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2922.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 2922.1 Laufnummer 15974 Laufnummer Nr. Interpellation von Kurt Balmer und Roger Wiederkehr betreffend Langsamverkehr sowie Kreisel auf der Chamerstrasse, Rotkreuz vom 14. Dezember 2018 Die
2927.1a - Beilage Wirksamkeit der Prämienverbilligung
ausgewiesen. Die IPV-Aus- gaben für EL- und Sozialhilfebezüger werden seit 2009 erfasst. In allen Jahren bestehen einzelne Lücken in den kantonalen Angaben, insbesondere bei den IPV-Ausgaben für Sozialhilfebeziehende gültig. Die IPV-Ausgaben für EL- und Sozialhilfebezüger werden seit 2009 erfasst. In allen Jahren bestehen einzelne Lücken in den kantonalen Angaben, insbesondere bei den IPV-Ausgaben für Sozialhilfebeziehende abe In den meisten Kantonen, die den Anspruch auf Prämienverbilligung nicht automatisch prüfen, bestehen Eingabefristen für die Anträge auf Prämienverbilligung (vgl. Abbildung 3-2). Insge- samt 15 Kantone
2927.2 - Antwort des Regierungsrats
Teil des Einführungsgesetzes kritisch zu prüfen, das System «Schwarze Lis- ten» zu lockern oder am besten ganz abzuschaffen? In seiner Antwort auf die Interpellation der SP-Fraktion betreffend Nutzen / Schaden forderlichen Korrekturen, dass die untere Mittelstandsgrenze merklich übertroffen wird. Insofern besteht aus rechtlicher Sicht kein Handlungsbedarf. Aus politischer Sicht ist der Regierungsrat jedoch gewillt
2927.1 - Interpellationstext
Einführungsgesetzes kritisch zu prüfen, das System „Schwarze Li s- ten“ zu lockern oder am besten ganz abzuschaffen? Besten Dank für die Beantwortung der gestellten Fragen. Beilage: Die Beilage ist nur elektronisch
2931.2 - Antwort des Regierungsrats
ie). Hingegen werden keine Eingriffe vor- genommen, die aufgeschoben werden können. Frage 3: a) Bestehen Konzepte für eine interkantonale Zusammenarbeit? b) Welcher Kanton bietet gegebenenfalls dem Kanton Gemäss den Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) über die Verwe n- dung der bestehenden Schutzanlagen vom 1. Oktober 2012 1 wird zwischen «aktiven» und «in- aktiven» sanitätsdienstlichen Auskunft über die aktuellen Auf- nahmekapazitäten der Spitäler schweizweit. Auf der kantonalen Ebene besteht zwischen den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug und Tessin eine Vereinbarung
2930.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Hofmatt. Beide Beziehungen werden über den bestehen- den Fussgängerstreifen bei der Flurstrasse bestens gewährleistet. Die Markierung eines neuen Fussgängerstreifens im Gebiet Rebmatt ist deshalb nicht eingehalten. Obwohl der Ersatz der bestehenden Beleuchtung nicht sicherheitsrelevant ist, vertritt der Regierungsrat die Meinung, dass ein zeitgemässer Ersatz der bestehenden Leuchten bei den sechs Fussgän- werden bisweilen von Aufsichtspersonen begleitet. Die Motion verlangt eine Verbreite- rung des bestehenden Trottoirs entlang der Ostseite der Dorfstrasse, eine Markierung eines zusätzlichen Fussgängerstreifens
2930.1 - Motionstext
Rebenweid, Rebstock und Flurstrasse führt an der Dorfstrasse entlang oder man muss diese mittels der bestehenden Fussgängerstreifen über- queren um zur Hofmatt / neue Umfahrungsstrasse Schulhaus Hagendorn zu
2931.1 - Interpellationstext
Welches geschützte Spital wäre gegebenenfalls im Kanton Zug innert nützlicher Frist be- reit? 3. a) Bestehen Konzepte für eine interkantonale Zusammenarbeit? b) Welcher Kanton bietet gegebenenfalls dem Kanton
2930.1a - Beilagen Bereichs Zone
Beilagen a. VSS Normen 640 070 b. Neuer Fussgängerübergang / Mit Neuer Beleuchtung LED zu versehen Bestehende Fussgängerübergänge / Mit Ersatz Beleuchtung LED zu versehen Betroffener Trottoirabschnitt an der
2866.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Tagen nach Bestellung zugestellt 4 Vorprüfungen von Grundbuchgeschäften sind zeitgerecht an die Hand genommen und führen zu korrekten Anmeldungen Kontakt zur Bestellerin bzw. zum Besteller innert 5 Tagen; verbessern. Handlungsbedarf besteht auch in der Luftreinhaltung. Die Luftbelastung kann nach wie vor zu gesundheitlichen Beschwerden führen. Der konsequente Einsatz der besten verfügbaren Technik in allen ng In Kürze Das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) hat sich in den fünf Jahren seines Bestehens etabliert und positioniert, dass der Organi- sationsaufbau nun offiziell als abgeschlossen betrachtet

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