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2921.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Hofstrasse sowie der provisorischen Durchgangsstation. Diese Prov i- sorien sind günstig, da sie schon bestehen oder einfach erweitert werden können. Müssten diese Provisorien extern neu erstellt werden, wären ch für eine grössere Asylunterkunft bewährt. Es ist deshalb nahe- liegend, dass der Kanton am bestehenden Ort den Ersatzneubau plant, zumal keine anderen geeigneten Grundstücke im Kanton Zug zur Verfügung 6 Ø Zuweisung pro Monat 30 Personen 5 Die erforderlichen Kapazitäten sollen wie bisher auf dem bestehenden kantonalen Grundstück Nr. 963 in Steinhausen realisiert und so ausgelegt werden, dass künftig keine
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2921.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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batte 4. Detailberatung 5. Schlussabstimmung 6. Anträge 1. Ausgangslage Die seit dem Jahr 1991 bestehende Durchgangsstation in Steinhausen genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr. Der Regierungsrat
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2921.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbau
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Eintreten auf die Vorlage beschlossen. 3. Zustand bestehendes Gebäude / Ersatzneubau Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass der Zustand des bestehenden Gebäudes sehr schlecht ist. Insbesondere der Rohbau rung besorgt. Unseren Bericht gliedern wir wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Eintreten 3. Zustand bestehendes Gebäude / Ersatzneubau 4. Bedarf: 150 feste Plätze und eine Schwankungsreserve von 100 Plätzen die Gemeinde das Sicherheitsdispositiv wichtig , d. h., der Po- lizeiposten muss in der Gemeinde bestehen bleiben. – Mit den geplanten Aufenthalts- und Schulungsräumen wird eine gute Infrastruktur vorhanden
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2922.2 - Antwort des Regierungsrats
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Endpunkt im Gebiet östlich der Chamerstrasse nicht mehrfach die Kantonsstrasse queren müssen. Bestenfalls werden der Fuss-/Radweg und das östliche Trot- toir durch Grünstreifen von der Fahrbahn mit einem
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2922.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 2922.1 Laufnummer 15974 Laufnummer Nr. Interpellation von Kurt Balmer und Roger Wiederkehr betreffend Langsamverkehr sowie Kreisel auf der Chamerstrasse, Rotkreuz vom 14. Dezember 2018 Die
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2927.1a - Beilage Wirksamkeit der Prämienverbilligung
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ausgewiesen. Die IPV-Aus- gaben für EL- und Sozialhilfebezüger werden seit 2009 erfasst. In allen Jahren bestehen einzelne Lücken in den kantonalen Angaben, insbesondere bei den IPV-Ausgaben für Sozialhilfebeziehende gültig. Die IPV-Ausgaben für EL- und Sozialhilfebezüger werden seit 2009 erfasst. In allen Jahren bestehen einzelne Lücken in den kantonalen Angaben, insbesondere bei den IPV-Ausgaben für Sozialhilfebeziehende abe In den meisten Kantonen, die den Anspruch auf Prämienverbilligung nicht automatisch prüfen, bestehen Eingabefristen für die Anträge auf Prämienverbilligung (vgl. Abbildung 3-2). Insge- samt 15 Kantone
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2927.2 - Antwort des Regierungsrats
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Teil des Einführungsgesetzes kritisch zu prüfen, das System «Schwarze Lis- ten» zu lockern oder am besten ganz abzuschaffen? In seiner Antwort auf die Interpellation der SP-Fraktion betreffend Nutzen / Schaden forderlichen Korrekturen, dass die untere Mittelstandsgrenze merklich übertroffen wird. Insofern besteht aus rechtlicher Sicht kein Handlungsbedarf. Aus politischer Sicht ist der Regierungsrat jedoch gewillt
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2927.1 - Interpellationstext
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Einführungsgesetzes kritisch zu prüfen, das System „Schwarze Li s- ten“ zu lockern oder am besten ganz abzuschaffen? Besten Dank für die Beantwortung der gestellten Fragen. Beilage: Die Beilage ist nur elektronisch
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2931.2 - Antwort des Regierungsrats
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ie). Hingegen werden keine Eingriffe vor- genommen, die aufgeschoben werden können. Frage 3: a) Bestehen Konzepte für eine interkantonale Zusammenarbeit? b) Welcher Kanton bietet gegebenenfalls dem Kanton Gemäss den Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) über die Verwe n- dung der bestehenden Schutzanlagen vom 1. Oktober 2012 1 wird zwischen «aktiven» und «in- aktiven» sanitätsdienstlichen Auskunft über die aktuellen Auf- nahmekapazitäten der Spitäler schweizweit. Auf der kantonalen Ebene besteht zwischen den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug und Tessin eine Vereinbarung
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2930.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Hofmatt. Beide Beziehungen werden über den bestehen- den Fussgängerstreifen bei der Flurstrasse bestens gewährleistet. Die Markierung eines neuen Fussgängerstreifens im Gebiet Rebmatt ist deshalb nicht eingehalten. Obwohl der Ersatz der bestehenden Beleuchtung nicht sicherheitsrelevant ist, vertritt der Regierungsrat die Meinung, dass ein zeitgemässer Ersatz der bestehenden Leuchten bei den sechs Fussgän- werden bisweilen von Aufsichtspersonen begleitet. Die Motion verlangt eine Verbreite- rung des bestehenden Trottoirs entlang der Ostseite der Dorfstrasse, eine Markierung eines zusätzlichen Fussgängerstreifens