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2796.1 - Postulatstext
Vorlage Nr. 2796.1 Laufnummer 15595 Postulat der Fraktion Alternative - die Grünen betreffend Lohngleichheit im Kanton Zug vom 31. Oktober 2017 Die Fraktion Alternative - die Grünen hat am 31. Oktober
2805.1 - Motionstext
die Bekämpfung der Kostenexplosion im Gesundheits- wesen der Aspekt des erst seit rund 20 Jahren bestehenden Versicherungszwanges e r- wähnt. Es scheint einem Tabu zu entsprechen, dies zu thematisieren,
2808.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
soll der Freiheitsentzug die Gefangenen auf das Leben nach der En t- lassung vorbereiten. Das Ziel besteht somit auch in der IKS Bostadel darin, dass die Gefang e- nen resozialisiert werden und in Zukunft
2809.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Bevölkerung, einschliesslich der Sozialhilfebeziehenden se l- ber. Aus Sicht des Regierungsrats bestehen zwar bereits heute Mittel hinsichtlich der Miss- brauchsbekämpfung. So sind die Gemeinden gemäss jedoch in Zukunft verdeckte Observationen bei Missbrauchsverdacht durchführen können, wenn die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten im Sozialhilfebereich nicht ausreichen . Der Regierungsrat empfiehlt des ATSG vom 16. März 2018 angenommen. Mit den neuen Bestimmungen von Art. 43a und Art. 43b ATSG besteht auf Bundesebene künftig eine ausdrückliche gesetzli- che Grundlage für die Durchführung von Observationen
2817.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
schaffenden Bestim- mungen kommen beim Amtsenthebungsverfahren auch bestehende Erlasse zur Anwendung, so namentlich die bestehenden sowie neu zu schaffende Bestimmungen im Kantonsratsb e- schluss über regelmässig erhebli- che Zeit in Anspruch und sei mit grossem Personalaufwand verbunden. In der Praxis bestehe die Möglichkeit, auf ein fehlbares Mitglied einen gewissen Druck auszuüben, das Amt zur Ver- fügung ngsverfahrens als heikel, da es sich faktisch um eine öffentliche Vorverurteilung handle. Zudem bestehe für die Parteien die Möglichkeit, auf die entsprechende Person negativ einzuwirken. Der Gemeinderat
2815.2 - Antwort des Regierungsrats
des Kantons werden keine Vorgaben zur Klassenbildung gemacht. Es bestehen auch keine Pläne, in diese Richtung aktiv zu werden. Auch besteht nicht die Absicht, im Kanton Zug flächendeckend jahrgangsübergreifende Viele Lehrpersonen seien infolge der grossen Heterogenität ihrer Klassen stark gefor- dert. Es bestehe ein hoher Anspruch an den Unterricht, wenn man individualisiere und mög- lichst allen Kindern gerecht Förderung liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Gemeinden. Nebst der be- sonderen Förderung besteht die integrative Sonderschulung. Dabei wird eine Schülerin oder ein Schüler mit ausgewiesenem Anspruch
2817.3 - Antrag des Regierungsrats
eingetragen sind, keine Mehrheit bilden. § 21a Amtsenthebungskommission 1 Die Amtsenthebungskommission besteht aus 15 Mitgliedern. Diese bestimmen selber ein von der Verwaltung unabhängiges Sekretariat unter muss, ein gemeinsames Friedensrichteramt mit Sitz in einer der Gemeinden einsetzen. In diesem Fall besteht für die Wahl nach Absatz 1 ein Wahlkreis über das Gebiet aller beteiligten Gemeinden. 3 Die Gemeinde
2815.1 - Interpellationstext
nen. Gemäss der Orientierungshilfe des Kantons über die Umse t- zung der integrativen Förderung besteht die Unterstützung der SHP aus den folgenden Tätig- keiten: - Sie planen zusammen mit der Klassen-
2817.2 - Antrag des Regierungsrats
q) die Ausübung aller übrigen Souveränitätsrechte, insofern selbe nicht ausdrück- lich durch die bestehende Bundes- und Kantonsverfassung beschränkt sind; r) die Ausübung der den Kantonen in der Bundesverfassung
2824.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
dem Gastgewerbe- gesetz nicht erreicht werden. Neben den repressiven Massnahmen der Strafbehörden bestehen auf gemeindlicher Ebene in beschränktem Masse rechtliche Möglichkeiten, um dem illegalen Geldspiel durchgeführten Lotterien und Wetten vom 7. Januar 2005 (BGS 942.42). Als kantonaler Ausführungserlass besteht zudem das Gesetz des Kantons Zug über Lotterien und gewerbsmässige Wetten vom 6. Juli 1978 (BGS 942

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