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2937.1 - Motionstext
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bedeutet, dass die EU Gesetze erlässt und die Schweiz muss sie übernehmen. Unser Gesetzgeber – bestehend aus Volk, Kantonen und Parlament – wird weitgehend ausgeschaltet. Die Schweiz muss ein übergeordnetes
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2938.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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hen Revisionsstelle mit fünf Mitgliedern nach dem bisherigen Gesetz durch eine Revisionsstelle bestehend aus einer Person ersetzt wird. Der Kanto nsrat hat das neue Kantonalbankgesetz in zweiter Lesung 1 des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank vom 20. Dezember 1973 (Kantonalbankgesetz; BGS 651.1) besteht die (aktienrechtliche) Revisionsstelle der Zuger Kan- tonalbank aus fünf Mitgliedern (Revisoren)
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2944.1 - Tätigkeitsbericht der Datenschutzstelle
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Schwerpunktthema der ersten Sitzung war die Schengen-Evaluation der Schweiz 2018: Eine Delegation, bestehend aus Vertretern anderer Schengen-Staaten sowie der EU-Kommission, prüft im Rahmen dieser Evaluationen
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2944.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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datenschutz-zug.ch) publiziert. II. Vorgehen Am 25. März 2019 hat eine Delegation der erw. JPK, bestehend aus den Kommissionsmitglie- dern Kurt Balmer (Vorsitz), Manuel Brandenberg, Thomas Magnusson, Jean-Luc Kenntnis zu nehmen; - der bisherigen Datenschutzbeauftragten Claudia Mund sowie ihrer Mitarbeiterin den besten Dank für die bis anhin geleistete wertvolle Arbeit auszusprechen und alles Gute für die Zukunft zu
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2943.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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ombudsstelle-zug.ch) publiziert. II. Vorgehen Am 25. März 2019 hat eine Delegation der erw. JPK, bestehend aus den Kommissionsmitglie- dern Kurt Balmer (Vorsitz), Isabel Liniger, Thomas Magnusson, Jean-Luc zur Kenntnis zu nehmen; - der bisherigen Ombudsfrau Katharina Landolf sowie ihrer Mitarbeiterin den besten Dank für die bis anhin geleistete wertvolle Arbeit und alles Gute für die Zukunft auszuspre- chen
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2947.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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19 ARPV die Investitionsfolgekosten bei den bestellenden Gemeinwesen genehmigen las- sen. Diese Genehmigung müsste von allen Bestellerinnen und Bestellern vor der Beschaffung erteilt werden. Die Genehmigung n, müsste eine Genehmigung der öffentlichen Hand gut überlegt sein, da sich damit die Bestellerinnen und Besteller langfristig finanziell binden würden. 7. Fazit Die ZVB agiert mit Bedacht, indem sie im vom 11. November 2009 (ARPV; SR 745.16) geregelt. Dabei sind die Unternehmen im Rahmen dieses Bestellverfahrens bisher frei bei der Wahl der Antriebstechnologie ihrer Busse. Die ZVB setzt Dieselbusse und
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2946.2 - Antwort des Regierungsrats
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745.1) im Verwaltungsrat keine Person Einsitz haben darf, die direkt am Bestellvorgang beteiligt oder in einer am Bestellprozess beteiligten Verwaltungseinheit tätig ist. Seite 4/6 2946.2 - 16105 Mit der gemäss dem neuen Kantonalbankgesetz (I n- krafttreten am 1. Januar 2020) durch eine Revisionsstelle, bestehend aus einer Person (Revi- sionsgesellschaft), ersetzt wird und damit das bisherige Wahlprozedere wegfällt 1 des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank vom 20. Dezember 1973 (Kantonalbankgesetz; BGS 651.1) besteht die (aktienrechtliche) Revisionsstelle der Zuger Kan - tonalbank aus fünf Mitgliedern (Revisoren)
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2945.2 - Antwort des Regierungsrats
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Projekts unter Einbezug der interessierten Kreise optimal ausgestaltet und dass die Bevölkerung bestens über das Projekt orientiert war. 4.2 Investorenwettbewerb und Bebauungsplan Areal ehemaliges Kan anung auf eine 3-Standorte-Strategie angelegt, d. h. der zusätzliche Raumbedarf sollte an den bestehenden Standorten in Zug (Lüssiweg und Hofstrasse) sowie Menzingen geschaffen werden. Im Frühjahr 2012
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2950.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Beurteilung der ökologischen Auswirkungen nicht erst ex-post, sondern sie ist bereits heute in die bestehenden Planungs-, Entscheidungs- und Kreditbewilligungsprozes- se integriert. Des Weiteren verfolgt der
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2951.1 - Interpellationstext
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Bedeutung in Zeiten des schnellen Wandels? 2. Bestehen Pläne bezüglich einer institutionalisierten Forschungsförderung, um nicht zu- letzt die bestehenden Forschungslücken schliessen zu können? a) Wenn Schritte in die Wege zu leiten? a) Wenn ja, in welchem Zeithorizont? b) Wenn nein, weshalb nicht? 4. Bestehen Pläne bezüglich der Realisierung einer zeitgenössischen Zuger Kantonsg e- schichte? a) Wenn ja,