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2846.1 - Antwort des Regierungsrats
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auf Grund- und Trink- wasser war in den Jahren 2017/2018 Thema eines externen Gutachtens. Demnach besteht auch mittelfristig in den umliegenden Gebieten weder auf Zuger noch Zürcher Boden ein Inte- resse
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2848.1 - Interpellationstext
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Wäre der Regierungsrat bereit dazu? 4. a) Welche Möglichkeiten zur unkomplizierten Unterstützung bestehen für diejenigen El- tern, für welche die finanziellen Ausgaben solcher Anlässe eine Belastung darste
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2850.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Abb. 9: Industriestrasse, bestehendes Trottoir Bei den beiden Knoten Industrie bzw. Industriestrasse wird die Gemeindestrasse jeweils à Ni- veau gequert. Es werden wie bestehend keine Fussgängerstreifen Kunstbauten bleiben unverändert bestehen. Werkleitungen Die bestehende Leitung der Siedlungsentwässerung führt ab dem kommunalen bestehenden Retentionsbecken über die Industriestrasse. Die Einwohnergemeinde Fahrbahnquerschnitts (Radstreifen bergwärts) hat sich auf anderen Strassenabschnitten im Kanton Zug bestens bewährt. Zudem wurde er auch für den Abschnitt Sihlbrugg bis Knoten Sand AG angewendet. Aufgrund
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2850.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
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höheres Tempo selbst mit den bestehenden Ein- und Ausfahrten erlauben. Die Kommission stimmte in der Folge darüber ab, den Objektkredit um 75'000 Franken zu er- höhen, um das bestehende Temporegime beizubehalten neu eingezont. Es handelt sich also um bestehende Bauzonen. Zur Frage der finanziellen Beteiligung der Sand AG ist auf das kantonale Recht hinzuweisen. Dort besteht die Möglichkeit, grosse Verkehrslieferanten verlangt, dass der Anlageinhaber – vorliegend der Kanton – die Strasse lärmsanieren muss. Er ist bei bestehenden Gebäuden dazu verpflichtet, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden, unabhängig davon
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2851.1 - Interpellationstext
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sich der Zuger Regierungsrat zu den betref- fenden Vorschlägen? Was meinen die Gemeinden dazu? 5. Bestehen wichtige Gründe, das Instrument der städtebaulichen Verträge nach §§ 20 f. Entwurf MAG-ZH nicht
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2855.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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(PBG; SR 745.1) festgehalten, dass die Besteller – also der Kanton – definieren, ob die Betriebsmittel (d. h. Liegenschaften) übergeben werden müssen. - Es bestehen in der Betriebsmittelgenehmigung des Juni 2016 für den Hauptstützpunkt Auflagen, welche den Einbezug des Kantons sicher- stellen: - Die Besteller müssen laufend über die Entwicklung des Projekts informiert werden . - Sollten sich wesentliche such zugrundeliegenden Annahmen ergeben, muss die ZVB das schriftliche Einve r- ständnis aller Besteller einholen. Bei wesentlichen Abweichungen haben somit der Ka n- ton Zug, das BAV und die Kantone Schwyz
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2855.3 - Bericht und Antrag der Kommission für öffentlichen Verkehr
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geplant, dann aber 1995 im Kan- tonsrat aufgegeben. Anstelle eines neuen Stützpunkts wurde in die bestehende Infrastruktur auf dem Areal an der Aa angemessen investiert und es wurden einige Einstellhallen dafür benötigten zusätzlichen Busse müssen nicht nur beschafft, sondern auch, zu- sammen mit dem bestehenden Fahrzeugpark, vernünftig garagiert und gewartet werden kön- nen. Die erhebliche Investition von die ZVB wettbewerbsfähig bleibt. - Weiterführung strategische Büroraumplanung des Kantons: Diese besteht weiterhin, aber ohne Verwaltungszentrum III. Die angestrebte Konzentration der Aussennutzungen der
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2855.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbau
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wird davon ausgegangen, dass die ZVB mit grösster Wahrscheinlichkeit während den nächsten 67 Jahren bestehen bleibt und für diese Dauer auch Konzessionärin für den Verkehrsbetrieb bleiben wird. Bei einem unwesentlich kürzer (21 Meter). l) Konsequenzen bei Ablehnung der Vorlage Die Investitionen in die bestehenden Gebäude wurden in den vergangenen Jahren konti- nuierlich zurückgefahren. Die Gebäude sollen für Rettungsdienst Zug (RDZ) mit dem Verwaltungsgebäude der richtige ist; - es sich nicht lohnt, die bestehenden Gebäulichkeiten insbesondere die Werkstätten und die Einstellhallen (General-Guisan-Strasse 1)
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2786.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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tionen) Kontakt zur Bestellerin bzw. zum Besteller innert 5 Tagen; keine Abweisung nicht ver- änderter vorgeprüfter Grund- buchgeschäfte Kontakt zur Bestellerin bzw. zum Besteller innert 5 Tagen; keine n, Urkunds- personen Grundbuchauszüge sind innert 2 Tagen nach Bestellung zugestellt Grundbuchauszüge sind innert 2 Tagen nach Bestellung zugestellt Gleich 4 Vorprüfungen von Grundbuch- geschäften sind Zentrum 15 Aktueller und vielfältiger Be- stand von Unterrichtsmedien ist im Online-Katalog such- und bestellbar Kantonale und gemeindliche Lehrpersonen, PHZ-Studie- rende Bestandespflege, Schwerpunkt Mathematik
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2762.6 - Bericht und Antrag der Kommission
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wicklung auf Bundesebene beobachtet werden. Wenn der Bund effektiv mit der Umsetzung be- ginne, bestehe noch genügend Zeit und vielleicht eine bessere Finanzsituation als heute und es gebe mehr Erfahrungswerte verankern, weil es sich um einen gravierenden Eingriff ins Wahlrecht handelt. In der Bundesverfassung besteht keine einschränkende Regelung betreffend Wohn- sitz; Nationalratskandidierende können deshalb in hüren sowie An- gaben zur Organisation und Finanzierung dieser Organisationen vor. Bei easyvote besteht die Variante des direkten Versands der Broschüren durch die Gemeinde und die Variante des Her- aufladens