Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6919 Inhalte gefunden
2860.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
ernen Konflikte (insbesondere die Bossingvorwürfe) im Berichtsjahr häuften. Laut der Ombudsfrau bestehe jedoch diesbezüglich kein Handlungsbedarf. Der Vorwurf des Bossings wie auch derjenige des Mobbings Caritas engagiert. Diese werden aus dem Budget für externe Fachpersonen (Fr. 3‘000. --) bezahlt. Die Bestellung eines Dolmetschers komme jedoch eher selten vor. So wurde dieses Budget im Be- richtsjahr gar nicht kantonalen Homepage publiziert. II. Vorgehen Am 14. Mai 2018 hat eine Delegation der erw. JPK, bestehend aus den Kommissionsmitglie- dern Kurt Balmer (Vorsitz) und Manuel Brandenberg, die Ombudsstelle
2900.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
tionen) Kontakt zur Bestellerin bzw. zum Besteller innert 5 Tagen; keine Abweisung nicht ver- änderter vorgeprüfter Grund- buchgeschäfte Kontakt zur Bestellerin bzw. zum Besteller innert 5 Tagen; keine n, Urkundsper- sonen Grundbuchauszüge sind innert 2 Tagen nach Bestellung zugestellt Grundbuchauszüge sind innert 2 Tagen nach Bestellung zugestellt Gleich 4 Vorprüfungen von Grundbuch- geschäften sind me – Bestellung der Leistungen für den öffentlichen Personenverkehr – Sicherstellung der Interessen des Kantons in regionalen und überregionalen Angebots- und Infrastrukturplanungen – Bestellung Schif
2903.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
diese Übertragung der Aufsicht als sinnvoll. Die ZBSA verfügt dank einem spezialisier- ten Team bestehend aus Juristinnen und Juristen, Wirtschaftsprüfenden, Betriebswirtschafte- rinnen und Betriebswir Stiftungsaufsicht (ZBSA) würde über die nötigen personellen Res- sourcen von einem spezialisierten Team bestehend aus Juristinnen und Juristen, Wirtschaf ts- prüfenden, Betriebswirtschafterinnen und Betriebswi stehen ungefähr siebzehn Stiftungen unter der Aufsicht eines Gemeinde- oder Bürgerrats. Ausserdem bestehen im Kanton Zug drei Korporationsstiftungen, von welchen zwei – eine der Korporation Unterägeri und
2903.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
und Stiftungsaufsicht (ZBSA) zu übertragen. Die ZBSA verfügt dank einem spezialisier- ten Team bestehend aus Juristinnen und Juristen, Wirtschaftsprüfenden , Betriebswirtschafte- rinnen und Betriebswi gründete gemeindliche Stiftungen die Stiftungsaufsicht auf die ZBSA übergehen soll , während die bestehenden weiterhin von den Gemeindeexekutiven (Gemeinderat, Bürgerrat und Korpo- rationsrat) beaufsichtigt werden die Einwohner- und Bürgergemeinden ent- lastet und es fallen keine Kosten für sie an. Zudem besteht für die Gemeinden keine Haftung mehr aus der Aufsichtstätigkeit. Allfällige Interessenskonflikte
2902.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
Vorlage Nr. 2902.2 Laufnummer 16160 Petition «Ja zum Campingplatz Zugersee» Bericht und Antrag der engen Justizprüfungskommission vom 17. September 2019 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Dame
2903.3a - Beilage Synopse
Bürgerrat oder Korporati- onsrat die von ihm ausgeübte gesamte Aufsicht über dannzumal bereits bestehende Stiftungen gemäss Art. 84 ZGB per 1. Januar 2020 nicht auf die ZBSA übertragen will, hat er dies
2903.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 17.06.2019
Bürgerrat oder Korporationsrat die von ihm aus­ geübte gesamte Aufsicht über dannzumal bereits bestehende Stiftungen ge­ mäss Art. 84 ZGB per 1. Januar 2020 nicht auf die ZBSA übertragen will, hat er dies
2903.4 - Ergebnis 1. Lesung
Bürgerrat oder Korporationsrat die von ihm aus­ geübte gesamte Aufsicht über dannzumal bereits bestehende Stiftungen ge­ mäss Art. 84 ZGB per 1. Januar 2020 nicht auf die ZBSA übertragen will, hat er dies
2902.1 - Petitionstext
Tradition und ist bei der Zuger Bevölkerung sehr beliebt. Die Umgebung bietet bereits jetzt, in der bestehenden und unkomplizierten Gestaltung, eine ausgezeichnete Naherholungszone, die von Zugerinnen und Zugern
2777.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
kann mit einfachen Klicks am Handy eine Reise erfasst werden. Das System rechnet schlussendlich den besten Preis für die an diesem Tag zurückgelegten Strecken aus und stellt diese in Rechnung. Diese App wird Richtung Zürich, Luzern und Gotthard massgeblich limitiert; ein Angebotsausbau ist auf diesen bestehenden Strecken nicht mehr möglich. So überrascht es nicht, dass der Bun- desrat in seiner Analyse eine dieser Teilaspekt kann als erledigt abgeschrieben werden, da der Ka n- tonsrat mit dem bereits bestehenden Beschluss zur Vorfinanzierung von Bahnprojekten das Anliegen bereits erfüllt hat. Sollte nach Ablauf

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch