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2778.2 - Antwort des Regierungsrats
auf operative Eingriffe im ta- gesklinischen Bereich sind Anpassungen hingegen prüfenswert, um bestehende Fehlanreize zu korrigieren. Die Frage nach der optimalen Finanzierung beziehungsweise dem fairsten Behandlung bei Zu- satzversicherten weit grösser ist als bei Allgemeinversicherten. Zur Reduktion der bestehenden Fehlanreize haben für die GDK Massnahmen Priorität, welche einfach umzusetzen sind und die Kosten unterstützt der Regierungsrat die Bemühungen der GDK, eine pragmatische Lösung zur Beseitigung der bestehenden Fehlanreize zu erreichen, ohne einen langwierigen, risikoreichen und konflikt- trächtigen Umbau
2781.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
dafür einzusetzen, dass künftig keine neuen Fahrbahnha l- testellen mehr gebaut und – wo möglich – bestehende in Busbuchten umgebaut werden. Der Motionär und Postulant will damit erreichen, dass sich der (Vorlage Nr. 2782.1 - 15563): Das Postulat ist ebenfalls nicht erheblich zu erk lären. Die Forderung, bestehende Fahrbahnhal- testellen – wo möglich – in Busbuchten umzubauen, ist in der vom Postulanten geforderten
2778.1 - Interpellationstext
SwissDRG) und einer deutlich höheren Vergütung für stationäre als für ambulante B e- handlungen besteht für Leistungserbringer und Krankenkassen kein Anreiz, vermehrt Leistun- gen in den ambulanten Bereich
2782.1 - Postulatstext
öffentlich) sollen keine neuen Bus-Fahrbahnhaltestellen mehr entstehen und wo realisierbar, die bestehenden Fahrbahnha ltestellen an vielbefahrenen Strassen rückgebaut und durch herkömmliche Bushaltestellen auf, sondern neben den Fahrbahnen anzubrin- gen.» Postulat Der Regierungsrat wird gebeten, die bestehenden Fahrbahnhaltestellen in der kantonalen Z u- ständigkeit zu überprüfen und – wo möglich und realisierbar
2781.1 - Motionstext
öffentlich) sollen keine neuen Bus-Fahrbahnhaltestellen mehr entstehen und wo realisierbar, die bestehenden Fahrbahnha ltestellen an vielbefahrenen Strassen rückgebaut und durch herkömmliche Bushaltestellen auf, sondern neben den Fahrbahnen anzubrin- gen.» Postulat Der Regierungsrat wird gebeten, die bestehenden Fahrbahnhaltestellen in der kantonalen Z u- ständigkeit zu überprüfen und – wo möglich und realisierbar
2788.4 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
Kommission hat sich auch über weitere mögliche Alternativen Gedanken gemacht. So könnte auch die Bestellung eines ausserordentlichen Richters oder einer ausserordentlichen Richterin für die Strafabteilung Die strafrechtliche Abteilung hat zu wenig Kapazitäten, um die Fälle bearbeiten zu können und es bestehen in den anderen Abteilungen nicht genügend K a- pazitäten für eine Umverteilung. Mit der neuen S behalten. In der weiteren Diskussion trat die Frage auf, ob die im Gesetz bzw. im Kantonsratsbeschluss bestehende Regelung, wonach die Anzahl der vollamtlichen Mitglieder des Obergerichts ze- mentiert wird, nicht
2790.1 - Interpellationstext
ungsbewilligung geprüft? b) Ab welchen Grenzwerten erfolgt diese Prüfung in den Nachbarkantonen? Besten Dank für die schriftliche Beantwortung unserer Interpellation. 115/mb
2795.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Stawiko: Dieses Thema wurde diskutiert. Es wurde der Antrag gestellt, dass kein Handlungsbedarf bestehe und dass dem Fazit des RR (Handlungsbedarf im Sinne einer Prüfung der aktuellen Regelung) nicht Lohnstufe ihrer Lohnklasse eing e- reiht. Unter Umständen sind auch Lohnklassenwechsel möglich. Es besteht aber kein genereller An- spruch auf einen solchen (§ 48 Abs. 1 PG). Da Mitarbeitende, bei denen ein letzten fünf Jahren bewilligt? Die bezahlten (ereignisbezogenen) Kurzurlaube, auf welche ein Anspruch besteht (Hochzeit, Todesfall, Wohnungsumzug, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub) sind abschliessend in § 24
2796.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
klungsmassnahmen angeboten werden. Bei der Anstellung, Ausbildung und der beruflichen Förderung besteht eine enge Zu- sammenarbeit zwischen den Amtsstellen und dem Personalamt. Das Personalamt ist zudem ildung geschult. Im Rahmen der Umsetzung der kantonalen Gleichstel- Seite 3/5 lungsverordnung 1 besteht zudem eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern aller D i- rektion, die Massnahmen vorschlägt
2798.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
zwei Sitze zugeteilt (§ 38 Abs. 3 Satz 3 KV). 2. Die Berechnung im Einzelnen Gemäss § 38 Abs. 1 KV besteht der Kantonsrat aus 80 Mitgliedern. Durch Kantonsratsbe- schluss wird jeweils festgesetzt, auf welche

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