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2183.1a - Beilage
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zugezogen werden. 2 Deren Anhörung ist Sache der zuständigen Direktion oder einer vom Regierungsrat zu bestellenden Abordnung. Pflichten wie der Landschreiberin oder dem Landschreiber zu. 4 Die Frau Landammann Mitglied des Regierungsrates. 1 Der Regierungsrat kann aus seiner Mitte Delegationen bestimmen. Diese bestehen in der Regel aus drei Ratsmitgliedern. Den Vorsitz übt dasjenige Ratsmitglied aus, dessen Direktion
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2182.1 - Antwort des Regierungsrates
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diese Organisationen bzw. deren Leiterinnen und Leiter ist § 21 Abs. 3 KV auch anwendbar. Hingegen besteht von Gesetzes wegen keine Unvereinbarkeit des Kantonsratsmandats mit Führungsfunktionen in Institutionen Kantons) und des öffentlichen Rechts (bei einer Minderheitsbeteiligung) weiterhin angehören. Hingegen besteht eine Unvereinbarkeit mit der Zugehörigkeit zu den Leitungsorganen von öffentlich-rechtlichen Org repräsentativen Demokratie, dass Parlamentsmitglieder Interessenvertreter sind. Ihr Wählerauftrag besteht ja wesentlich auch darin, die spezifischen Interessen einzelner Berufs- und Wirtschaftszweige wahrzuneh-
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2181.1 - Interpellationstext
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auf die verschiedenen Gemeinden existiert ein Verteilschlüssel. G e- mäss mehreren Medienberichten besteht bezüglich Verteilung auf die Gemeinden schon seit längerer Zeit ein anzahlmässig erhebliches Ung
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2207.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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welcher Grundlage basieren die bestehenden Kameras und wie wird mit ihnen ver- fahren (Übergangsbestimmungen)? Für die bestehenden Anlagen der Stadt Zug und der Gemeinden besteht heute keine gesetzl i- che nach aktuellen juristischen und wissenschaftlichen Gesichtspunkten und zog Ver- gleiche zu den bestehenden Rechtsgrundlagen anderer Kantone und Städte. Er erachtete die Vorlage mit den Kriterien und Er sechs Monaten ab Inkrafttreten des VideoG den Anforderungen des Gesetzes genügen müssen. Bei allen bestehenden Anlagen wäre zu- nächst zu prüfen, ob die sie unter das VideoG fallen, insb. ob der Gegenstand
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2207.4a - Synopse
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Inkrafttre- ten dieses Gesetzes der zuständigen Bewilligungs- instanz eingereicht werden. Entsprechen bestehende Bildaufzeichnungs- und Bildübermittlungsgeräte den Anforderungen des Videoüberwachungsgesetzes
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2207.3a - Synopse
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Inkrafttreten dieses Gesetzes der zuständi- gen Bewilligungsinstanz eingereicht werden. Entsprechen bestehende Bildauf- zeichnungs- und Bildübermittlungsgeräte den Anforderungen des Videoüberwa- chungsgesetzes
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2207.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat (1. Teil, ohne § 9)
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 929) Ergebnis der 1. Lesung (1. Teil, ohne § 9) im Kantonsrat vom 31. Oktober 2013; Vorlage Nr. 2207.5 (Laufnummer 14487) Gesetz über die Videoüberwachung des öffentli
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2207.2 - Antrag des Regierungsrates
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In-Kraft-Treten dieses Geset- zes der zuständigen Bewilligungsinstanz eingereicht wer den. Entsprechen bestehende Bildaufzeichnungs- und Bildübermittlungsgeräte den Anforde- rungen des Videoüberwachungsgesetzes
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2207.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2207.4 Laufnummer 14426 Gesetz über die Videoüberwachung des öffentlichen und des öffentlich zugänglichen Raums (Videoüberwachungsgesetz; VideoG) Bericht und Antrag der Staatswirtschaftsko
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2108.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Gründe für die Teilrevision Das Gemeindegesetz wurde innerhalb der letzten dreissig Jahre seines Bestehens lediglich punktuell im Zusammenhang mit anderen Gesetzesänderungen (z.B. Wahl- und Abstimmungs- des Gemeindegesetzes er- heblich erklärt und als erledigt abgeschrieben werden. 9. Zeitplan • Bestellung kantonsrätliche Kommission: 23. Februar 2012 • Kommissionsarbeit: bis Mai 2012 • Vorliegen Kom unbenommen, diese ebenfalls in der Gemeindeordnung oder in einzelnen Reglementen zu regeln. Das Bestehen einer generellen Pflicht zum Erlass einer Gemeindeordnung bzw. von entsprechenden Organisations