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2467.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
für eine Einbürgerung erforderlichen Sprachkenntnisse in Form von Niveaus festgeschrieben werden, bestehe die Möglichkeit nicht mehr, Personen ein- zubürgern, die zwar das geforderte Niveau nicht erreichen Die für die Er- teilung von Niederlassungsbewilligungen erforderl ichen gesetzlichen Grundlagen bestehen im Kanton Zug bereits (vgl. Ziff. 2.1.). Nach Art. 48 rev. eidg. BüG liegt der Vollzug des Gesetzes
2468.1b - Beilage 2
'ei läge 9. April 2013 Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV) vom... Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Hochs
449.09 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
- 12427 b) Die beiden Kreisel beim Anschluss Zug wurden im Jahre 2000 realisiert und haben sich bestens bewährt. c) Die Sanierung des Autobahnanschlusses Rotkreuz konnte noch nicht realisiert werden. Zurzeit
448.8 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Einrichtungskosten. Kosten für Bauteile, welche nachträglich, d.h. nach deren Erstellung auf Wunsch des Bestellers abge- ändert werden, können dagegen nicht angerechnet werden. Dieser allgemeine Rechtssatz leitet leitet sich daraus ab, dass diese Zusatzkosten ihre Ursache in einem Gesinnungswandel des Bestellers haben, weshalb er diese Kosten auch vollumfäng- lich selber zu tragen hat. Nach den Kostentragungsregeln die anre- chenbaren Kosten festlegt. Anrechenbar bei Altersheimen sind die Kosten des Er- werbs bestehender Bauten und Einrichtungen, der Errichtung, des Ausbaus oder der Erneuerung von Bauten einschliesslich
417.6 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Installationen; - Verzicht auf neue Haltestelle Oberwil Widenstrasse, stattdessen Anpassung der bestehenden Station Oberwil. Die Finanzkontrolle hat die Schlussabrechnungen geprüft und stellt in ihrem Bericht
754.09 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
umgehend Massnahmen getroffen, damit es möglichst keine Unstimmigkeiten zwischen dem Kanton als Besteller eines Werkes und der Unternehmung gibt. Sämtliche kostenwirksamen Projekt- und Be- stellungsänderungen Falle den Zusatzkredit nicht bewilligen, so müsste die GU ein Gerichtsurteil und damit - für sie im besten Fall - eine gebundene Ausgabe er- wirken (vgl. oben). 581.10/754.9/1210.3 - 12076 13 F. PARLAMENTARISCHE
754.07 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
alle „bereinigten Ausführungsgrundlagen“ gehören. In den Ausführungsgrundlagen spiegelt sich das bestellte Werk, d.h. die neu zu erstellende Strafanstalt Zug. Für dieses Werk haben die Parteien einen Höchstpreis und den daraus entstehenden Mehrauf- wand ist der Unternehmer beweispflichtig … Für eine … nicht bestellte Zusatzleis- tung steht dem Unternehmer mangels anderer Abrede kein vertraglicher Vergü- tungsanspruch mündlich Änderungen verabreden könnten und dass diese Bestellungsänderungen mit Kostenfolgen für den Besteller behaftet seien. Das Bundesgericht hat dies allerdings in einem Fall erkannt, wo eine mündlich ver-
754.08 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
unbefriedigende Situation handelt. Gemäss der Beurteilung des 581.9/754.8 - 11894 3 Regierungsrates besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die GU ihre Mehrforde- rungen auf dem Rechtsweg geltend machen könnte
972.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
geeigneter Weise auf Missstän- de hinweist. Eine Vermittler- bzw. Ombudsstelle verfolgt den Ansatz, bestehende Probleme über Kommunikation im weitesten Sinne zu lösen. In diesem Rahmen ist es deren Aufga- be (Bewilligungen, etc.) 3 7.1 % 0 0.0 % 0 0.0 % 42 100.0 % 47 100.0 % 28 100.0 % Aufgrund dieser bereits bestehenden Praxis ist mit den Gemeinden zu klären, ob die Zuständigkeit der Vermittlerstelle auch formell Strafuntersuchung oder anderer länger dauernder Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, angehäuft und es besteht die Tendenz, dass weitere Konfliktpunkte bei fortlaufenden Verfahren hinzukom- men werden. Der Vermittler
974.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
geeigneter Weise auf Missstän- de hinweist. Eine Vermittler- bzw. Ombudsstelle verfolgt den Ansatz, bestehende Probleme über Kommunikation im weitesten Sinne zu lösen. In diesem Rahmen ist es deren Aufga- be (Bewilligungen, etc.) 3 7.1 % 0 0.0 % 0 0.0 % 42 100.0 % 47 100.0 % 28 100.0 % Aufgrund dieser bereits bestehenden Praxis ist mit den Gemeinden zu klären, ob die Zuständigkeit der Vermittlerstelle auch formell Strafuntersuchung oder anderer länger dauernder Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, angehäuft und es besteht die Tendenz, dass weitere Konfliktpunkte bei fortlaufenden Verfahren hinzukom- men werden. Der Vermittler

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