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836.2 - Antwort des Regierungsrates
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des bestehenden infrastrukturellen und personellen Defizits im Bereich der digitalen Beweissicherung. Damit soll in den Strafverfahren, wo die Notwendig- keit der digitalen Beweissicherung besteht (in werden könnten, scheine dies für die Taten im Internet nicht oder nur begrenzt möglich zu sein. Es bestehe mithin Handlungsbedarf. Die Interpellantin stellt dem Regierungsrat vier Fragen und möchte wissen Stellen online-Zugriff zu verschaffen auf die sicher- gestellten Daten. Auch in diesem Bereich bestehen noch erhebliche Defizite, die ei- nerseits auf die beschränkten finanziellen Mittel zurückzuführen
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830.8 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 618.8/830.8 (Laufnummer 11997) GENEHMIGUNG DER SCHLUSSABRECHNUNGEN FÜR DEN ERWEITERUNGSNEUBAU TRAKT 9 UND DEN UMBAU DER TRAKTE 2 UND 4 DER KANTONSSCHULE ZUG BERICHT UND ANTRAG D
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981.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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die Ausgabendisziplin der öffent- lichen Hand zurückzuführen. Der Staatshaushalt ist gesund und es bestehen wei- terhin keine langfristigen verzinslichen Fremdschulden. Durch den guten Abschluss 2001 hat
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2380.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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verlassen weder in elektronischer Form noch als physische Unterlagen die Kantonsverwaltung und es bestehen auch keinerlei Fernzugriffe durch private Unternehmen. Der Regierungsrat hat keine Absicht, daran
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2378.3d - Synopse (Lehrpersonalgesetz)
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ungekürzte Anspruch auf das gesetzliche Ge- halt besteht bei folgender Unterrichtszeit: 2 Der ungekürzte Anspruch auf das gesetzliche Ge- halt besteht bei folgender wöchentlicher Unterrichts- zeit, wobei wobei eine Lektion 45 Minuten dauert: 2 Der ungekürzte Anspruch auf das gesetzliche Ge- halt besteht bei folgender wöchentlicher Unterrichts- zeit, wobei eine Lektion 45 Minuten dauert: a) Für Kindergar
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2378.6 - Antrag der FDP-Fraktion zur 2. Lesung
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ingungen für Lehrer Der Kanton Zug befindet sich mit anderen Kantonen in einem Wettbewerb um die besten Leh r- personen. Vergleiche mit Nachbarkantonen zeigen, dass unser Kanton auf Basis der geltenden
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2378.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. September 2015
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(geändert), Abs. 4 (geändert), Abs. 5 (geändert) 2 Der ungekürzte Anspruch auf das gesetzliche Gehalt besteht bei folgender wöchentlicher Unterrichtszeit, wobei eine Lektion 45 Minuten dauert: a) (geändert)
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2378.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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(geändert), Abs. 4 (geändert), Abs. 5 (geändert) 2 Der ungekürzte Anspruch auf das gesetzliche Gehalt besteht bei folgender wöchentlicher Unterrichtszeit, wobei eine Lektion 45 Minuten dauert: a) (geändert)
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2390.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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erhalten, wenn sie im definierten Evaluationsverfahren die höchste Punktezahl erreichen und damit am besten geeignet sind. Zusammengefasst kann somit gesagt werden, dass die Umsetzung dieser Massnahme einzig - 14941 Seite 11/11 2390.2 - 14941 2390.2 - 14941 Seite 11/11 9. Würdigung des Vorstosses Bisher bestehen einzig im kantonalen Richtplan allgemeine Bestimmungen zur Thematik Holz- förderung. Diese Bestimmungen festgelegt, wie diese Förderung erfol- gen soll. Die Anliegen der Motionäre gehen weiter als die bestehenden Bestimmungen im Richtplan: Der Kanton fördert die Verwendung von einheimischem Holz als Bau- und
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2389.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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seit 2008 in Kraft. Entgegen den Ausführungen in der Motion bestehen bei der Staatsanwaltschaft verbindliche Richtlinien hinsichtlich der Bestellung amtlicher Verteidigungen. Die Staatsanwalt- schaft führt Verteidigerinnen? 5. Fazit 6. Antrag 1. Gesetzliche Regelung für die Bestellung amtlicher Verteidigungen 1.1. Entwicklung bis 2008 Die Bestellung amtlicher Verteidigungen war bis Ende 2002 im damals geltenden n) für die Bestellung der amtlichen Verteidigung zuständig. Per 2003 wurde auf Antrag der Justizprüfungskommission die Zuständigkeit geändert. § 27 aGOG wurde aufgehoben und die Bestellung der amtlichen