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2922.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 2922.1 Laufnummer 15974 Laufnummer Nr. Interpellation von Kurt Balmer und Roger Wiederkehr betreffend Langsamverkehr sowie Kreisel auf der Chamerstrasse, Rotkreuz vom 14. Dezember 2018 Die
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2927.1a - Beilage Wirksamkeit der Prämienverbilligung
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ausgewiesen. Die IPV-Aus- gaben für EL- und Sozialhilfebezüger werden seit 2009 erfasst. In allen Jahren bestehen einzelne Lücken in den kantonalen Angaben, insbesondere bei den IPV-Ausgaben für Sozialhilfebeziehende gültig. Die IPV-Ausgaben für EL- und Sozialhilfebezüger werden seit 2009 erfasst. In allen Jahren bestehen einzelne Lücken in den kantonalen Angaben, insbesondere bei den IPV-Ausgaben für Sozialhilfebeziehende abe In den meisten Kantonen, die den Anspruch auf Prämienverbilligung nicht automatisch prüfen, bestehen Eingabefristen für die Anträge auf Prämienverbilligung (vgl. Abbildung 3-2). Insge- samt 15 Kantone
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2927.2 - Antwort des Regierungsrats
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Teil des Einführungsgesetzes kritisch zu prüfen, das System «Schwarze Lis- ten» zu lockern oder am besten ganz abzuschaffen? In seiner Antwort auf die Interpellation der SP-Fraktion betreffend Nutzen / Schaden forderlichen Korrekturen, dass die untere Mittelstandsgrenze merklich übertroffen wird. Insofern besteht aus rechtlicher Sicht kein Handlungsbedarf. Aus politischer Sicht ist der Regierungsrat jedoch gewillt
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2927.1 - Interpellationstext
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Einführungsgesetzes kritisch zu prüfen, das System „Schwarze Li s- ten“ zu lockern oder am besten ganz abzuschaffen? Besten Dank für die Beantwortung der gestellten Fragen. Beilage: Die Beilage ist nur elektronisch
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2931.2 - Antwort des Regierungsrats
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ie). Hingegen werden keine Eingriffe vor- genommen, die aufgeschoben werden können. Frage 3: a) Bestehen Konzepte für eine interkantonale Zusammenarbeit? b) Welcher Kanton bietet gegebenenfalls dem Kanton Gemäss den Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) über die Verwe n- dung der bestehenden Schutzanlagen vom 1. Oktober 2012 1 wird zwischen «aktiven» und «in- aktiven» sanitätsdienstlichen Auskunft über die aktuellen Auf- nahmekapazitäten der Spitäler schweizweit. Auf der kantonalen Ebene besteht zwischen den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug und Tessin eine Vereinbarung
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2930.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Hofmatt. Beide Beziehungen werden über den bestehen- den Fussgängerstreifen bei der Flurstrasse bestens gewährleistet. Die Markierung eines neuen Fussgängerstreifens im Gebiet Rebmatt ist deshalb nicht eingehalten. Obwohl der Ersatz der bestehenden Beleuchtung nicht sicherheitsrelevant ist, vertritt der Regierungsrat die Meinung, dass ein zeitgemässer Ersatz der bestehenden Leuchten bei den sechs Fussgän- werden bisweilen von Aufsichtspersonen begleitet. Die Motion verlangt eine Verbreite- rung des bestehenden Trottoirs entlang der Ostseite der Dorfstrasse, eine Markierung eines zusätzlichen Fussgängerstreifens
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2930.1 - Motionstext
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Rebenweid, Rebstock und Flurstrasse führt an der Dorfstrasse entlang oder man muss diese mittels der bestehenden Fussgängerstreifen über- queren um zur Hofmatt / neue Umfahrungsstrasse Schulhaus Hagendorn zu
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2931.1 - Interpellationstext
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Welches geschützte Spital wäre gegebenenfalls im Kanton Zug innert nützlicher Frist be- reit? 3. a) Bestehen Konzepte für eine interkantonale Zusammenarbeit? b) Welcher Kanton bietet gegebenenfalls dem Kanton
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2930.1a - Beilagen Bereichs Zone
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Beilagen a. VSS Normen 640 070 b. Neuer Fussgängerübergang / Mit Neuer Beleuchtung LED zu versehen Bestehende Fussgängerübergänge / Mit Ersatz Beleuchtung LED zu versehen Betroffener Trottoirabschnitt an der
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2866.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Tagen nach Bestellung zugestellt 4 Vorprüfungen von Grundbuchgeschäften sind zeitgerecht an die Hand genommen und führen zu korrekten Anmeldungen Kontakt zur Bestellerin bzw. zum Besteller innert 5 Tagen; verbessern. Handlungsbedarf besteht auch in der Luftreinhaltung. Die Luftbelastung kann nach wie vor zu gesundheitlichen Beschwerden führen. Der konsequente Einsatz der besten verfügbaren Technik in allen ng In Kürze Das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) hat sich in den fünf Jahren seines Bestehens etabliert und positioniert, dass der Organi- sationsaufbau nun offiziell als abgeschlossen betrachtet