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2468.2a - Anhang 1
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Schweizerische Hochschulkonferenz ist das gemeinsame Organ von Bund und Kantonen. 3 Im Weiteren bestehen folgende gemeinsame Organe: a) die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen; b) der Sc
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2472.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz offen. Massgebend ist die Bedürftigkeit bzw. das Bestehen einer Notlage und nicht deren Ursache. Sozialhilfe kommt hierbei ausschliesslich subsidiär zum Tragen erforderlich (§ 5 Abs. 3 Polizei-Organisationsgesetz). Auch für den Beruf der Kaminfeger beispielsweise bestehen gesetzliche Anforderungen zur Be- rufsausübung (vgl. zur Bewilligungspflicht und zum Erfordernis vorstehend dargelegten Gründen höhere Fallkosten zu tr agen. Insgesamt sprechen wichtige Gründe für die bestehende Regelung. Insbesondere wirkt sie der Gefahr einer Kostenexplosion im Unterstützungsbereich entgegen
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2466.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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nnen und -schüler ausge- gangen, so entsprechen 14 % 175 Schülerinnen und Schüler. Wenn eine Bestehensquote von 40 % zugrunde gelegt wird, so ergeben sich rund 440 Prüflinge. Auch Hochschulen, die in der Übertritte an die Mittelschulen. Eine Kontingentierung hätte weit- reichende Konsequenzen auf das bestehende prüfungsfreie Übertrittsverfahren. Mit der jetz i- gen Ausgestaltung der Verfahren ist eine Ko
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2469.1 - Postulatstext
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folgendes Postulat eingereicht: Mit dem vorliegenden Postulat wird der Regierungsrat eingeladen, die bestehende Verkehrsr e- gelnverordnung (VRV) Art. 8 Abs. 1 auf der Autobahn A4 zwischen der Blegi -Kurve und
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857.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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rledigung überhaupt noch Interesse bestehe oder ob das Projekt abge- brochen werden sollte. Sollte kein Interesse mehr an der Weiterverfolgung des Projekts bestehen und sollte die Sicherheitsdirektion Platz. Ausserdem schaffe das geschwächte Rechtsbewusstsein Vollzugsprobleme. Auch im Kanton Zug bestehe angesichts der hohen Normendichte Handlungsbedarf. "Entrümpelung soll Luft schaffen". Als Haupt- ts vom 22. März 2005, Vor- lage Nr. 823.2 - 11685) zu berücksichtigen. Bei all diesen Projekten bestehen ähnliche Zielsetzungen wie bei der Umsetzung der Motion „Staatsaufgabenreform“ oder zumindest B
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871.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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unter der Kantonsstrasse Q ist Ziel regelmässiger Inspektionen durch das Tiefbauamt. Der Durchlass besteht im obersten Teil aus einem alten, 13 m langen Kasten von 1,6 m Breite und 2,4 m Höhe. An ihn schliesst
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958.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Baudirektion eine Überdeckung mit direkt anschliessenden Galerien geprüft. Der Lärmschutz wäre damit am besten erreicht und das Dach könnte begrünt werden. Den insbesondere raumplanerischen Vorteilen stünden kungen in den betroffenen Gebieten bestimmte Belastungsgrenzwerte nicht überschreiten. Wo eine bestehende Anlage dennoch zu solchen Überschrei- tungen führt, ist eine Sanierung nötig. Dafür kommen Massnahmen
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2377.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Die Stawiko beantragt einstimmig folgende Formulierung: «Die Eröffnung neuer und die Aufhebung bestehender Abteilungen sind der Direktion für Bildung und Kultur bekanntzugeben.» Zu § 12 Abs. 2 beantragt
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2377.4a - Synopse
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Eröffnung neuer und die Aufhebung bestehender Ab- teilungen sind der Direktion für Bildung und Kultur be- kanntzugeben. Die Eröffnung neuer und die Aufhebung bestehender Ab- teilungen sind der Direktion (geändert) Höchstzahl: 26 2. Höchstzahl: 26 2. gelöscht 1b Die Eröffnung neuer und die Aufhebung bestehender Abteilungen sind der Direktion für Bildung und Kultur be- kanntzugeben. 2 Die Einteilungen und
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2377.3c - Beilage 3
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Schulen gelten folgende Klassengrössen: Tabelle eingefügt Die Eröffnung neuer und die Aufhebung bestehender Abteilungen sind der Direktion für Bildung und Kultur bekanntzugeben. [M09] Antrag des Regierungsrates Schulen gelten folgende Klassengrössen: Tabelle geändert Die Eröffnung neuer und die Aufhebung bestehender Abteilungen sind der Direktion für Bildung und Kultur bekanntzugeben. [M10K1] Antrag der Bildu