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2837.2 - Antwort des Regierungsrats
dergutmachung einzufordern (Klage auf Verbot einer drohenden Verletzung, auf Beseit i- gung einer bestehenden Verletzung oder auf Feststellung der Widerrechtlichkeit einer Ve r- letzung, wenn sich diese weiterhin
2838.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
wesentlich dazu bei, die Verkehrssicherheit auf dem gesamten Strassennetz im Kanton Zug auf dem heute bestehenden guten Stand halten zu können. Der Einsatz der mobilen Geschwindigkeitsmessgeräte bzw. (unangekündigte)
2839.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts
unter anderem aus, es sei die Frage aufgetreten, ob die im Gesetz bzw. im Kantonsratsbeschluss bestehende Regelung, wonach die Anzahl der vol l- amtlichen Mitglieder des Obergerichts zementiert werde, Vätern erlauben, verstärkte familiäre Verpflichtungen wahrnehmen zu können. Gemäss § 14 Abs. 1 GOG besteht das Obergericht aus sieben Mitgliedern und sechs Ersatz- mitgliedern. Die Zahl der Mitglieder und ich geei g- net, um mit Teilzeitpensen besetzt zu werden. Aus gesellschaftspolit ischen Gründen besteht ein Bedürfnis nach Teilzeitarbeit auch bei Personen, die ein Richteramt ausüben (wollen). 2. Die
2839.1 - Motionstext
grundsätzlich geei g- net, um mit Teilzeitpensen besetzt zu werden. Aus gesellschaftspolitischen Gründen besteht ein Bedürfnis nach Teilzeitarbeit auch bei Personen, die ein Richteramt ausüben (wollen). 2. Die
2840.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
geltend zu machen (Lohnguthaben, Al i- mente, Versicherungsleistungen). Anspruch auf Sozialhilfe besteht demnach nur für Personen, die ihren Lebensunterhalt und denjenigen ihrer Familienangehörigen mit
2841.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
g Die Motionäre begehren eine Gesetzesänderung dahingehend, dass die bereits bestehenden Busbuchten im Kanton Zug bestehen bleiben sollen. Sie begründen ihre Eingabe damit, dass mit der von ihnen geforderten jeweils Bestandteil der Um- gestaltungsprojekte. Anders sieht es bei der Sanierung einzelner bestehender Haltestellen insbesondere bei der Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen Zementierung der bestehenden Busbuchten – so wie es die Motion fordert – würde also der Status Quo nicht beibehalten werden können. Vielmehr würde dies zu einer Verlänge- rung der bestehenden Busbuchten im
2842.2 - Antwort des Regierungsrats
e Leistungsfähigkeit nicht vollumfänglich ab- bildet, womit die Vermögenssteuern das reduziert besteuerte Einkommen übersteigen können. In der nachfolgenden Tabelle werden alle 598 Steuersubjekte, die sonderen Gründen lediglich einer eingeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Bei den quelle n- besteuerten und den lediglich beschränkt steuerpflichtigen Personen verfügt die Steuerverwa l- tung nicht über mit hoher Lebensqualität in die Be- urteilung ein. Der Kanton Zug hat es geschafft und ist auch bestens bekannt dafür, dieses ga n- ze System so auszutarieren, dass eine hohe Standortattraktivität aus
2841.1 - Motionstext
beauftragt, die kantonale Gesetzgebung dahingehend anzupassen, dass die bereits bestehenden Busbuchten im Kanton Zug bestehen bleiben. Begründung: Nach der Debatte im Kantonsrat vom 22. Februar 2018 wurden aufgezeigt, dass die Mehrheit des Kantonsrats für die Beibehaltung der zum jetzigen Zeitpunkt bestehenden Busbuchten ist. Den Motionären geht es um die Beibehaltung eines möglichst guten und effizienten
2847.2 - Antwort des Regierungsrats
systematischen Lohnungleichheiten vorhanden sind. Die Ergebnisse haben ferner gezeigt, dass sich das bestehende Gehaltssystem unter den gegeb e- nen Bedingungen bezüglich Lohneinreihung als weiterhin zweckmässig
2848.2 - Antwort des Regierungsrats
erübrigt sich aufgrund der Antwort 3c. Frage 4a: Welche Möglichkeiten zur unkomplizierten Unterstützung bestehen für diejenigen Eltern, für welche die finanziellen Ausgaben solcher Anlässe eine Belastung darstellen Schulhauses, wo die Wel t zum Lernort wird, gehört zur Grundbildung. Die zentrale Aufgabe der Schule besteht darin, den Schülerinnen und Sch ü- lern kultur- und gegenstandsbezogene Erfahrungen zu ermöglichen geltenden Verpflegungsbeiträge im Rahmen des rechtlich Zulässigen bewegen. Vor diesem Hintergrund besteht kein Anlass zur Sorge hinsichtlich der genannten Anlässe. 2848.2 - 15806 Seite 3/4 Frage 3: Das

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