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1276.2 - Antwort des Regierungsrates
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Regeln der AHV auszurichten. 2. Besteht eine Vorgehens- und Zeitplanung für die Ausarbeitung und den Erlass von Finanzierungsregelungen für die oben erwähnten Bereiche? Es bestehen noch keine konkreten Vorgehens-
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1275.1e - Beilage, Schwerpunktgeschäfte
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ei) x 27. Gesetzesinitiative "Stopp dem Zwang zum Passivrauchen" (Die Initiative verlangt die bestehenden Gesetze innert drei Jahren seit Annahme der Initiative so zu ändern, dass Nichtraucherinnen und
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1276.1 - Interpellationstext
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NFA-Annahme im Bereich Behinder- teneinrichtungen, Sonderschulen und Spitex-Diensten zu unternehmen? 2. Besteht (im Falle einer NFA-Annahme) eine Vorgehens- und Zeitplanung für die Ausarbeitung und den Erlass
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1292.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Verordnungsent- wurf zurück und beauftragte die Baudirektion, zusammen mit einer Arbeitsgrup- pe bestehend aus vier bis sechs Vertretern betroffener Gemeinden und allen- falls anderen Interessenvertretern bewährt haben, dass in den benachbarten Zentralschweizer Kantonen keine vergleich- bare Regelungen bestehen und dass negative Auswirkungen für den Wirt- schaftsstandort Zug befürchtet würden. Der Regierungsrat
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1291.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nicht vollständig verhindern. Entwässerung Die bestehende Entwässerung kann weitgehend beibehalten werden. Das anfallende Meteorwasser wird in die bestehenden Entwässerungsleitungen geleitet. Wegen lo- kaler Im Bereich der Einmündung der Erschliessungstrasse "Im Rank" in die Steinhauserstrasse wird der bestehende Fussgängerstreifen leicht verschoben und neu mit einer grosszügigen Mittelschutzinsel ausgestattet für die Erstellung einer Busspur und die teilweise Belagssanierung der Steinhauserstrasse ab der bestehenden Bushaltestelle Riedmatt bis zum Knoten Chamer-/Steinhauser- strasse im Gebiet "Rank" in der Stadt
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1292.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Sinne von § 12 Abs. 2 lit. a EG USG besteht oder nicht. Ob diese Bestim- mung gestrichen oder belassen wird, ist also aus rechtlicher Sicht unbe- achtlich. Es besteht demzufolge keine Notwendigkeit, diese in Kraft treten. Würde § 12 Abs. 2 lit. a EG USG dem Eventualbegehren der Kommission entsprechend bestehen bleiben, bliebe zumindest die Option gewahrt, dass diese Spezialparkie- rungsvorschriften allenfalls
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1300.11 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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ermöglichen. D. Stimmmaterial und Stimmabgabe § 8 Stimmmaterial a) Zustellung 1 Das Stimmmaterial besteht aus dem Stimmrechtsausweis, der Abstim- mungsvorlage mit Erläuterung, den Wahl- oder Stimmzetteln
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1300.17 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Urne gewählt werden, be- stimmt die Kantonsverfassung (§ 78 Abs. 1 Kantonsverfassung). Bereits der bestehende § 65 GG verweist auf die Kantonsverfassung. Mit der nun neu vorgeschlagenen Formulierung wird jedoch Beschluss der Gemeindeversammlung oder des Grossen Gemeinderates wieder eingeführt werden. Damit besteht die Gefahr der unterschied- lichen Regelung in einzelnen Gemeinden, was gerade nicht die Absicht
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1302.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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zur Kenntnis genommen, dass die Berechnung der finanziellen Auswirkungen ziemlich komplex ist, da bestehende Ausbildungen durch neue ersetzt werden. Analog zur PHZ wird es 2 1302.6 - 11732 auch bei diesem
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1306.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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der Revision des Strassenverkehrssteuergesetzes 1. Besteuerung nach Emissionsverhalten 2. Umsetzung des Verursacherprinzips III. Methoden der Besteuerung nach Emissionsverhalten IV. Grundzüge des neuen Gesetzes Strassenverkehrssteuergesetzes Der Regierungsrat verfolgt mit der Revision die folgenden Ziele: 1. Besteuerung nach Emissionsverhalten Gestützt auf das Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 steuer teilweise internalisiert werden. Damit wird ein Schritt in Richtung ver- ursachergerechte Besteuerung im Strassenverkehr möglich. Das bedeutet, dass vom Strassenverkehr verursachter Aufwand namentlich