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2775.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Führung des Gerichts eine gewisse Hierarchie greifen. Es leuchtet ein, dass eine Geschäftsleitung, bestehend aus fünf Mitgliedern und zwei Ersat z- mitgliedern, bei neun vollamtlichen Richterinnen und Richtern
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2768.1 - Antwort des Regierungsrats
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unterzeichnet ist und einen Mindestinhalt aufweist (z.B. Gesundheitsschutz, Ruhe- zeiten, etc.). - Es besteht eine grosse Gestaltungs- und Arbeitszeitautonomie der betroffenen Arbeitneh- merin bzw. des betroffenen
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2767.1 - Antwort des Regierungsrats
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formulieren. Der Regierungsrat erwartet jedoch von den be- teiligten Parteien, dass sie eine Lösung im besten Interesse der Zuger Bevölkerung treffen. Als Übergangsregelung hat der Gesundheitsdirektor vorgeschlagen Leistungsauftrag mit eingeschränkter Aufnahmepflicht für NEO1.1. Ausserkantonale Leistungsaufträge bestehen für NEO1.1 und für NEO1.1.1. Eine Neonatologie Level IIA würde in die Kategorie NEO1.1 fallen. Dabei aber nicht scharf definiert. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Leistungsauftrag für die Tätigkeit besteht und ob die nötigen personellen sowie infrastruktu- rellen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Überprüfung
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2764.1 - Antwort des Regierungsrats
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Abteilung eingegangen und wie hoch belaufen sich die- se? Gemäss Auskunft des Zuger Kantonsspitals bestehen keine verpflichtenden Verträge mit Ko s- tenfolge bei Nichtrealisierung einer Neonatologie 2A Abteilung
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2763.1 - Antwort des Regierungsrats
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Mittlerweile konnte sicher gestellt werden, dass bis zum Ende des Schuljahres 2017/18 mit den bestehenden Ressourcenansätzen den Vereinen der bisherige Umfang an Sporthallen-Nutzung angeboten wird. Zur
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2786.2a - Beilage: Umsetzung Finanzen 2019 im Budget 2018
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vom 9. Juni 2017 Abweichung Begründung 2018 2035.13 Amt für öffentlichen Verkehr Änderung der bestehenden Unterhaltsverträge für Stadtbahnhaltestellen (Wegfall Unterhalts- und Erneuerungspflicht für Kanton Effizienzsteigerungen und Leistungsabbau FDS-intern 7'250 7'250 - 5001.02 Finanzkontrolle Bei allen bestehenden externen Mandaten Verrechnung der Revisionsdienstleistung (bisher nur bei zwei) 13'000 13'000 -
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2818.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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finanziellen Konsequenzen vernachlässigbar sind. Seite 10/10 2818.1 - 15661 7. Zeitplan Februar 2018 Bestellung vorberatende Kommission im Kantonsrat Bis Mitte Mai 2018 Beratung vorberatende Kommission (zwei des leistungserbringenden Gemeinwesens besteht gegenüber der Verursacher in oder dem Verursacher der Amtshandlung. Bei mehreren zahlungspflichtigen Personen besteht Solidarhaftung. Dies bedeutet, dass die
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2818.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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sich die finanzielle Ausgangslage in den letzten sieben Jahren geändert habe und die Möglichkeit bestehen müsse, jeden Volks- entscheid nach einer gewissen Zeit wieder zu thematisieren. Mehrere Kommiss sodann auf den Standpunkt, dass der Erlass in der heutigen Form anwendbar sei und für allfällig bestehende Unklarheiten (Prinzipien der Gebührenbemessung, Gebühr für Fo- tokopien) die Rechtsprechung als Volksentscheid muss nach einer gewissen Zeit wieder thematisiert werden können. Aus Sicht der Kommission besteht derzeit aber kein Bedarf für eine Totalrevision, zumal mit der angestrebten Bereinigung die grössten
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2818.2 - Antrag des Regierungsrats
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(ID 1602) Synopse Teilrevision Verwaltungsgebührentarif Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 23. Januar 2018; Vorlage Nr. 2818.2 (Laufnummer 15662) Kantonsratsbeschluss über die Gebühre
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2818.3a - Beilage Synopse
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(ID 1602) Spezial-Synopse Teilrevision Verwaltungsgebührentarif Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 23. Ja- nuar 2018; Vorlage Nr. 2818.2 (Laufnummer 15662) [M10K1] Antrag der vorberat