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2960.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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ausgeschie- denen Mitarbeitenden für ihren engagierten Einsatz im Dienste der Zuger Rechtspflege seinen besten Dank aus. Ein spezieller Dank gebührt all jenen, welche über sehr lange Zeit in der Zivil- und S diesem Da- tum auf alle zu vollziehenden Einkommenspfändungen und Pfändungsanschlüsse anzuwen- den. Bestehende Einkommenspfändungen sind jedoch nur auf entsprechendes Verlangen des Schuldners den neuen Ansätzen so ist anstelle des Mietzinses der Liegenschaftsaufwand zum Grundbetrag hinzuzurechnen. Dieser besteht aus dem Hypo- thekarzins (ohne Amortisation), den öffentlich-rechtlichen Abgaben und den (durchs
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2960.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Problem dar. Gemäss § 41 Abs. 3 GOG handelt und beschliesst die Schlichtungsstelle als Spruchkörper, bestehend aus einem oder einen Vorsitzenden und je einer Vertretung der Mieter- und Vermieterschaft. Dies Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen i n- nerhalb von rund 3 Wochen bekannt gegeben werden. Im besten Fall könne die Anwaltsprü- fung im Kanton Zug innerhalb von rund 3 Monaten absolviert werden. Ob n sowie allen Mitarbeitenden der Zivil- und Strafrechtspflege und des Amts für Justizvollzug den besten Dank für die geleistete Arbeit und den engagierten Einsatz auszusprechen. Zug, 7. Juni 2019 Mit
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2958.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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der Schweiz. Für die Energievorschriften im Gebäudebereich sind die Kantone zuständig . Deshalb besteht hier der grösste Handlungsspielraum. Die Revision des kantonalen Energiegesetzes wird die klimap
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2869.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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ausgeschie- denen Mitarbeitenden für ihren engagierten Einsatz im Dienste der Zuger Rechtspflege seinen besten Dank aus. Ein spezieller Dank gebührt all jenen, welche über sehr lange Zeit in der Zivil- und S Staatsan- wältin bzw. dem fallführenden Staatsanwalt, sondern von der Leitung der Staatsanwalt- schaft bestellt werden. Wie üblich führten Anfang Jahr Delegatio- nen des Obergerichts bei allen Instanzen der Zivil- Zivilrechts- pflege ordnungsgemäss und gut funktioniert. Das Kantonsgericht ist auf gutem Weg, und es bestehen berechtigte Hoffnungen, dass sich die aktuell erfreuliche Situation weiter festigen wird. VII.
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2870.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Neugestaltung des Systems würde das bisherige System völ- lig durcheinander wirbeln; es ist mit der bestehenden Struktur schlicht nicht vereinbar und des- halb nicht umsetzbar. 4. Antrag Gestützt auf die vo 2012 262 2013 277 2014 279 2015 317 2016 326 2017 341 2018 313 Das Ziel des Ressourcenausgleichs besteht darin, alle Kantone mit einem Grundstück an fi- nanziellen Mitteln auszustatten. Dazu werden die Franken in den Härteausgleich (total gerun- det 313 Millionen Franken). Betreffend Lastenausgieich besteht kein Anspruch. 2. Zusammenhang zwischen Ressourcenpotenzial und Ausgleichszahlung Der Zusammenhang
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2872.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2872.1 Laufnummer 15790 Kleine Anfrage von Marcel Peter betreffend Sicherheit beim Parkplatz an der Sihlbruggstrasse Antwort des Regierungsrats vom 5. Juni 2018 Sehr geehrter Herr Präsiden
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2874.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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für die Bevölkerung wurden revidiert. Das zukünftige Wachstum der Bevölkerung soll sich auf das bestehende Siedlungsgebiet konzen t- rieren, welches noch bauliche Reserven aufweist. Die Gemeinden müssen zuständigen Be- hörde nicht die Befugnis erteile, im Einzelfall eine Frist für die Überbauung der bestehenden Bauzonen festzusetzen. Es kann festgestellt werden, dass im Kanton Zug mit den Bestimmun- gen §§ gegenwirken (Art. 15a RPG). Die Kantone haben diesen gesetzgeberischen Auftrag umzuse t- zen. Hierbei besteht kein Spielraum. Die Kantone sind angehalten, Fristen für die Überbauung der Grundstücke zu setzen
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2874.2 - Antrag des Regierungsrats
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teresses zu anderen Bauzonen sowie – sofern ein entsprechender verwaltungs- rechtlicher Vertrag besteht – von entsprechenden Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen der kantonalen Schätzungskommission Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen – sofern ein ent- sprechender verwaltungsrechtlicher Vertrag besteht – 100 % der Abgabe für sich. 2 Die Mehrwertabgabe, geschuldet von der Grundeigentümerschaft im Zeitpunkt
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2874.3a - Beilage Synopse
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Interesses zu anderen Bauzonen sowie – so- fern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Ver- trag besteht – von entsprechenden Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen der kantonalen Schätzungskommission Aufzonungen und Be- bauungsplänen – sofern ein entsprechender ver- waltungsrechtlicher Vertrag besteht – 100 % der Abgabe für sich. 2 Die Mehrwertabgabe, geschuldet von der Grundei- gentümerschaft im
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2874.6 - Ergebnis 2. Lesung
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Interesses zu anderen Bauzonen sowie – sofern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Vertrag besteht – von entsprechenden Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen der kantonalen Schätzungskommissi Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen – sofern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Vertrag besteht – 100 % der Abgabe für sich. 2 Die Mehrwertabgabe, geschuldet von der Grundeigentümerschaft im Zeit