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2418.04 - Arbeitsprogramm Kantonsrat 2016 1. und 2. Quartal
2543 Obergericht Kommission bestellt 2015-09-24 Teilrevision EG BGFA Justizprüfungskommission 2015-08-19 Leicht 1. und 2. Lesung 2553 Sicherheitsdirektion Kommission bestellt 2015-09-24 Totalrevision des Titel Kommissionen Eingereicht am Grad 1. Quartal 2. Quartal 2476 Direktion des Innern Kommission bestellt 2015-02-26 Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches 2015-11-03 Komplex 1. Lesung 2. Lesung 2331 2129 2355 2506 2516 2523 Finanzdirektion Kommission bestellt 2015-09-24 Erster Wirksamkeitsbericht des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) 2006-2011; 2.Stufe bzw.
2418.01 - Arbeitsprogramm 2014 3. und 4. Quartal
Baudirektion Kommission bestellt 2013-11-28 Kantonsratsbeschluss über das Strassenbauprogramm 2014 - 2022 Kommission für Tiefbauten Mittel 1. und 2. Lesung 2274 Baudirektion Kommission bestellt 2013-07-04 Kant Datum Titel Kommissionen Eingereicht am Grad 3. Quartal 4. Quartal 2368 Baudirektion Kommission bestellt 2014-03-27 Änderung des Gesetzes über die Gebühren für besondere Inanspruchnahmen von öffentlichen , Röhrliberg, Cham Leicht 1. Lesung 2. Lesung 2328 Direktion des Innern, Obergericht Kommission bestellt 2014-01-30 Gesetz über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen (Beurkun
2418.03 - Arbeitsprogramm Kantonsrat 2015 3. und 4. Quartal
Hochwasserschutz Hinterburgmühlebach, Gemeinde Neuheim Leicht Eingang 2501 Baudirektion Kommission bestellt 2015-04-30 Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit 2016 bis 2021 für die Umsetzung der ersten und Teil 2 (Umsetzung der RPG I - Revision) Komplex Eingang 2476 Direktion des Innern Kommission bestellt 2015-02-26 Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches nachbarrechtlichen Bestimmungen 2015-01-27 Komplex 1. Lesung 2467 Direktion des Innern Kommission bestellt 2015-01-29 Änderung des Gesetzes betreffend Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts
2418.07 - Arbeitsprogramm Kantonsrat 3. und 4. Quartal 2017
Abschnitt Sand AG bis Knoten Blatt, Gemeinde Neuheim Leicht Eingang 2291 Baudirektion Kommission bestellt 2013-09-26 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Sanierung Leicht Eingang Baudirektion Gesetz über die Statistik Mittel Eingang 2736 Baudirektion Kommission bestellt 2017-05-04 Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) – Teil 1: Umsetzung von Bundesrecht Kommission für Raumplanung und Umwelt 2017-04-11 Komplex 1. Lesung 2737 Baudirektion Kommission bestellt 2017-05-04 Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) – Teil 2: Anpassungen aufgrund von
2418.06 - Arbeitsprogramm Kantonsrat 1. und 2. Quartal 2017
Datum Titel Kommissionen Eingereicht am Grad 1. Quartal 2. Quartal 2635 Baudirektion Kommission bestellt 2016-06-30 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Sanierung Kreuzplatz bis Bühlplatz, Gemeinde Baar Leicht Eingang nur eine Lesung 2291 Baudirektion Kommission bestellt 2013-09-26 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Sanierung Rechts) und Teil 2 (Umsetzung der RPG I - Revision) Komplex Eingang 2655 Baudirektion Kommission bestellt 2016-09-29 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Instandsetzung und Erweiterung des
2424.2 - Antrag des Regierungsrats
aften. § 243quinquies Besteuerung nach dem Aufwand 1 Für natürliche Personen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom [Datum 2. Lesung KR] nach dem Aufwand besteuert werden, gilt während der die für die Besteuerung des direkten Grundbesitzes und dessen Erträge massgebend sind. d) die kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz über die Verhältnisse, die für die Besteuerung des direkten tungen von einer oder einem Arbeitgebenden mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton erhalten. § 14 Besteuerung nach dem Aufwand - 3 - Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrates vom 19. August 2014; Vorlage
2424.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
§ 243quinquies (neu) Besteuerung nach dem Aufwand 1 Für natürliche Personen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom [Datum 2. Lesung KR] nach dem Aufwand besteuert werden, gilt während der punkt ihres Zuflusses steuerbar. § 16d (neu) Unselbstständige Erwerbstätigkeit – Anteilmässige Besteuerung 1 Hatte die steuerpflichtige Person nicht während der gesamten Zeitspanne zwischen Erwerb und Entstehen (geändert) die kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz über die Verhältnisse, die für die Besteuerung des direkten Grundbe- sitzes und dessen Erträge massgebend sind; e) (neu) die Arbeitgebenden, die
2424.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 01.09.2015
Aufgehoben. § 243quinquies (neu) Besteuerung nach dem Aufwand 1 Für natürliche Personen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom 25. Juni 2015 nach dem Aufwand besteuert werden, gilt während der gleichen punkt ihres Zuflusses steuerbar. § 16d (neu) Unselbstständige Erwerbstätigkeit – Anteilmässige Besteuerung 1 Hatte die steuerpflichtige Person nicht während der gesamten Zeitspanne zwischen Erwerb und Entstehen (geändert) die kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz über die Verhältnisse, die für die Besteuerung des direkten Grund- besitzes und dessen Erträge massgebend sind; e) (neu) die Arbeitgebenden, die
2424.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
ns. Der Finanzdirektor hat darauf hingewiesen, dass in Zug lediglich 102 Personen nach Aufwand besteuert werden. Der Antrag wurde mit 6 Nein- zu 1 Ja-Stimme ohne Enthaltung abgelehnt. Zu § 14 Abs. 3 Bst wurde der Antrag auf ersatzlose Streichung des ganzen Paragrafen gestellt, da die Möglichkeit der Besteuerung nach dem Aufwand abgelehnt wird. Pauschalbesteuerte würden nicht nach ihrer wirtschaftlichen L n, dass bei der Abstimmung am 30. November 2014 gut zwei Dri t- tel der Zuger Bevölkerung die Besteuerung nach dem Aufwand gutgeheissen habe. Es gehe 2424.4 - 14892 Seite 3/5 hier also auch um die Umsetzung
2426.1 - Antwort des Regierungsrats
lässt sich nicht immer zu- gunsten der besonderen Bedürfnisse lösen. Seite 2/2 2426.1 - 14752 2. Besteht für die Verantwortlichen der Volkswirtschaftsdirektion und der ZVB die Möglic h- keit, die Linie

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