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2875.1 - Bericht der Datenschutzbeauftragten
weggezogen ist und noch offene For- 1. Beispiele aus der Beratungs- und Aufsichtstätigkeit 7 derungen bestehen und/oder beim zuständigen Betreibungsamt eine Betreibung eingereicht werden soll. Der Gedanke dahinter: Vorabkontrolle vorlegen (vgl. § 19a DSG; siehe dazu auch S. 5). Die Pflicht zur Vor- abkontrolle bleibt bestehen (neu: Vorabkon- sultation, was den beratenden Charakter bes- ser zum Ausdruck bringt). – Meldepflicht dazu missbraucht werden kön- nen, dass sich etwa ein Schuldner seinen Gläubi- gern entzieht oder bestehende Rechtsansprüche vereitelt werden. Der Rechtsmissbrauch wird nicht geschützt. Keine schutzwürdigen
2877.2 - Antwort des Regierungsrats
sich in der Regulierungslandschaft zurechtzufinden und ihre Projekte so zu lancie- ren, dass die bestehenden Gesetze respektiert und somit die Investoren wie auch die Integrität des Finanzplatzes geschützt
2876.2 - Antwort des Regierungsrats
sich in der Regulierungslandschaft zurechtzufinden und ihre Projekte so zu lancie- ren, dass die bestehenden Gesetze respektiert und somit die Investoren wie auch die Integrität des Finanzplatzes geschützt
2875.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
datenschutz-zug.ch) publiziert. II. Vorgehen Am 15. Mai 2018 hat eine Delegation der erw. JPK, bestehend aus den Kommissionsmitgli e- dern Thomas Werner (JPK-Präsident), Andreas Hostettler, Esther Haas - der amtierenden Datenschutzbeauftragten sowie allen Mitarbeitenden der Daten- schutzstelle den besten Dank für die geleistete Arbeit auszusprechen und ihr alles Gute für die Zukunft zu wünschen. Zug
2882.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
handelt. Eine Gefährdungsmeldung wird nicht weiter verfolgt, wenn klar ist, dass keine Gefährdung besteht resp. kein Schutzbedarf gegeben ist. Auch die Aufnahme einer Strafbestimmung gegen böswillig oder Lage, seine Angelegenheiten selber zu besorgen. Meldeberechtigt ist jedermann, eine Pflicht hierzu besteht freilich nicht. Es liegt im Ermessen jedes Einzelnen zu entscheiden, ob er seine entsprechenden reagiert. Eine Gefährdungsmeldung wird nicht weiter verfolgt, wenn klar ist, dass keine Gefährdung besteht resp. kein Schutzbedarf gegeben ist. Die KESB versucht stets, auf die Interessen der betroffenen
2881.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Mutterschaftsentschädigung, wenn sie ihre Tätigkeit auch nur teilweise wieder aufneh- men. Eine Ausnahme besteht bei einer Erwerbstätigkeit mit «geringfügigem Lohn», der maximal 2300 Franken im Kalenderjahr nicht
2881.1 - Postulatstext
Vorlage Nr. 2881.1 Laufnummer 15800 Postulat von Anna Bieri und Barbara Häseli betreffend Teilnahme an den Kantonsratssitzungen bei Mutterschaft vom 14. Juni 2018 Die Kantonsrätinnen Anna Bieri, Hünen
2886.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
tischer Herausforderungen pri- mär den Gemeinden eine zentrale Rolle zukommen müsse, da diese am besten wüssten, welche Be- dürfnisse durch den Markt nicht abgedeckt würden. Das Vorkaufsrecht wäre preislich Wohnraum. Die Petition verlangt, das Vorkaufsrecht zielgerichtet im WFG zur Unterstützung der bereits bestehenden Förderungsinstrumente zu verankern. Damit die Mietzinsvergünstigungen des Kantons die einkomme Gemeindeebene in der politischen Diskussion eine Chance hät- ten, ist zu bezweifeln. Auf Kantonsstufe besteht bereits ein Rahmenkredit zur Gewährung von Darle- hen und Mietzinsbeiträgen. Andere Instrumente
2885.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
hatte. Die Stawiko bezweifelt aber die Dringlichkeit. Bei einem Rückbau des ZVB-Hauses ab 2024 besteht heute keine Eile. Eine terminliche Abstim- mung des Rückbaus des ZVB-Hauses mit der Instandsetzung
2886.1 - Petitionstext
wohnungspolitischer Herausforderungen primär den Gemeinden eine zentrale Rolle zukommen muss, da diese am besten wissen, welche Bedürfnisse durch den Markt nicht abgedeckt werden. Die Ausübung des Vorkaufsrechts

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