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2855.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
(PBG; SR 745.1) festgehalten, dass die Besteller – also der Kanton – definieren, ob die Betriebsmittel (d. h. Liegenschaften) übergeben werden müssen. - Es bestehen in der Betriebsmittelgenehmigung des Juni 2016 für den Hauptstützpunkt Auflagen, welche den Einbezug des Kantons sicher- stellen: - Die Besteller müssen laufend über die Entwicklung des Projekts informiert werden . - Sollten sich wesentliche such zugrundeliegenden Annahmen ergeben, muss die ZVB das schriftliche Einve r- ständnis aller Besteller einholen. Bei wesentlichen Abweichungen haben somit der Ka n- ton Zug, das BAV und die Kantone Schwyz
2855.3 - Bericht und Antrag der Kommission für öffentlichen Verkehr
geplant, dann aber 1995 im Kan- tonsrat aufgegeben. Anstelle eines neuen Stützpunkts wurde in die bestehende Infrastruktur auf dem Areal an der Aa angemessen investiert und es wurden einige Einstellhallen dafür benötigten zusätzlichen Busse müssen nicht nur beschafft, sondern auch, zu- sammen mit dem bestehenden Fahrzeugpark, vernünftig garagiert und gewartet werden kön- nen. Die erhebliche Investition von die ZVB wettbewerbsfähig bleibt. - Weiterführung strategische Büroraumplanung des Kantons: Diese besteht weiterhin, aber ohne Verwaltungszentrum III. Die angestrebte Konzentration der Aussennutzungen der
2855.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbau
wird davon ausgegangen, dass die ZVB mit grösster Wahrscheinlichkeit während den nächsten 67 Jahren bestehen bleibt und für diese Dauer auch Konzessionärin für den Verkehrsbetrieb bleiben wird. Bei einem unwesentlich kürzer (21 Meter). l) Konsequenzen bei Ablehnung der Vorlage Die Investitionen in die bestehenden Gebäude wurden in den vergangenen Jahren konti- nuierlich zurückgefahren. Die Gebäude sollen für Rettungsdienst Zug (RDZ) mit dem Verwaltungsgebäude der richtige ist; - es sich nicht lohnt, die bestehenden Gebäulichkeiten insbesondere die Werkstätten und die Einstellhallen (General-Guisan-Strasse 1)
2786.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
tionen) Kontakt zur Bestellerin bzw. zum Besteller innert 5 Tagen; keine Abweisung nicht ver- änderter vorgeprüfter Grund- buchgeschäfte Kontakt zur Bestellerin bzw. zum Besteller innert 5 Tagen; keine n, Urkunds- personen Grundbuchauszüge sind innert 2 Tagen nach Bestellung zugestellt Grundbuchauszüge sind innert 2 Tagen nach Bestellung zugestellt Gleich 4 Vorprüfungen von Grundbuch- geschäften sind Zentrum 15 Aktueller und vielfältiger Be- stand von Unterrichtsmedien ist im Online-Katalog such- und bestellbar Kantonale und gemeindliche Lehrpersonen, PHZ-Studie- rende Bestandespflege, Schwerpunkt Mathematik
2762.6 - Bericht und Antrag der Kommission
wicklung auf Bundesebene beobachtet werden. Wenn der Bund effektiv mit der Umsetzung be- ginne, bestehe noch genügend Zeit und vielleicht eine bessere Finanzsituation als heute und es gebe mehr Erfahrungswerte verankern, weil es sich um einen gravierenden Eingriff ins Wahlrecht handelt. In der Bundesverfassung besteht keine einschränkende Regelung betreffend Wohn- sitz; Nationalratskandidierende können deshalb in hüren sowie An- gaben zur Organisation und Finanzierung dieser Organisationen vor. Bei easyvote besteht die Variante des direkten Versands der Broschüren durch die Gemeinde und die Variante des Her- aufladens
2778.2 - Antwort des Regierungsrats
auf operative Eingriffe im ta- gesklinischen Bereich sind Anpassungen hingegen prüfenswert, um bestehende Fehlanreize zu korrigieren. Die Frage nach der optimalen Finanzierung beziehungsweise dem fairsten Behandlung bei Zu- satzversicherten weit grösser ist als bei Allgemeinversicherten. Zur Reduktion der bestehenden Fehlanreize haben für die GDK Massnahmen Priorität, welche einfach umzusetzen sind und die Kosten unterstützt der Regierungsrat die Bemühungen der GDK, eine pragmatische Lösung zur Beseitigung der bestehenden Fehlanreize zu erreichen, ohne einen langwierigen, risikoreichen und konflikt- trächtigen Umbau
2781.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
dafür einzusetzen, dass künftig keine neuen Fahrbahnha l- testellen mehr gebaut und – wo möglich – bestehende in Busbuchten umgebaut werden. Der Motionär und Postulant will damit erreichen, dass sich der (Vorlage Nr. 2782.1 - 15563): Das Postulat ist ebenfalls nicht erheblich zu erk lären. Die Forderung, bestehende Fahrbahnhal- testellen – wo möglich – in Busbuchten umzubauen, ist in der vom Postulanten geforderten
2778.1 - Interpellationstext
SwissDRG) und einer deutlich höheren Vergütung für stationäre als für ambulante B e- handlungen besteht für Leistungserbringer und Krankenkassen kein Anreiz, vermehrt Leistun- gen in den ambulanten Bereich
2782.1 - Postulatstext
öffentlich) sollen keine neuen Bus-Fahrbahnhaltestellen mehr entstehen und wo realisierbar, die bestehenden Fahrbahnha ltestellen an vielbefahrenen Strassen rückgebaut und durch herkömmliche Bushaltestellen auf, sondern neben den Fahrbahnen anzubrin- gen.» Postulat Der Regierungsrat wird gebeten, die bestehenden Fahrbahnhaltestellen in der kantonalen Z u- ständigkeit zu überprüfen und – wo möglich und realisierbar
2781.1 - Motionstext
öffentlich) sollen keine neuen Bus-Fahrbahnhaltestellen mehr entstehen und wo realisierbar, die bestehenden Fahrbahnha ltestellen an vielbefahrenen Strassen rückgebaut und durch herkömmliche Bushaltestellen auf, sondern neben den Fahrbahnen anzubrin- gen.» Postulat Der Regierungsrat wird gebeten, die bestehenden Fahrbahnhaltestellen in der kantonalen Z u- ständigkeit zu überprüfen und – wo möglich und realisierbar

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