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2815.2 - Antwort des Regierungsrats
des Kantons werden keine Vorgaben zur Klassenbildung gemacht. Es bestehen auch keine Pläne, in diese Richtung aktiv zu werden. Auch besteht nicht die Absicht, im Kanton Zug flächendeckend jahrgangsübergreifende Viele Lehrpersonen seien infolge der grossen Heterogenität ihrer Klassen stark gefor- dert. Es bestehe ein hoher Anspruch an den Unterricht, wenn man individualisiere und mög- lichst allen Kindern gerecht Förderung liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Gemeinden. Nebst der be- sonderen Förderung besteht die integrative Sonderschulung. Dabei wird eine Schülerin oder ein Schüler mit ausgewiesenem Anspruch
2817.3 - Antrag des Regierungsrats
eingetragen sind, keine Mehrheit bilden. § 21a Amtsenthebungskommission 1 Die Amtsenthebungskommission besteht aus 15 Mitgliedern. Diese bestimmen selber ein von der Verwaltung unabhängiges Sekretariat unter muss, ein gemeinsames Friedensrichteramt mit Sitz in einer der Gemeinden einsetzen. In diesem Fall besteht für die Wahl nach Absatz 1 ein Wahlkreis über das Gebiet aller beteiligten Gemeinden. 3 Die Gemeinde
2815.1 - Interpellationstext
nen. Gemäss der Orientierungshilfe des Kantons über die Umse t- zung der integrativen Förderung besteht die Unterstützung der SHP aus den folgenden Tätig- keiten: - Sie planen zusammen mit der Klassen-
2817.2 - Antrag des Regierungsrats
q) die Ausübung aller übrigen Souveränitätsrechte, insofern selbe nicht ausdrück- lich durch die bestehende Bundes- und Kantonsverfassung beschränkt sind; r) die Ausübung der den Kantonen in der Bundesverfassung
2824.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
dem Gastgewerbe- gesetz nicht erreicht werden. Neben den repressiven Massnahmen der Strafbehörden bestehen auf gemeindlicher Ebene in beschränktem Masse rechtliche Möglichkeiten, um dem illegalen Geldspiel durchgeführten Lotterien und Wetten vom 7. Januar 2005 (BGS 942.42). Als kantonaler Ausführungserlass besteht zudem das Gesetz des Kantons Zug über Lotterien und gewerbsmässige Wetten vom 6. Juli 1978 (BGS 942
2826.2 - Antwort des Regierungsrats
von Cannabis ist auch eine allfällige Besteuerung von Cannabis resp. cannabishaltigen Produkten in der Zuständigkeit des Bundes angesiedelt. Je nach Besteuerungsmodell könnte bei einer Regulierung mit be Schwarzmarktes, des kontrollierten Anbaus und der Möglichkeit neuer staatlicher Einnahmen analog der Besteuerung von Tabak und des Alkohol. Grundsätzlich gibt es unter Fachleuten im Suchtbereich Befürworterinnen BSC-2014.pdf Seite 4/6 2826.2 - 15817 • Bei Jugendlichen, die regelmässig Cannabis konsumieren, besteht ein doppelt so ho- hes Risiko, eine Psychose zu entwickeln (Grössenordnung: 14 (statt 7) Fällen pro
2825.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
Vorlage Nr. 2825.2 Laufnummer 16035 Petition Alter hat Potenzial – zum Wohl der Zuger Bevölkerung und für den Kanton Zug als Arbeitgeber Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission vom 21. März 20
2825.1 - Petitionstext
Auch hier ist der Kanton Zug rückständig, was blamabel ist. 5. Eine betriebliche Alterspolitik besteht in der Schweiz nur in Ansätzen. Obwohl die Erfahrungen im Zusammenhang mit Restrukturierungen gezeigt
2824.1 - Motionstext
Vorlage Nr. 2824.1 Laufnummer 15674 Motion von Michael Riboni, Beni Riedi, Pirmin Andermatt und Andreas Hostettler betreffend Teilrevision Gastgewerbegesetz zur Bekämpfung illegaler Glückspiele und ve
2826.1 - Interpellationstext
Schwarzmarktes, des kontrollierten Anbaus und der Möglichkeit neuer staatlicher Einnahmen analog der Besteuerung von Tabak und des Alkohol. 2. Wie begründet der Regierungsrat die Tatsache, dass gewisse berauschende

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