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2895.1 - Antwort des Regierungsrats
Parteien für ihre Vorbereitungen (Druckaufträge etc.) ge - nügend Zeit haben? Welche Möglichkeiten bestehen dazu heute, welche Anpassungen müss - ten im WAG gemacht werden (z.B. für eine Verlosung der Nummern
2897.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Einbauten zur Gewährleistung der Kleintierdurchgängigkeit;  fünf Brücken zur Wiederherstellung bestehender Zufahrten und Erschliessung von Be- wirtschaftungsflächen;  neue Erschliessung des Rüedihofareals gehören weiterhin zur landwirtschaftlichen Nutz- oder Waldfläche. Die Unterhaltspflichten bleiben bestehen und richten sich nach dem Gesetz über die Gewässer (GewG vom 25. November 1999; BGS 731.1). V. Umwelt Bankettbreite 0.4 m 0.4 m Abbildung 8: Querprofil Durchlassbauwerk Brücken und Erschliessungen Wo bestehende Zufahrten oder Bewirtschaftungsflächen durch die Bachoffenlegung getrennt werden, wird die Ers
2897.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
nicht alle Kosten den Werken überbunden werden, insbesondere die Hausanschlüsse, die Sicherung bestehender Leitungen sowie die Anpassung der Meteorwas- serleitungen. cc) Suche nach Einsparpotenzial Ein Hofzufahrt finanziert werden. Diese Zufahrt wird nun dorthin verlegt, wo auch die Verkehrssicherheit am besten gewährleistet werden kann. Es kann 2897.3 - 15972 Seite 3/6 also weder auf den Neubau der Erschliessung so- genannten Steindolen – flache Steinplatten - eingedolt. Ausser im Bereich der Kantonsstrasse besteht diese Eindolung heute mehrheitlich noch immer. c) Künftige Bacheindolung Künftig wird der Hinter
2896.2 - Antwort des Regierungsrats
Teilen ausserhalb seines direkten Einflussbereichs liegen: 2.1. Sofortmassnahmen Im Regionalverkehr bestehen noch freie Kapazitäten. Seit der Inbetriebnahme der vom Kanton Zug mitfinanzierten 4. Teilergänzung
2897.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 2897.4 Laufnummer 15980 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Ausbau Hinterburgmülibach, Gemeinde Neuheim Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskom
2899.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Abschaffung dieser Gebühren entschieden, obwohl damit ein Ertragsausfall verbunden ist. Behebung bestehender Unklarheiten Das kantonale Geoinformationsgesetz definiert Begriffe, deren Bedeutung bereits auf tumsbeschränkungen» nicht «umfassend» gegeben sei, da keine systematische Aufarbeitung bereits bestehender Eigentumsbeschränkungen vorgesehen sei. Weitere von zahlreichen Ver- nehmlassungsadressatinnen a GeoIV-ZG die jeweilige (kommunale) Fachstelle. Es besteht somit ein Wider- spruch zwischen Gesetz und Verordnung. Ein weiterer Widerspruch besteht innerhalb der Ver- ordnung selbst, nämlich dadurch,
2899.2 - Antrag des Regierungsrats
Einführung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen fest. 2 Aufgehoben. 3 Bestehende öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, die Gegenstand des ÖREB-Katasters sein müssen, gelten
2898.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Arbeitsaufwand verursacht wie jede andere Abtretung auch, liess der Regierungsrat das bis anhin bestehende Privileg fallen, von den Anspruchsberechtigten keine Abtretungsgebühr zu erheben. Die Abschaffung 210 100.00 3.2. Abtretungsgebühr im Todesfall bei Ehe und eingetragener Partnerschaft Seit Jahren besteht im Kanton Zug die Möglichkeit, dass Fahrzeughaltende die ihnen zugeteilte Kontrollschildnummer an
2866.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-koordinatoren mit einem bescheidenen Pensum in den Direktionen eingesetzt. Mit der neuen IT-Governance bestellen die Direktionen, die Staatskanzlei sowie das Ober- und Verwaltungsgericht Informatikbeauftragte (Beilage 2). 14. Anträge Wir beantragen Ihnen Folgendes: 1. einstimmig, den Geschäftsbericht 2017, bestehend aus Jahresbericht und Jahresrechnung (Vorlage Nr. 2866.1 - 00000), zu genehmigen; 2. einstimmig jeweils zur Kenntnis nehmen, jedoch nicht mehr genehmigen. 1 Der Geschäftsbericht kann bei der GVZG bestellt oder im Internet unter www.gvzg.ch eingesehen werden. Seite 12/15 2866.2 - 15785 12. Separatfonds
2869.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Konkordats gegensei- tig überprüft. Der Kanton Zug erfüllte dabei sämtliche Vorgaben. Trotz zum Teil bestehender Wartefristen im Bereich der längeren Freiheitsstrafen und der in Einzelfällen aufwändigen Platzsuche n sowie allen Mitarbeitenden der Zivil- und Strafrechtspflege und des Amts für Justizvollzug den besten Dank für die geleistete Arbeit und den engagierten Einsatz auszusprechen. Zug, 8. Juni 2018 Mit in dem einen Fall gekommen. Zusammengefasst konnte das Strafgericht die Ge- schäftslast mit der bestehenden personellen Dotation im Berichtsjahr gut und – mit einer Aus- nahme - innert angemessener Frist

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