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2874.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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für die Bevölkerung wurden revidiert. Das zukünftige Wachstum der Bevölkerung soll sich auf das bestehende Siedlungsgebiet konzen t- rieren, welches noch bauliche Reserven aufweist. Die Gemeinden müssen zuständigen Be- hörde nicht die Befugnis erteile, im Einzelfall eine Frist für die Überbauung der bestehenden Bauzonen festzusetzen. Es kann festgestellt werden, dass im Kanton Zug mit den Bestimmun- gen §§ gegenwirken (Art. 15a RPG). Die Kantone haben diesen gesetzgeberischen Auftrag umzuse t- zen. Hierbei besteht kein Spielraum. Die Kantone sind angehalten, Fristen für die Überbauung der Grundstücke zu setzen
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2874.2 - Antrag des Regierungsrats
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teresses zu anderen Bauzonen sowie – sofern ein entsprechender verwaltungs- rechtlicher Vertrag besteht – von entsprechenden Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen der kantonalen Schätzungskommission Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen – sofern ein ent- sprechender verwaltungsrechtlicher Vertrag besteht – 100 % der Abgabe für sich. 2 Die Mehrwertabgabe, geschuldet von der Grundeigentümerschaft im Zeitpunkt
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2874.3a - Beilage Synopse
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Interesses zu anderen Bauzonen sowie – so- fern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Ver- trag besteht – von entsprechenden Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen der kantonalen Schätzungskommission Aufzonungen und Be- bauungsplänen – sofern ein entsprechender ver- waltungsrechtlicher Vertrag besteht – 100 % der Abgabe für sich. 2 Die Mehrwertabgabe, geschuldet von der Grundei- gentümerschaft im
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2874.6 - Ergebnis 2. Lesung
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Interesses zu anderen Bauzonen sowie – sofern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Vertrag besteht – von entsprechenden Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen der kantonalen Schätzungskommissi Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen – sofern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Vertrag besteht – 100 % der Abgabe für sich. 2 Die Mehrwertabgabe, geschuldet von der Grundeigentümerschaft im Zeit
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2874.4 - Ergebnis 1. Lesung
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Interesses zu anderen Bauzonen sowie – sofern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Vertrag besteht – von entsprechenden Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen der kantonalen Schätzungskommissi Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen – sofern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Vertrag besteht – 100 % der Abgabe für sich. 2 Die Mehrwertabgabe, geschuldet von der Grundeigentümerschaft im Zeit
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2874.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
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entscheiden könnten oder alternativ erst ab einem Prozentsatz von 25 Prozent eine Mehrwertabgabepflicht bestehen solle. Die Kommission für Raumplanung und Umwelt hat anschliessend an der Sit- zung vom 6. April
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2874.5 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats zur 2. Lesung
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Vorlage Nr. 2874.5 Laufnummer 15889 Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) – Teil 1: Umsetzung von Bundesrecht – Neustart Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats zur 2. Lesung vom 2. Ok
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2878.1 - Antwort des Regierungsrats
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betrifft dies nur die Klassen, die ab dem Zeitpunkt in den Unterricht eintr e- ten werden. Für die bestehenden Lernenden und Studierenden gilt Besitzstandswahrung. ABA: Die Schulleitung wird den Lernenden die entscheidet über die Anforderungen. Da die Geräte zu Beginn der Au s- bildung beschafft werden müssen, besteht eine Garantie, dass sie während der gesamten Au s- bildung genügen. Maximal dauert die Ausbildung weniger Support gewährleistet wird als den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung? An allen Schulen besteht ein IT-Support durch Fachpersonal. Wichtige weitere Elemente sind: Schulungen (sowohl bei Lehrpersonen
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2880.2 - Antrag des Büros des Kantonsrats
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wird wie folgt geändert: § 18 Staatswirtschaftskommission 1 Die engere Staatswirtschaftskommission besteht aus 7 Mitgliedern, die erwei- terte Staatswirtschaftskommission zur Behandlung der Geschäfte gemäss s vom 7. Juni 2018; Vorlage Nr. 2880.2 (Laufnummer 15796) 1 Die engere Justizprüfungskommission besteht aus 7 Mitgliedern, die erweiterte Justizprüfungskommission zur Behandlung der Geschäfte gemäss Abs
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2885.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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werden materialgerecht verbaut und behandelt. 3.5. Statik Aufgrund der Symmetrie des Gebäudes, der bestehenden Fassadenwände und tragenden In- nenwände ist eine vorteilhafte Grundstruktur vorhanden. Im Innern Vorgehen ist auch vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Vorabklärungen und des definierten, bestehenden Bauvolumens sinnvoll. Um die Pla- nungs- und Baukosten für die Instandsetzungs- und Umbauarbeiten