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2844.2 - Antrag des Regierungsrats (EG ZGB)
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ZGB); h) Einleitung der Übertragung der bestehenden Massnahme an die Behörde des neuen Wohnsitzes (Art. 442 und 444 ZGB); h) Einleitung der Übertragung der bestehenden Massnahme an die Behörde des neuen Wohnsitzes
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2860.1 - Bericht der Ombudsstelle
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Besprechung erfolgt, erzählte Frau Kerner auf Nachfragen der Ombudsfrau. Eine schriftliche Vereinbarung bestehe nicht. 14 15 Frau Kerner erzählte weitere Beispiele von mündlichen Vereinbarungen, die sie anders keine Bewilligung Frau Fischer hat sich ein Einfamilienhaus in einer schon seit vielen Jahren bestehenden Arealüberbauung gekauft. Es ist das äusserste in der Reihe und daran angebaut hatte es seit Anbeginn und wertschätzend die Zusammenarbeit mit den Behörden funktio- niert hat. Bis auf wenige Ausnahmen besteht eine sehr grosse Bereitschaft, die Kontaktaufnahme der Ombudsfrau nicht als Angriff zu verstehen
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2861.2 - Antwort des Regierungsrats
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gegen einen schulischen Neubau an der Hofstrasse ausg e- sprochen. Überdies ist auf Anpassungen am bestehenden Schulbau zu verzichten resp. sind solche auf das Notwendige zu beschränken. … Ein gewisses Ent Ausbaureserve an der Hofstrasse bewusst? Es ist wohl unbestritten, dass eine Komplettierung einer bestehenden Schulanlage kostengüns- tiger als ein Neubau an einem anderen Standort ist. Dies ist mitunter der sich damals gegen einen schulischen Neu- bau an der Hofstrasse ausgesprochen. Auf Anpassungen am bestehenden Schulbau sei derzeit zu verzichten bzw. sie seien auf das Notwendige zu beschränken. Namentlich
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2861.1 - Interpellationstext
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bei Lehrerberufen. Genau für diese Berufsfe lder ist die FMS da. Lagerräume des Staatsarchivs an bester Wohn- und Seesichtlage Im Weiteren ist es sehr fraglich, ob ein Staatsarchiv mit seinen grossflächigen auf dem Ar- beitsmarkt zunehmend attraktiv. - Der Schultypus FMS ist schweizweit am Wachsen. - Es besteht schweizweit ein grosser Mangel an Fachkräften im Gesundheitswesen, in der Sozialen Arbeit und zunehmend
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2860.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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ernen Konflikte (insbesondere die Bossingvorwürfe) im Berichtsjahr häuften. Laut der Ombudsfrau bestehe jedoch diesbezüglich kein Handlungsbedarf. Der Vorwurf des Bossings wie auch derjenige des Mobbings Caritas engagiert. Diese werden aus dem Budget für externe Fachpersonen (Fr. 3‘000. --) bezahlt. Die Bestellung eines Dolmetschers komme jedoch eher selten vor. So wurde dieses Budget im Be- richtsjahr gar nicht kantonalen Homepage publiziert. II. Vorgehen Am 14. Mai 2018 hat eine Delegation der erw. JPK, bestehend aus den Kommissionsmitglie- dern Kurt Balmer (Vorsitz) und Manuel Brandenberg, die Ombudsstelle
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2900.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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tionen) Kontakt zur Bestellerin bzw. zum Besteller innert 5 Tagen; keine Abweisung nicht ver- änderter vorgeprüfter Grund- buchgeschäfte Kontakt zur Bestellerin bzw. zum Besteller innert 5 Tagen; keine n, Urkundsper- sonen Grundbuchauszüge sind innert 2 Tagen nach Bestellung zugestellt Grundbuchauszüge sind innert 2 Tagen nach Bestellung zugestellt Gleich 4 Vorprüfungen von Grundbuch- geschäften sind me – Bestellung der Leistungen für den öffentlichen Personenverkehr – Sicherstellung der Interessen des Kantons in regionalen und überregionalen Angebots- und Infrastrukturplanungen – Bestellung Schif
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2903.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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diese Übertragung der Aufsicht als sinnvoll. Die ZBSA verfügt dank einem spezialisier- ten Team bestehend aus Juristinnen und Juristen, Wirtschaftsprüfenden, Betriebswirtschafte- rinnen und Betriebswir Stiftungsaufsicht (ZBSA) würde über die nötigen personellen Res- sourcen von einem spezialisierten Team bestehend aus Juristinnen und Juristen, Wirtschaf ts- prüfenden, Betriebswirtschafterinnen und Betriebswi stehen ungefähr siebzehn Stiftungen unter der Aufsicht eines Gemeinde- oder Bürgerrats. Ausserdem bestehen im Kanton Zug drei Korporationsstiftungen, von welchen zwei – eine der Korporation Unterägeri und
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2903.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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und Stiftungsaufsicht (ZBSA) zu übertragen. Die ZBSA verfügt dank einem spezialisier- ten Team bestehend aus Juristinnen und Juristen, Wirtschaftsprüfenden , Betriebswirtschafte- rinnen und Betriebswi gründete gemeindliche Stiftungen die Stiftungsaufsicht auf die ZBSA übergehen soll , während die bestehenden weiterhin von den Gemeindeexekutiven (Gemeinderat, Bürgerrat und Korpo- rationsrat) beaufsichtigt werden die Einwohner- und Bürgergemeinden ent- lastet und es fallen keine Kosten für sie an. Zudem besteht für die Gemeinden keine Haftung mehr aus der Aufsichtstätigkeit. Allfällige Interessenskonflikte
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2902.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Vorlage Nr. 2902.2 Laufnummer 16160 Petition «Ja zum Campingplatz Zugersee» Bericht und Antrag der engen Justizprüfungskommission vom 17. September 2019 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Dame
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2903.3a - Beilage Synopse
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Bürgerrat oder Korporati- onsrat die von ihm ausgeübte gesamte Aufsicht über dannzumal bereits bestehende Stiftungen gemäss Art. 84 ZGB per 1. Januar 2020 nicht auf die ZBSA übertragen will, hat er dies