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2827.2c - Beilage 3 Immobilienstrategie
unterscheiden, gilt der Grundsatz: «Eigentum vor Miete». Neubauinvestitionen werden erst getätigt, wenn bestehende Immobilien nicht durch organisatori- sehe, betriebliche und/oder bauliche Massnahmen optimiert Immobi- lien die folgenden Präzisierungen der Baudirektion massgebend: - Wir erhalten den Wert der bestehenden Infrastruktur weitsichtig und gemäss einer übergeordne- ten Strategie. Unterhalt und Erhalt kommen einen durchschnittlichen Zu- Stands-zu Neuwert (Z/N) von 0.84 auf. Ein grosserTeil des Portfolios besteht aus Gebäuden mit Bau- Jahr zwischen 1980 und 2000. Diese kommen in den nächsten 5 bis 15 Jahren in
2827.2e - Beilage 5 Regierungsratsbeschluss
Das VG anerkennt, dass für den zukünftigen Sitz des VG, nach dem Rückbau des ZVB- Hauses, die bestehenden Gebäude Neugasse 1+2 oderÄgeristrasse 56 in Frage kommen können. Es räumt einer künftigen Unterbringung
2827.2b - Beilage 2 Leitsätze
Tätigkeiten auf einen minimalen Verbrauch natürlicher Res- sourcen. 2. Wir erhalten den Wert der bestehenden Infra- Struktur weitsichtig und gemäss einer übergeord- neten Strategie. Unterhalt und Erhalt kommen
2844.52 - Anträge der SVP-Fraktion zur 2. Lesung (EG ZGB, Polizeidienststellen, juristische Personen, Steuerfuss)
vorbehältlich abweichender Bestimmungen als Kollegial - behörde mit drei Mitgliedern. Gemäss § 33 EG ZGB besteht die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde aus dem Präsidium und mindestens vier Mitgliedern. Das Präsidium
2845.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
verändernde Rahmenbedingungen Bei der Zuger Kantonalbank, einer spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft, besteh t das heutige Rechtskleid aus dem Kantonalbankgesetz und dem Geschäftsreglement. Das Kantonalbankg Kantonalbank diese Änderung des bisherigen Kantonal- bankgesetzes im Frühling 2018 annimmt, wird die Besteuerung bereits ab diesem Zeitpunkt so geregelt, wie es in § 4 des neuen Gesetzes vorgesehen ist . § 5 ersetzt. Damit wird die Anpassungsfähigkeit der rechtlichen Grundstruktur der Zuger Kantonalbank bestehend aus Gesetz, Statuten sowie Organisationsreglement deutlich erhöht. Ebenso werden die Ver- antwo
2845.1a - Beilage Entwurf Statuten ZKB
konstituiert sich der Bankrat selbst. Er wählt aus seiner Mitte einen Vizeprä- sidenten. 2 Der Bankrat bestellt einen Sekretär, welcher nicht Mitglied des Bankrats zu sein braucht. Seite 7 von 13 3 Ist das Amt Organisationsreglement festgehalten. 3.4 Geschäftsleitung Artikel 28 Organisation 1 Der Bankrat bestellt eine Geschäftsleitung, der die Geschäftsführung und, unter Vorbehalt der Vertretungs- befugnisse oder gleicher wirtschaftlicher Berechtigung stehen, gelten als ein Mandat. 4 Keine Beschränkungen bestehen bei der Anzahl von Mandaten bei Rechtseinheiten, welche durch die Bank kontrolliert werden oder
2845.2 - Antrag des Regierungsrats
Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts1) nach Massgabe dieses Gesetzes mit Sitz in Zug. Sie besteht auf unbestimmte Dauer. 2 Soweit dieses Gesetz und die gestützt darauf erlassenen Statuten keine ab­ eine Aktie das Stimmrecht ausüben. 3.3. Bankrat § 11 Zusammensetzung des Bankrats 1 Der Bankrat besteht aus sieben Mitgliedern, von denen höchstens zwei dem Regierungsrat des Kantons Zug angehören dürfen
2845.3b - Beilage 2 Staatsgarantie/Abgeltungsmodelle
Verbindlichkeiten der Kantonalbank, soweit ihre Eigenmittel nicht ausreichen. Keine Staatsga- rantie besteht für das Partizipationskapital und für nachrangige Verbind- lichkeiten.» Art. 6a: «Die Kantonalbank
2858.2 - Antwort des Regierungsrats
bei einem Ereignisfall neben den bereits bestehenden Kanälen wie Sirenenalarm oder Radio via Push-Meldung mit konkreten Handlungsanweisungen versorgt. Ebenso besteht ein Konzept für alle Zuger Gemeinden, notstromgestützt und für mindestens zwei Wochen autark betrieben werden kann. Im Bereich ABC-Schutz bestehen vor allem Defizite bei schweizweiten Ereignissen. Hier will der Bund mit der Revision des BZG per
2858.1 - Interpellationstext
Ausrüstung - mit Ausnahme der zuhause aufbewahrten persönlichen Ausrüstung. Summa summarum könnten wir bestenfalls mit einem Bestand von 300 bis 650 bewaffneten Sicherheitskräften auf dem Gebiet des Kantons Zug vollständig ausg e- rüstet werden können und von Seiten Militärverwaltung auch keine Absicht dazu besteht (vgl. dazu Korpskommandant Aldo C. Schellenberg in der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 10. Febru- ar

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