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2935.02 - Arbeitsprogramm Kantonsrat 3. und 4. Quartal 2019
368, Chamerstrasse - Kanalstrasse, Gemeinde Hünenberg Leicht Eingang 2921 Baudirektion Kommission bestellt 2019-01-31 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Planung eines Ersatzneubaus der amtlicher Personenregister (EG RHG; BGS 251.1) Mittel Eingang 2891 Sicherheitsdirektion Kommission bestellt 2019-01-31 Gesetz betreffend den Schutz der Bevölkerung (BevSG) Ad-hoc-Kommission betreffend Gesetz
2935.05 - Arbeitsprogramm Kantonsrat 1. und 2. Quartal 2021
Kommissionen Eingereicht am Grad 1. Quartal 2. Quartal 3141 Volkswirtschaftsdirektion Kommission bestellt 2020-09-29 Kenntnisnahme der Berichterstattung zum mehrjährigen Leistungsauftrag 2016–2019 für die Zentralschweiz Bildungskommission 2020-09-29 Leicht nur eine Lesung 3129 Baudirektion Kommission bestellt 2020-09-24 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Planung der Gesamtinstandsetzung
2936.1 - Interpellationstext
Erweiterung der Kantonssch u- le eignen könnten? 3. Welches Ausbaupotenzial besteht eigentlich auf dem Gelände der bestehenden Zuger Kantonsschule? 4. Wie plant der Regierungsrat nun bei der Evaluation
2940.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
Kosten der Baustelleneinrichtung in der Höhe von 255'000 Franken. Dieser Preis sei sehr hoch und da bestehe doch Optimierungspotenzial. Die Baudirektion legte dar, dass sie sich auch bei den Kosten der Ba aa) Ausgestaltung der Haltestellen Ein Kommissionsmitglied stellte fest, dass eine der beiden bestehenden Busbuchten zurückge- baut und als Fahrbahnhaltestelle ausgestaltet werden solle. Auf dieser Strecke Kommission zu befinden hatte. a) Busbuchten Ein Kommissionsmitglied stellte den Antrag, die beiden bestehenden Busbuchten der Sicher- heit wegen beizubehalten und sie mit einem Randstein von 16 Zentimetern
2937.1 - Motionstext
bedeutet, dass die EU Gesetze erlässt und die Schweiz muss sie übernehmen. Unser Gesetzgeber – bestehend aus Volk, Kantonen und Parlament – wird weitgehend ausgeschaltet. Die Schweiz muss ein übergeordnetes
2938.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
hen Revisionsstelle mit fünf Mitgliedern nach dem bisherigen Gesetz durch eine Revisionsstelle bestehend aus einer Person ersetzt wird. Der Kanto nsrat hat das neue Kantonalbankgesetz in zweiter Lesung 1 des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank vom 20. Dezember 1973 (Kantonalbankgesetz; BGS 651.1) besteht die (aktienrechtliche) Revisionsstelle der Zuger Kan- tonalbank aus fünf Mitgliedern (Revisoren)
2944.1 - Tätigkeitsbericht der Datenschutzstelle
Schwerpunktthema der ersten Sitzung war die Schengen-Evaluation der Schweiz 2018: Eine Delegation, bestehend aus Vertretern anderer Schengen-Staaten sowie der EU-Kommission, prüft im Rahmen dieser Evaluationen
2944.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
datenschutz-zug.ch) publiziert. II. Vorgehen Am 25. März 2019 hat eine Delegation der erw. JPK, bestehend aus den Kommissionsmitglie- dern Kurt Balmer (Vorsitz), Manuel Brandenberg, Thomas Magnusson, Jean-Luc Kenntnis zu nehmen; - der bisherigen Datenschutzbeauftragten Claudia Mund sowie ihrer Mitarbeiterin den besten Dank für die bis anhin geleistete wertvolle Arbeit auszusprechen und alles Gute für die Zukunft zu
2943.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
ombudsstelle-zug.ch) publiziert. II. Vorgehen Am 25. März 2019 hat eine Delegation der erw. JPK, bestehend aus den Kommissionsmitglie- dern Kurt Balmer (Vorsitz), Isabel Liniger, Thomas Magnusson, Jean-Luc zur Kenntnis zu nehmen; - der bisherigen Ombudsfrau Katharina Landolf sowie ihrer Mitarbeiterin den besten Dank für die bis anhin geleistete wertvolle Arbeit und alles Gute für die Zukunft auszuspre- chen
2947.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
19 ARPV die Investitionsfolgekosten bei den bestellenden Gemeinwesen genehmigen las- sen. Diese Genehmigung müsste von allen Bestellerinnen und Bestellern vor der Beschaffung erteilt werden. Die Genehmigung n, müsste eine Genehmigung der öffentlichen Hand gut überlegt sein, da sich damit die Bestellerinnen und Besteller langfristig finanziell binden würden. 7. Fazit Die ZVB agiert mit Bedacht, indem sie im vom 11. November 2009 (ARPV; SR 745.16) geregelt. Dabei sind die Unternehmen im Rahmen dieses Bestellverfahrens bisher frei bei der Wahl der Antriebstechnologie ihrer Busse. Die ZVB setzt Dieselbusse und

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