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2123.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
ge Mit dem Übertretungsstrafgesetz (ÜstG) wird das bestehende Polizeistrafgesetz vom 26. Feb- ruar 1981 totalrevidiert und abgelöst. Die bestehenden Übertretungstatbestände wurden auf i h- re Aktualität Sicher- heitsdirektion weist zudem darauf hin, dass in der Verwaltung keine entsprechenden Tenden- zen bestehen und weiterhin mit Augenmass gearbeitet werden soll. Für eine Ausweitung des Kreises der Berechtigten die Streichung von Bst. c. Seite 8/15 2123.3 - 14202 § 14 Betteln Antrag zur Beibehaltung der bestehenden Formulierung Der heutige § 24 des Polizeistrafgesetzes sei beizubehalten. Es wird die Ansicht vertreten
2152.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Mai 2013
Personal 1 Die Pädagogische Hochschule Zug übernimmt auf den 1. August 2013 die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Anstellungsverhältnisse mit den Mitarbei- tenden der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz Teilschule
2153.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Damen und Herren Kantonsrat Philip C. Brunner hat am 21. Mai 2012 folgende Motion eingereicht: Das bestehende Gesetz über die Beherbergungsabgabe ist so zu ändern, dass alle Gemeinden im Kanton Zug eine B Gründen der Gemeindeautonomie und des zu erwartenden Vollzugs- aufwands ab und verwiesen auf das bestehende "Gentlemen-Agreement". Bezüglich des Minimalbeitrags stimmten alle Vernehmlassungsteilnehmer ausser Teilrevision des Beherbergungsgesetzes e r- folgen und in Kraft gesetzt werden. Zudem müssen die bestehenden lokalen Regleme nte und Verordnungen aufgrund der Gesetzesänderung nur marginal angepasst werden
2154.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
der Teilrevision der Geschäftsordnung des Kan- tonsgerichts unterstützt werden soll, wenn damit bestehende Spannungen innerhalb des Rich t- ergremiums des Kantonsgerichts gelöst und allfällige künft ige
2154.2 - Antrag des Obergerichts
Ersatzmitgliedern unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes. § 4 Geschäftsleitung 1 Die Geschäftsleitung besteht aus fünf Mitgliedern und zwei Ersatzmit- gliedern. Ihr gehören die Präsidentin oder der Präsident
2153.1 - Motionstext
Mai 2012 Kantonsrat Philip C. Brunner, Zug, hat am 21. Mai 2012 folgende Motion eingereicht: Das bestehende Gesetz über die Beherbergungsabgabe (GS 944.2) ist so zu ändern, dass alle Gemeinden im Kanton
2164.2 - Antwort des Regierungsrates
Wie viele Bewilligungen bestehen im Kanton Zug? Wie viele wurden in den vergangenen Jahren eingereicht? Ist ein Trend feststellbar? Für die Nutzung der untiefen Geothermie besteht im Kanton Zug die Pflicht Wärme in die bestehenden Netze eingespeist we r- den? Fernwärmenetze gibt es im Kanton Zug in nennenswertem Umfang in der Stadt Zug und in Hünenberg, wo ein Netz im Aufbau ist. In Baar besteht ein kleines n- wärmeanschlüssen für neue Gebäude und mit finanzieller Förderung der Heizungsumstellung bei bestehenden Objekten soll die Auslastung der Anlage erreicht werden. Die 74'000 Einwoh- nerinnen und Einwohner
2163.5a - Beilage Revisionsbericht
zukünftig jede Kreditposition ent- sprechend der «effektiven Kosten» (ggf. nach Kostenvoranschlag, nach bester Schätzung etc.) ab- rechnen.4 1.7 Genehmigungsempfehlung 1) Kredit gemäss KRB vom 29.11.2012 Über zukünftig jede Kre- ditposition entsprechend der «effektiven Kosten» (ggf. nach Kostenvoranschlag, nach bester Schätzung etc.) abrechnen.10 e. Die ausgewiesenen Ist-Kosten gemäss Kredit-Schlussabrechnung (Anhang Finanzkontrolle Bericht Nr. 56 - 2020 17. August 2020 11 Begriffserläuterungen Begriffe Erläuterung «Es besteht Ordnungsmässigkeit» (o.ä.) «im Wesentlichen ordnungsgemäss» Prüfungstätigkeit und Bestätigung sind
2198.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
berechtigt, an den öf fentlich-rechtlichen Schulen des Kantons Zug zu unterrichten. Eine Ausnahme bestehe lediglich für Stellvertretungen. S o- dann gäbe es Fälle, in denen eine Lehrperson das notwendige en der zu revidierenden §§ 60 ff SchulG. Im Rahmen dieser Vorlage wurde nicht geprüft, ob die bestehenden Aufgaben allenfalls neuen Organen zuzuweisen sind. Vielmehr wurden die bisherigen Zuständigkeiten Weiterbildung der Lehrpersonen kaum mehr Halb- tage zur Verfügung. Der Regierungsrat will den bestehenden Umfang von acht schul - bzw. un- terrichtsfreien Halbtagen pro Schuljahr beibehalten. Mit der neuen
2198.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
gesetzliche Regelung keine „schlafenden Hunde“ geweckt werden. Die bisherige Regelung war sehr gut. Es besteht kein Grund für eine Veränderung, auch wenn das „Homeschooling“ im angelsächsischen Raum sehr verbreitet

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