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2845.2 - Antrag des Regierungsrats
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Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts1) nach Massgabe dieses Gesetzes mit Sitz in Zug. Sie besteht auf unbestimmte Dauer. 2 Soweit dieses Gesetz und die gestützt darauf erlassenen Statuten keine ab eine Aktie das Stimmrecht ausüben. 3.3. Bankrat § 11 Zusammensetzung des Bankrats 1 Der Bankrat besteht aus sieben Mitgliedern, von denen höchstens zwei dem Regierungsrat des Kantons Zug angehören dürfen
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2845.3b - Beilage 2 Staatsgarantie/Abgeltungsmodelle
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Verbindlichkeiten der Kantonalbank, soweit ihre Eigenmittel nicht ausreichen. Keine Staatsga- rantie besteht für das Partizipationskapital und für nachrangige Verbind- lichkeiten.» Art. 6a: «Die Kantonalbank
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2858.2 - Antwort des Regierungsrats
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bei einem Ereignisfall neben den bereits bestehenden Kanälen wie Sirenenalarm oder Radio via Push-Meldung mit konkreten Handlungsanweisungen versorgt. Ebenso besteht ein Konzept für alle Zuger Gemeinden, notstromgestützt und für mindestens zwei Wochen autark betrieben werden kann. Im Bereich ABC-Schutz bestehen vor allem Defizite bei schweizweiten Ereignissen. Hier will der Bund mit der Revision des BZG per
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2858.1 - Interpellationstext
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Ausrüstung - mit Ausnahme der zuhause aufbewahrten persönlichen Ausrüstung. Summa summarum könnten wir bestenfalls mit einem Bestand von 300 bis 650 bewaffneten Sicherheitskräften auf dem Gebiet des Kantons Zug vollständig ausg e- rüstet werden können und von Seiten Militärverwaltung auch keine Absicht dazu besteht (vgl. dazu Korpskommandant Aldo C. Schellenberg in der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 10. Febru- ar
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2857.2 - Antwort des Regierungsrats
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die Klassen, die ab dem Zeitpunkt der Anpassung in den Unterricht ein- treten werden. Für die bestehenden Lernenden und Studierenden gilt Besitzstandswahrung. Amt für Brückenangebote (ABA): Die Schulleitung Kleinen Anfrage «Folgenabschätzung von NI- KAS für die Bildungsqualität im Kanton Zug» (2878.1) besteht eine thematische Nähe. Zur Be- antwortung der Interpellation wurde nach Möglichkeit auf bereits können Laptops mit den Schulkosten im Stipendiengesuch angegeben werden. Bei der Integrationsvorlehre besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Di- rektion des Innern bzw. den Sozialen Diensten Asyl. An den
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2856.2 - Antwort des Regierungsrats
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m umsetzbar, weshalb diesbezüglich nicht von mehr Unfällen aus- zugehen ist. Selbstverständlich besteht die eingangs erwähnte Obhutspflicht fort. Von Aktivit ä- ten, welche durch die professionell handelnde
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2904.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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der Anpassung nicht betroffen, da er bereits heute Besteuerungsquoten von 50 Prozent kennt. Bei der direkten Bundessteuer wird die Besteuerungsquote auf 70 Prozent erhöht. Die für die Patentbox qual keine Ände- rungen, weil die Besteuerungsquoten sich bereits heute auf 50 Prozent belaufen. Für die direk- te Bundessteuer sieht der Bund eine Erhöhung der Besteuerungsquote von heute 50 bzw. 60 auf 70 optimierte Vorlage mit dem Titel Steuervorlage 17 (SV17) erarbei- tet, welche die Besteuerung der bislang privilegiert besteuerten Gesellschaften in einem ver- tretbaren Ausmass erhöht und den Kantonen gewisse
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2904.3a - Beilagen 1 - 11
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freiwillig auf eine privilegierte Besteuerung zu verzichten, sich also kantonal ordentlich besteuern zu lassen, obwohl es die Voraussetzungen auch für eine privilegierte Besteuerung erfüllen würde? Solange diese Nidwaldner Immaterialgüter-Tarif reduziert besteuerten Gewinne für NFA-Zwecke voll wie ordentliche Gewinne, obwohl sie kantonal und gemeind- lich nur reduziert besteuert werden. Dieser NFA-Effekt wurde seinerzeit Teilbesteuerung qualifizierender Dividen- den. Der Kanton Zug wäre frei, die bisherigen kantonalen Besteuerungsquoten von 50 Prozent bei Beteiligungen im Privatvermögen (§ 19 Abs. 2 StG) bzw. im Geschäftsver-
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2904.2 - Antrag des Regierungsrats
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sellschaft besteht ein Anspruch auf Verrechnung von Verlusten aus früheren Jah- ren nur im Ausmass bisheriger Gewinnbesteuerung. 4 Beim Wechsel einer Für die bis 2019 nach §§ 68 und 69 besteuerten Holding- verloren oder aufgegeben und dabei bestehende stille Reserven einschliesslich des selbstgeschaffenen Mehrwerts aufgedeckt haben, können die am 1. Januar 2020 noch bestehenden aufgedeckten stillen Reserven beansprucht wird und für die der Staatsver- trag die ordentliche Besteuerung in der Schweiz voraussetzt. § 70 Gesonderte Besteuerung von Kapital- und Aufwertungsgewinnen bei Umwandlung in eine Holding-
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2904.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Steuergesetzrevision Änderungen bei der Besteuerung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken, bei den Verjährungsfristen im Steuerstrafrecht und bei der Besteuerung von Maklerprovisionen. Weiter wird (Anpassung) Aufdeckung stiller Reserven bei Zuzug und bei Beginn der Steuerpflicht: § 59b (neu) Besteuerung stiller Reserven bei Wegzug und Ende der Steuerpflicht : § 59c (neu) § 59 Abs. 1 Ziff. 3: Folg ganz konkret in welcher Weise hätte geändert werden sol- len. b) Themen ausserhalb der STAF: Besteuerung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken: § 64a StG Anpassung des DBG und des StHG an die