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2905.1 - Antwort des Regierungsrats
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41) verpflichtet, die Strassen lärmrechtlich zu sanieren. Gemäss Art. 13 Abs. 2 LSV müssen die bestehenden ortsfesten Anlagen soweit s a- niert werden, als dies technisch und betrieblich möglich sowie trasse stellen einen Unfall- schwerpunkt dar. Aufgrund der engen Platzverhältnisse können die bestehenden Gefahren - situationen nicht durch bauliche Massnahmen behoben werden. Mit der geplanten abweichenden des motorisierten Individualve r- kehrs (MIV) verbessert werden. Gleichzeitig können die beiden bestehenden Unfallschwe r- punkte beim Kolinplatz und dem Knoten Graben-/Zugerbergstrasse entschärft werden
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2904.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. September 2019
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gewidmet sind. § 65 Abs. 4 (geändert) 4 Für die bis 2019 nach § 68 und § 69 besteuerten Holding- und Verwal- tungsgesellschaften besteht ein Anspruch auf Verrechnung von Verlusten aus früheren Jahren nur im verloren oder aufgegeben und dabei bestehende stille Reser- ven einschliesslich des selbstgeschaffenen Mehrwerts aufgedeckt haben, können die am 1. Januar 2020 noch bestehenden aufgedeckten stillen Reser- ven ab Beginn der ermässigten Besteuerung auf andere Weise sicherstellen, namentlich durch Aufschub der ermässigten Be- steuerung in der Patentbox bis zur anteiligen Besteuerung des vor Einbrin- gung entstandenen
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2906.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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sse auch über Teile der Neugasse und der Ägeristrasse zu erweitern. 2906.2 - 15971 Seite 3/5 Es bestehen für Teile der Neugasse, Teile der Ägeristrasse und die ganze Grabenstrasse trifti- ge Gründe für bergstrasse stellen Unfallschwerpunkte dar. Aufgrund der engen Platz- verhältnisse können die bestehenden Gefahrensituationen nicht durch bauliche Massnahmen behoben werden. Auf der Ägeristrasse kann zudem des motorisierten Individualverkehrs (MIV) verbessert werden. Gleichzeitig können die beiden bestehenden Unfallschwerpunkte beim Kolinplatz und dem Knoten Graben-/Zugerbergstrasse entschärft werden. Das
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2908.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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B-Profil EFZ im SOG-Modell; Büroassistent[-in] EBA im SOG-Modell; Gymnasium SPF Wirt- schaft und Recht) bestehen und in einer zweiten Phase drei weitere Ausbildungsangebote (an- dere Berufe; Weiterbildungen;
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2908.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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und einem Guss sowie auf allen Bildungsniveaus entstehen. Im Bereich der gymnasialen Ausbildung besteht eine sehr enge Zusammenarbeit mit der Sportmittelschule Engelberg, deren Konzepte übernommen werden
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2911.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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VRG). Ausnahmen von der Kostenpflicht bestehen, wenn Anspruch auf un- entgeltliche Rechtspflege besteht (§ 27 VRG), bei entsprechender spezialgesetz licher Rege- lung (z.B. Art. 61 lit. a ATSG für die
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2913.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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laufbahnbestimmende Massnahme «Sonderschulung» getroffen werden muss. - Bei der besonderen Förderung bestehen aus Sicht des Kantons keine Hürden, die abge- baut werden müssen. Auch werden keine kantonalen Vorgaben
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2912.1 - Antwort des Regierungsrats
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äusserst zentral und da- her optimal für den Standort eines Polizeipostens. Die PDS ist verkehrsmässig bestens er- schlossen, von den umliegenden Gemeinden in wenigen Minuten erreichbar und in unmittelba- rer bessere Flexibilität für den Mitteleinsatz erlangen können. Der Einbezug der Arbeitsplätze in die bestehende Infrastruktur bietet zudem den wesentlichen Vorteil, dass keine teuren Investitionen und betriebliche
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2916.1 - Postulatstext
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ausserordentlichen Lage sind wir mit den vorhandenen schwachen Kräften somit sehr weit entfernt. Es bestehen in der Bundespolitik leider auch keinerlei Absichten, die de facto 35‘000 AdA - Armee in den nächsten • Unterstellung: Kantonsrat/Regierungrat (ähnlich Bundesarmee- Bundesparlament/Bundesrat) • die bestehende Bundes-Armee wird in keinster Art und Weise tangiert ermöglicht: • die Polizei kann sich auf die Vorbilder auf die Schweiz und auf den Kanton Zug Handlungsoption «Home Guard» ergänzend zu den bereits bestehenden bewaffneten Siche r- heitskräften von Polizei (und eventuell Armee). Eckpunkte: • Home Guard/H
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2914.1 - Motionstext
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Kontextes der ve r- schiedenen kantonalen Maturitätsschulen» voraussetze. «Die Kantone seien daher am besten geeignet, diese Auswertungen durchzuführen», schreibt der Bundesrat. Bürger und Bürgerin- nen werden verwundert auch in einem weiteren Aspekt: Selbstverständlich sind keinesfalls etwa «die Kantone» «am besten geeignet, diese Auswer- tungen durchzuführen». «Die Kantone» sind ja die «voreingenommenen» Leis (BfS) erfasst umfangreiche Daten zum Studienverlauf von Matu- randen und Maturandinnen nach deren Bestehen der Maturitätsprüfung. Also Daten über den Studienverlauf an weiterführenden, «abnehmenden» Schulen