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2874.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
für die Bevölkerung wurden revidiert. Das zukünftige Wachstum der Bevölkerung soll sich auf das bestehende Siedlungsgebiet konzen t- rieren, welches noch bauliche Reserven aufweist. Die Gemeinden müssen zuständigen Be- hörde nicht die Befugnis erteile, im Einzelfall eine Frist für die Überbauung der bestehenden Bauzonen festzusetzen. Es kann festgestellt werden, dass im Kanton Zug mit den Bestimmun- gen §§ gegenwirken (Art. 15a RPG). Die Kantone haben diesen gesetzgeberischen Auftrag umzuse t- zen. Hierbei besteht kein Spielraum. Die Kantone sind angehalten, Fristen für die Überbauung der Grundstücke zu setzen
2874.2 - Antrag des Regierungsrats
teresses zu anderen Bauzonen sowie – sofern ein entsprechender verwaltungs- rechtlicher Vertrag besteht – von entsprechenden Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen der kantonalen Schätzungskommission Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen – sofern ein ent- sprechender verwaltungsrechtlicher Vertrag besteht – 100 % der Abgabe für sich. 2 Die Mehrwertabgabe, geschuldet von der Grundeigentümerschaft im Zeitpunkt
2874.3a - Beilage Synopse
Interesses zu anderen Bauzonen sowie – so- fern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Ver- trag besteht – von entsprechenden Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen der kantonalen Schätzungskommission Aufzonungen und Be- bauungsplänen – sofern ein entsprechender ver- waltungsrechtlicher Vertrag besteht – 100 % der Abgabe für sich. 2 Die Mehrwertabgabe, geschuldet von der Grundei- gentümerschaft im
2874.6 - Ergebnis 2. Lesung
Interesses zu anderen Bauzonen sowie – sofern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Vertrag besteht – von entsprechenden Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen der kantonalen Schätzungskommissi­ Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen – sofern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Vertrag besteht – 100 % der Abgabe für sich. 2 Die Mehrwertabgabe, geschuldet von der Grundeigentümerschaft im Zeit­
2874.4 - Ergebnis 1. Lesung
Interesses zu anderen Bauzonen sowie – sofern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Vertrag besteht – von entsprechenden Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen der kantonalen Schätzungskommissi­ Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen – sofern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Vertrag besteht – 100 % der Abgabe für sich. 2 Die Mehrwertabgabe, geschuldet von der Grundeigentümerschaft im Zeit­
2874.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
entscheiden könnten oder alternativ erst ab einem Prozentsatz von 25 Prozent eine Mehrwertabgabepflicht bestehen solle. Die Kommission für Raumplanung und Umwelt hat anschliessend an der Sit- zung vom 6. April
2874.5 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats zur 2. Lesung
Vorlage Nr. 2874.5 Laufnummer 15889 Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) – Teil 1: Umsetzung von Bundesrecht – Neustart Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats zur 2. Lesung vom 2. Ok
2878.1 - Antwort des Regierungsrats
betrifft dies nur die Klassen, die ab dem Zeitpunkt in den Unterricht eintr e- ten werden. Für die bestehenden Lernenden und Studierenden gilt Besitzstandswahrung. ABA: Die Schulleitung wird den Lernenden die entscheidet über die Anforderungen. Da die Geräte zu Beginn der Au s- bildung beschafft werden müssen, besteht eine Garantie, dass sie während der gesamten Au s- bildung genügen. Maximal dauert die Ausbildung weniger Support gewährleistet wird als den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung? An allen Schulen besteht ein IT-Support durch Fachpersonal. Wichtige weitere Elemente sind: Schulungen (sowohl bei Lehrpersonen
2880.2 - Antrag des Büros des Kantonsrats
wird wie folgt geändert: § 18 Staatswirtschaftskommission 1 Die engere Staatswirtschaftskommission besteht aus 7 Mitgliedern, die erwei- terte Staatswirtschaftskommission zur Behandlung der Geschäfte gemäss s vom 7. Juni 2018; Vorlage Nr. 2880.2 (Laufnummer 15796) 1 Die engere Justizprüfungskommission besteht aus 7 Mitgliedern, die erweiterte Justizprüfungskommission zur Behandlung der Geschäfte gemäss Abs
2885.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
werden materialgerecht verbaut und behandelt. 3.5. Statik Aufgrund der Symmetrie des Gebäudes, der bestehenden Fassadenwände und tragenden In- nenwände ist eine vorteilhafte Grundstruktur vorhanden. Im Innern Vorgehen ist auch vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Vorabklärungen und des definierten, bestehenden Bauvolumens sinnvoll. Um die Pla- nungs- und Baukosten für die Instandsetzungs- und Umbauarbeiten

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