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2765.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
die JPK aufrichtigen Dank für die geleistete Arbeit im Dienste des Kantons aus, verbunden mit den besten Wünschen für die Zukunft. Zug, 6. Juni 2017 Mit vorzüglicher Hochachtung Justizprüfungskommission
2782.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
dafür einzusetzen, dass künftig keine neuen Fahrbahnha l- testellen mehr gebaut und – wo möglich – bestehende in Busbuchten umgebaut werden. Der Motionär und Postulant will damit erreichen, dass sich der (Vorlage Nr. 2782.1 - 15563): Das Postulat ist ebenfalls nicht erheblich zu erk lären. Die Forderung, bestehende Fahrbahnhal- testellen – wo möglich – in Busbuchten umzubauen, ist in der vom Postulanten geforderten
2783.2 - Antwort des Regierungsrats
r auf die Wirkungsmessung ausgerichtet und die Personalberatenden an den Wirkungsergebnissen der besten Kolleginnen und Kollegen gemessen. Entsprechend werden die Mitarbeitergespräche und die individuelle 100 kommt? 2a. Wenn ja, welche und in welchem Zeitrahmen? 2b. Wenn nein, wieso nicht? Wie erwähnt besteht die gegenseitige Absicht, dass das RAV Zug bezüglich Wirkungsmessung mittelfristig eine Position
2794.1a - Beilage 1 Synopse Richtplananpassungen
Wiederaufbau von bereits bestehenden Gebäuden über 30 25 m. Siedlungsbegrenzungslinien: a. sind die Linien ausgezogen, besteht kein Handlungsspiel- raum; b. sind die Linien gestrichelt, besteht ein Spielraum von Die notwendigen Flächen für die Mobilität sind nicht zu erhöhen. Leistungssteigerung und Ausbau bestehender Infrastrukturen stehen vor dem Bau von neuen grossräu- migen Verkehrstrassen. G 7.4 Der Kanton Stand 10.11. 2016 grenzungslinien: a. sind die Linien ausgezogen, besteht kein Handlungsspiel- raum; b. sind die Linien gestrichelt, besteht ein Spielraum von 1 bis 2 Bautiefen. S 3 Hochhäuser S 3.1 Gebiete
2791.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
 Der Kanton Zug setzt sich für die Harmonisierung der Programme ein und ist bestrebt, bereits bestehende Förderprogramme der Gemeinden und von Dritten nicht zu konkurrie- ren. 2791. 2 - 15890 Seite 3/5 n Zielen des Ka n- tons Zug. Das grösste Potenzial für Energie- und CO2-Einsparungen liegt im bestehenden Ge- bäudepark. Mit seinem Gebäudeprogramm will der Kanton Zug die Sanierungsrate ankurbeln. Er
2793.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
(StHG; SR 642.14) haben die Kantone dafür zu sorgen, dass kurzfristig realisierte Gewinne stärker zu besteuern sind als langfristige. Damit greift der Bund zur Bekämpfung der Bodenspekulation in die kantonale allerdings unter kurzfristig realisierten Gewinnen zu verstehen ist und auf welche Weise sie zu besteuern sind, regelt das StHG nicht. Ein kantona- ler Vergleich zeigt, dass der Spekulationszuschlag in Regelung. Sie hielt auch fest, dass nach dem bisherigen Recht spekulative Gewinne sehr hoch hätten besteuert werden können, im Einzelfall gar höher (Maximalsatz 60 Prozent) als dies nach dem progressiven Tarif
2793.1 - Motionstext
Drittens ist die Besteuerung der Rendite anstelle des frankenmässigen Gewinns grund- sätzlich fragwürdig und letztlich ein alter Zopf. Sie wurde schon vor Jahrzehnten bei der Besteuerung der Unternehmensgewinne Steuergesetzes zu unterbreiten, mit dem Gewinne aus Grundstück - verkäufen mit mindestens 20 % besteuert werden. Begründung Ausgangslage Gesetzlich ist die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zug im kantonalen kantonalen Steuergesetz (BGS 632.1) verankert. In Abschnitt 2.3. mit den Paragrafen 187-202 ist die Besteuerung von Gewin- nen aus Verkäufen von Grundstücken des Privatvermögens geregelt. Jeder Verkauf wird
2791.1 - Motionstext
rund einen Drittel der CO2-Emissionen und 40 Prozent des Energieverbrauchs verantwortlich. Bei bestehenden Gebäuden ist das Energiesparpotenzial bei einer Modernisierung der Gebäudehülle sehr gross. Mit Prozent und bis 2035 um 43 Prozent zu senken. Um dies zu erreichen, braucht es u.a. neben den bestehenden Fördermassnahmen im Bereich Gebäudehülle auch Fördermassnahmen im Bereich erneuerbare Energien
2803.2 - Antwort des Regierungsrats
jenen Betrag in Schweizer Franken, den es der Kundin bzw. dem Kunden in Rechnung gestellt hat. Es besteht keinerlei Währungsrisiko. Das Handelsregisteramt ist noch in einem weiteren Bereich mit der Thematik dann bei der späteren Vermarktung haben werden, wird erst die Zukunft zeigen. Realistischerweise besteht bei den meisten Unternehmen erst ab etwa 2020 die Hoffnung auf Gewinne und dann zeitverzögert auch denkbar, dass nie grössere Steuererträge daraus resultieren werden. Bei den juristischen Personen besteht in mehrfacher Hinsicht Ertragspotenzial. Sofern ein Un- ternehmen erfolgreich ist, kann es etwa durch
2804.1 - Antwort des Regierungsrats
ein? Verlässliche Daten zur hausärztlichen Versorgung sind nur beschränkt verfügbar. Unschärfen bestehen namentlich bezüglich des effektiven Tätigkeitsgebiets und des Beschäftigungsgrads der betreffenden Personen betreuen dürfen und damit die Grundversorgerinnen und -versorger entlasten. Bereits seit 2011 besteht im Kanton Zug zudem die Möglichkeit, dass sich Ärztinnen und Ärzte zu einer Aktiengesellschaft oder Belastung durch nächtliche Notfalleinsätze erreicht werden. Neben diesen breit angelegten Massnahmen besteht schliesslich noch die Möglichkeit, dass die Gesundheitsdirektion bei sich abzeichnenden Versorgu

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