gebühren die Grundrechte auf persönliche Freiheit und Privatsphäre der betroffenen Person dar. Das Risiko besteht eine r- seits darin, dass der Empfänger künftig auf Personendaten zugreifen kann, ohne dass die be-
2406.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Diplomanerkennungsvereinbarung kann gedanklich in vier Gruppen eingeteilt werden: - Änderungen beim bestehenden Register für Gesundheitsfachpersonen (Art. 12ter und An- hang 1) - Die Bestimmungen für dieses
2448.2 - Antwort des Regierungsrats
Zug ist dem IFZ dies gelungen. A us wel- chen Gründen unterstützt es der Regierungsrat, diesen bestehenden Wettbewerbsvorteil leich t- fertig zu gefährden? Im ganzen Kanton Zug haben sich verschiedenste
2448.1 - Interpellationstext
Standort Zug ist dem IFZ dies gelungen. Aus welchen Gründen unterstützt es der Regierungsrat, diesen bestehenden Wettbewerbs- vorteil leichtfertig zu gefährden? Seite 2/3 2448.1 - 14808 e) Ergänzend zur Frage

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