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2154.2 - Antrag des Obergerichts
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Ersatzmitgliedern unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes. § 4 Geschäftsleitung 1 Die Geschäftsleitung besteht aus fünf Mitgliedern und zwei Ersatzmit- gliedern. Ihr gehören die Präsidentin oder der Präsident
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2153.1 - Motionstext
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Mai 2012 Kantonsrat Philip C. Brunner, Zug, hat am 21. Mai 2012 folgende Motion eingereicht: Das bestehende Gesetz über die Beherbergungsabgabe (GS 944.2) ist so zu ändern, dass alle Gemeinden im Kanton
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2164.2 - Antwort des Regierungsrates
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Wie viele Bewilligungen bestehen im Kanton Zug? Wie viele wurden in den vergangenen Jahren eingereicht? Ist ein Trend feststellbar? Für die Nutzung der untiefen Geothermie besteht im Kanton Zug die Pflicht Wärme in die bestehenden Netze eingespeist we r- den? Fernwärmenetze gibt es im Kanton Zug in nennenswertem Umfang in der Stadt Zug und in Hünenberg, wo ein Netz im Aufbau ist. In Baar besteht ein kleines n- wärmeanschlüssen für neue Gebäude und mit finanzieller Förderung der Heizungsumstellung bei bestehenden Objekten soll die Auslastung der Anlage erreicht werden. Die 74'000 Einwoh- nerinnen und Einwohner
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2163.5a - Beilage Revisionsbericht
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zukünftig jede Kreditposition ent- sprechend der «effektiven Kosten» (ggf. nach Kostenvoranschlag, nach bester Schätzung etc.) ab- rechnen.4 1.7 Genehmigungsempfehlung 1) Kredit gemäss KRB vom 29.11.2012 Über zukünftig jede Kre- ditposition entsprechend der «effektiven Kosten» (ggf. nach Kostenvoranschlag, nach bester Schätzung etc.) abrechnen.10 e. Die ausgewiesenen Ist-Kosten gemäss Kredit-Schlussabrechnung (Anhang Finanzkontrolle Bericht Nr. 56 - 2020 17. August 2020 11 Begriffserläuterungen Begriffe Erläuterung «Es besteht Ordnungsmässigkeit» (o.ä.) «im Wesentlichen ordnungsgemäss» Prüfungstätigkeit und Bestätigung sind
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2198.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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berechtigt, an den öf fentlich-rechtlichen Schulen des Kantons Zug zu unterrichten. Eine Ausnahme bestehe lediglich für Stellvertretungen. S o- dann gäbe es Fälle, in denen eine Lehrperson das notwendige en der zu revidierenden §§ 60 ff SchulG. Im Rahmen dieser Vorlage wurde nicht geprüft, ob die bestehenden Aufgaben allenfalls neuen Organen zuzuweisen sind. Vielmehr wurden die bisherigen Zuständigkeiten Weiterbildung der Lehrpersonen kaum mehr Halb- tage zur Verfügung. Der Regierungsrat will den bestehenden Umfang von acht schul - bzw. un- terrichtsfreien Halbtagen pro Schuljahr beibehalten. Mit der neuen
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2198.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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gesetzliche Regelung keine „schlafenden Hunde“ geweckt werden. Die bisherige Regelung war sehr gut. Es besteht kein Grund für eine Veränderung, auch wenn das „Homeschooling“ im angelsächsischen Raum sehr verbreitet
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2196.2 - Antwort des Regierungsrates
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sondern vielmehr im Hinblick auf eine ausreichende internationale Akzeptanz von schweizerischen Besteuerungsregeln und die damit verbundene Rechts- und Planungssicherheit für international tätige Unternehmen sogar ein Teil der in der Schweiz steuerbaren Einkünfte im Ausland ganz oder teilweise nochmals besteuert oder auf ein höheres ausländisches Steuerniveau hochgetrieben, dies unter Anrechnung der schweizerischen momentane Wohlstand ist ohne das vergangene Wachstum nicht zu haben. 2. Beantwortung der Fragen 1. Bestehen konkrete Absichten für die Festsetzung von Steueruntergrenzen im Bereich der kantonalen Steuern
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2196.1 - Interpellationstext
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tion eingereicht: Der Regierungsrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Bestehen konkrete Absichten für die Festsetzung von Steueruntergrenzen im Bereich der kantonalen Steuern
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1193.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ichen Vorschriften über die landwirtschaftliche Pacht unterstellte Grundstücke zum Ertragswert besteuert werden. Wir sind mit dem Gesetzgeber der Auffassung, dass der Fiskus das landwirtschaftlich genutzte
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1191.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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steuern Anteil direkte Bundessteuer wirkt sich aus Familienbesteuerung 0 -8.4 ab 2005 Wohneigentums- besteuerung -10.6 -2.7 ab 2008 ab 2009 � Ab dem Jahr 2007 wird die Mehrbelastung aus der Neugestaltung des korrigierend einzugreifen. 6.1 Konzipierung des Stabilisierungsprogrammes Das Stabilisierungsprogramm besteht aus den zwei Projekten � Zuger Finanz- und Aufgabenreform ZFA � Nachhaltige Finanzen Zug NFZ 6.2 Zuger Finanz- und Aufgabenreform ZFA Das Projekt ZFA ist bereits initialisiert. Die Projektleitung besteht aus einer paritätischen Steuerungsgruppe, welche aus je drei Vertretern der Gemeinden und des Re