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2468.1a - Beilage 1
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2Die Schweizerische Hochschulkonferenz ist das gemeinsame Organ von Bund und Kantonen. Im Weiteren bestehen folgende gemeinsame Organe: a. die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen; b. der Sc sehen Universitätskonferenz abgebildet. Für die Fachhochschulen und die Pädagogischen Hochschulen bestehen heute keine vergleichbare Rechtsgrundlage und keine Organstruktur, die direkt abzulösen wä- re. Einwohnerzahl unter den Vereinbarungskantonen verteilt werden. Es handelt sich dabei um bereits heute bestehende und zulasten des Schulkonkordats 1970 abgerechnete Kosten für Tätigkeiten im Rahmen der interkantonalen
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2467.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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für eine Einbürgerung erforderlichen Sprachkenntnisse in Form von Niveaus festgeschrieben werden, bestehe die Möglichkeit nicht mehr, Personen ein- zubürgern, die zwar das geforderte Niveau nicht erreichen Die für die Er- teilung von Niederlassungsbewilligungen erforderl ichen gesetzlichen Grundlagen bestehen im Kanton Zug bereits (vgl. Ziff. 2.1.). Nach Art. 48 rev. eidg. BüG liegt der Vollzug des Gesetzes
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2468.1b - Beilage 2
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'ei läge 9. April 2013 Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV) vom... Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Hochs
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449.09 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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- 12427 b) Die beiden Kreisel beim Anschluss Zug wurden im Jahre 2000 realisiert und haben sich bestens bewährt. c) Die Sanierung des Autobahnanschlusses Rotkreuz konnte noch nicht realisiert werden. Zurzeit
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448.8 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Einrichtungskosten. Kosten für Bauteile, welche nachträglich, d.h. nach deren Erstellung auf Wunsch des Bestellers abge- ändert werden, können dagegen nicht angerechnet werden. Dieser allgemeine Rechtssatz leitet leitet sich daraus ab, dass diese Zusatzkosten ihre Ursache in einem Gesinnungswandel des Bestellers haben, weshalb er diese Kosten auch vollumfäng- lich selber zu tragen hat. Nach den Kostentragungsregeln die anre- chenbaren Kosten festlegt. Anrechenbar bei Altersheimen sind die Kosten des Er- werbs bestehender Bauten und Einrichtungen, der Errichtung, des Ausbaus oder der Erneuerung von Bauten einschliesslich
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417.6 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Installationen; - Verzicht auf neue Haltestelle Oberwil Widenstrasse, stattdessen Anpassung der bestehenden Station Oberwil. Die Finanzkontrolle hat die Schlussabrechnungen geprüft und stellt in ihrem Bericht
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754.09 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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umgehend Massnahmen getroffen, damit es möglichst keine Unstimmigkeiten zwischen dem Kanton als Besteller eines Werkes und der Unternehmung gibt. Sämtliche kostenwirksamen Projekt- und Be- stellungsänderungen Falle den Zusatzkredit nicht bewilligen, so müsste die GU ein Gerichtsurteil und damit - für sie im besten Fall - eine gebundene Ausgabe er- wirken (vgl. oben). 581.10/754.9/1210.3 - 12076 13 F. PARLAMENTARISCHE
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754.07 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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alle „bereinigten Ausführungsgrundlagen“ gehören. In den Ausführungsgrundlagen spiegelt sich das bestellte Werk, d.h. die neu zu erstellende Strafanstalt Zug. Für dieses Werk haben die Parteien einen Höchstpreis und den daraus entstehenden Mehrauf- wand ist der Unternehmer beweispflichtig … Für eine … nicht bestellte Zusatzleis- tung steht dem Unternehmer mangels anderer Abrede kein vertraglicher Vergü- tungsanspruch mündlich Änderungen verabreden könnten und dass diese Bestellungsänderungen mit Kostenfolgen für den Besteller behaftet seien. Das Bundesgericht hat dies allerdings in einem Fall erkannt, wo eine mündlich ver-
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754.08 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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unbefriedigende Situation handelt. Gemäss der Beurteilung des 581.9/754.8 - 11894 3 Regierungsrates besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die GU ihre Mehrforde- rungen auf dem Rechtsweg geltend machen könnte
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972.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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geeigneter Weise auf Missstän- de hinweist. Eine Vermittler- bzw. Ombudsstelle verfolgt den Ansatz, bestehende Probleme über Kommunikation im weitesten Sinne zu lösen. In diesem Rahmen ist es deren Aufga- be (Bewilligungen, etc.) 3 7.1 % 0 0.0 % 0 0.0 % 42 100.0 % 47 100.0 % 28 100.0 % Aufgrund dieser bereits bestehenden Praxis ist mit den Gemeinden zu klären, ob die Zuständigkeit der Vermittlerstelle auch formell Strafuntersuchung oder anderer länger dauernder Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, angehäuft und es besteht die Tendenz, dass weitere Konfliktpunkte bei fortlaufenden Verfahren hinzukom- men werden. Der Vermittler