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1210.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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alle „bereinigten Ausführungsgrundlagen“ gehören. In den Ausführungsgrundlagen spiegelt sich das bestellte Werk, d.h. die neu zu erstellende Strafanstalt Zug. Für dieses Werk haben die Parteien einen Höchstpreis und den daraus entstehenden Mehrauf- wand ist der Unternehmer beweispflichtig … Für eine … nicht bestellte Zusatzleis- tung steht dem Unternehmer mangels anderer Abrede kein vertraglicher Vergü- tungsanspruch mündlich Änderungen verabreden könnten und dass diese Bestellungsänderungen mit Kostenfolgen für den Besteller behaftet seien. Das Bundesgericht hat dies allerdings in einem Fall erkannt, wo eine mündlich ver-
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1250.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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verpflichtet werden, einen Schulzahnpflegedienst anzubieten, sei ein Abbau zu befürchten. Beim Schularzt bestehe ja beispielsweise auch ein Obligatorium. Mehrere Votanten widersprachen diesem Anliegen. Die Hyg
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1250.3a - Beilage 1
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direkt bei Privatunternehmungen platziert werden, wenn: a) der Arbeitgeber zu diesem Zweck kein bestehendes Arbeitsverhältnis auflöst; b) der Arbeitsvertrag bei einer Probezeit von maximal drei Monaten für dabei erst nach einer dreimonatigen Versuchsphase abgeschlossen werden. Während der Versuchsphase besteht kein Anspruch auf Soziallohn; e) Personen beschäftigt werden, die Anspruch auf Unterstützungsleistungen
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1250.6a - Beilage
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des Kantons Zug als wirklich gutes und funktionierendes System so zu erhalten, wie sie heute ist. Besten Dank. Mit freundlichen Grüssen Dr. med. dent. A. Svoboda Dr. med. dent. D. Feldmann
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1262.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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Obergerichts zu erreichen, wird zudem eine externe Lösung angestrebt; eine interne Lösung (z.B. die Bestellung einer Gerichtsschreibe- rin/eines Gerichtsschreibers als Ersatzrichterin/Ersatzrichter) würde nur seinen ordentlichen Ferienanspruch (zusätzlich ca. 19 Tage) abdecken zu kön- nen, beantragen wir die Bestellung von Martin Stosberg für die Dauer von elf Mona- ten, wobei insgesamt höchstens zehn Monate (inkl Hauptverhandlung durchzuführen und die Abschlussarbeiten erledigen zu können, beantragen wir die Bestellung von Verena Bräm für die Dauer von sechs Monaten, wobei insgesamt höchstens drei Monate zu entschädigen
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1262.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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doch bereits zu dessen Behandlung vor Strafgericht befristet ein ausserordentliches Ersatzmitglied bestellt werden (Kantonsratsbeschluss vom 18. Dezember 2003, Vorlage Nr. 1194.2 - 11365). Gegen das Urteil
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1264.1 - Interpellationstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1264.1 (Laufnummer 11558) INTERPELLATION VON BRUNO PEZZATTI BETREFFEND NICHTBEWILLIGUNG DES ZUGER OL 2004 VOM 27. SEPTEMBER 2004 Kantonsrat Bruno Pezzatti, Menzingen, hat am 27.
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1271.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nd werde sie im schweizerischen Steuerrecht auch selbständig besteuert und unterliege einer besonderen Steuer. Diese getrennte Besteuerung sei auch fis- kalisch gerechtfertigt, da die juristische Person sonen besteht daher kein dringender Handlungsbedarf. Die Belastung der juristischen Personen durch die Kirchensteuer im Kanton Zug ist bescheiden; im Jahre 2003 betrug sie für ordentlich besteuerte Gese Personen durch die Kirchensteuer im Kanton Zug ist bescheiden. Im Jahre 2003 betrug sie für ordentlich besteuerte Gesellschaften lediglich rund 3 % der Belastung durch die direkten Steuern von Bund, Kanton und
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1274.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ergibt sich für den Regierungsrat eine zu- sätzliche Motivation, durch konsequentes Infragestellen bestehender Strukturen in der kantonalen Verwaltung allfällige Überkapazitäten abzubauen und die dadurch frei das heisst: Die gesamten Kosten der künftigen Anstalt werden mit den zu erhebenden Gebühren - bestehend aus der jährlichen Aufsichtsgebühr und Gebühren für Verfü- gungen und Dienstleistungen - vollumfänglich Bedeutung zu und setzte für die Abklärung der Fragen eine Steuerungsgruppe ein. Diese analysierte die bestehende Situation und die in Zukunft zu erwartenden Entwicklungen und prüfte verschiedene Varianten einer
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1272.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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1272.2 - 11851 auch bei bestehenden Bauten Fuss gefasst, doch gebe es noch ein erhebliches Potenzial. Ein Förderprogramm leiste wertvolle Impulse zur Erneuerung der bestehenden Bausubstanz, diene dem