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2903.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 17.06.2019
Bürgerrat oder Korporationsrat die von ihm aus­ geübte gesamte Aufsicht über dannzumal bereits bestehende Stiftungen ge­ mäss Art. 84 ZGB per 1. Januar 2020 nicht auf die ZBSA übertragen will, hat er dies
2903.4 - Ergebnis 1. Lesung
Bürgerrat oder Korporationsrat die von ihm aus­ geübte gesamte Aufsicht über dannzumal bereits bestehende Stiftungen ge­ mäss Art. 84 ZGB per 1. Januar 2020 nicht auf die ZBSA übertragen will, hat er dies
2902.1 - Petitionstext
Tradition und ist bei der Zuger Bevölkerung sehr beliebt. Die Umgebung bietet bereits jetzt, in der bestehenden und unkomplizierten Gestaltung, eine ausgezeichnete Naherholungszone, die von Zugerinnen und Zugern
2777.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
kann mit einfachen Klicks am Handy eine Reise erfasst werden. Das System rechnet schlussendlich den besten Preis für die an diesem Tag zurückgelegten Strecken aus und stellt diese in Rechnung. Diese App wird Richtung Zürich, Luzern und Gotthard massgeblich limitiert; ein Angebotsausbau ist auf diesen bestehenden Strecken nicht mehr möglich. So überrascht es nicht, dass der Bun- desrat in seiner Analyse eine dieser Teilaspekt kann als erledigt abgeschrieben werden, da der Ka n- tonsrat mit dem bereits bestehenden Beschluss zur Vorfinanzierung von Bahnprojekten das Anliegen bereits erfüllt hat. Sollte nach Ablauf
2775.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Führung des Gerichts eine gewisse Hierarchie greifen. Es leuchtet ein, dass eine Geschäftsleitung, bestehend aus fünf Mitgliedern und zwei Ersat z- mitgliedern, bei neun vollamtlichen Richterinnen und Richtern
2768.1 - Antwort des Regierungsrats
unterzeichnet ist und einen Mindestinhalt aufweist (z.B. Gesundheitsschutz, Ruhe- zeiten, etc.). - Es besteht eine grosse Gestaltungs- und Arbeitszeitautonomie der betroffenen Arbeitneh- merin bzw. des betroffenen
2767.1 - Antwort des Regierungsrats
formulieren. Der Regierungsrat erwartet jedoch von den be- teiligten Parteien, dass sie eine Lösung im besten Interesse der Zuger Bevölkerung treffen. Als Übergangsregelung hat der Gesundheitsdirektor vorgeschlagen Leistungsauftrag mit eingeschränkter Aufnahmepflicht für NEO1.1. Ausserkantonale Leistungsaufträge bestehen für NEO1.1 und für NEO1.1.1. Eine Neonatologie Level IIA würde in die Kategorie NEO1.1 fallen. Dabei aber nicht scharf definiert. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Leistungsauftrag für die Tätigkeit besteht und ob die nötigen personellen sowie infrastruktu- rellen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Überprüfung
2764.1 - Antwort des Regierungsrats
Abteilung eingegangen und wie hoch belaufen sich die- se? Gemäss Auskunft des Zuger Kantonsspitals bestehen keine verpflichtenden Verträge mit Ko s- tenfolge bei Nichtrealisierung einer Neonatologie 2A Abteilung
2763.1 - Antwort des Regierungsrats
Mittlerweile konnte sicher gestellt werden, dass bis zum Ende des Schuljahres 2017/18 mit den bestehenden Ressourcenansätzen den Vereinen der bisherige Umfang an Sporthallen-Nutzung angeboten wird. Zur
2786.2a - Beilage: Umsetzung Finanzen 2019 im Budget 2018
vom 9. Juni 2017 Abweichung Begründung 2018 2035.13 Amt für öffentlichen Verkehr Änderung der bestehenden Unterhaltsverträge für Stadtbahnhaltestellen (Wegfall Unterhalts- und Erneuerungspflicht für Kanton Effizienzsteigerungen und Leistungsabbau FDS-intern 7'250 7'250 - 5001.02 Finanzkontrolle Bei allen bestehenden externen Mandaten Verrechnung der Revisionsdienstleistung (bisher nur bei zwei) 13'000 13'000 -

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