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2788.4 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
Kommission hat sich auch über weitere mögliche Alternativen Gedanken gemacht. So könnte auch die Bestellung eines ausserordentlichen Richters oder einer ausserordentlichen Richterin für die Strafabteilung Die strafrechtliche Abteilung hat zu wenig Kapazitäten, um die Fälle bearbeiten zu können und es bestehen in den anderen Abteilungen nicht genügend K a- pazitäten für eine Umverteilung. Mit der neuen S behalten. In der weiteren Diskussion trat die Frage auf, ob die im Gesetz bzw. im Kantonsratsbeschluss bestehende Regelung, wonach die Anzahl der vollamtlichen Mitglieder des Obergerichts ze- mentiert wird, nicht
2790.1 - Interpellationstext
ungsbewilligung geprüft? b) Ab welchen Grenzwerten erfolgt diese Prüfung in den Nachbarkantonen? Besten Dank für die schriftliche Beantwortung unserer Interpellation. 115/mb
2795.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Stawiko: Dieses Thema wurde diskutiert. Es wurde der Antrag gestellt, dass kein Handlungsbedarf bestehe und dass dem Fazit des RR (Handlungsbedarf im Sinne einer Prüfung der aktuellen Regelung) nicht Lohnstufe ihrer Lohnklasse eing e- reiht. Unter Umständen sind auch Lohnklassenwechsel möglich. Es besteht aber kein genereller An- spruch auf einen solchen (§ 48 Abs. 1 PG). Da Mitarbeitende, bei denen ein letzten fünf Jahren bewilligt? Die bezahlten (ereignisbezogenen) Kurzurlaube, auf welche ein Anspruch besteht (Hochzeit, Todesfall, Wohnungsumzug, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub) sind abschliessend in § 24
2796.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
klungsmassnahmen angeboten werden. Bei der Anstellung, Ausbildung und der beruflichen Förderung besteht eine enge Zu- sammenarbeit zwischen den Amtsstellen und dem Personalamt. Das Personalamt ist zudem ildung geschult. Im Rahmen der Umsetzung der kantonalen Gleichstel- Seite 3/5 lungsverordnung 1 besteht zudem eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern aller D i- rektion, die Massnahmen vorschlägt
2798.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
zwei Sitze zugeteilt (§ 38 Abs. 3 Satz 3 KV). 2. Die Berechnung im Einzelnen Gemäss § 38 Abs. 1 KV besteht der Kantonsrat aus 80 Mitgliedern. Durch Kantonsratsbe- schluss wird jeweils festgesetzt, auf welche
2796.1 - Postulatstext
Vorlage Nr. 2796.1 Laufnummer 15595 Postulat der Fraktion Alternative - die Grünen betreffend Lohngleichheit im Kanton Zug vom 31. Oktober 2017 Die Fraktion Alternative - die Grünen hat am 31. Oktober
2805.1 - Motionstext
die Bekämpfung der Kostenexplosion im Gesundheits- wesen der Aspekt des erst seit rund 20 Jahren bestehenden Versicherungszwanges e r- wähnt. Es scheint einem Tabu zu entsprechen, dies zu thematisieren,
2808.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
soll der Freiheitsentzug die Gefangenen auf das Leben nach der En t- lassung vorbereiten. Das Ziel besteht somit auch in der IKS Bostadel darin, dass die Gefang e- nen resozialisiert werden und in Zukunft
2809.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Bevölkerung, einschliesslich der Sozialhilfebeziehenden se l- ber. Aus Sicht des Regierungsrats bestehen zwar bereits heute Mittel hinsichtlich der Miss- brauchsbekämpfung. So sind die Gemeinden gemäss jedoch in Zukunft verdeckte Observationen bei Missbrauchsverdacht durchführen können, wenn die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten im Sozialhilfebereich nicht ausreichen . Der Regierungsrat empfiehlt des ATSG vom 16. März 2018 angenommen. Mit den neuen Bestimmungen von Art. 43a und Art. 43b ATSG besteht auf Bundesebene künftig eine ausdrückliche gesetzli- che Grundlage für die Durchführung von Observationen
2817.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
schaffenden Bestim- mungen kommen beim Amtsenthebungsverfahren auch bestehende Erlasse zur Anwendung, so namentlich die bestehenden sowie neu zu schaffende Bestimmungen im Kantonsratsb e- schluss über regelmässig erhebli- che Zeit in Anspruch und sei mit grossem Personalaufwand verbunden. In der Praxis bestehe die Möglichkeit, auf ein fehlbares Mitglied einen gewissen Druck auszuüben, das Amt zur Ver- fügung ngsverfahrens als heikel, da es sich faktisch um eine öffentliche Vorverurteilung handle. Zudem bestehe für die Parteien die Möglichkeit, auf die entsprechende Person negativ einzuwirken. Der Gemeinderat

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