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1316.10 - Anträge der Kommission
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ses abhängig gemacht werden. 2 Wird innert der angesetzten Frist der Vorschuss nicht geleistet, besteht kein Anspruch auf die verlangte Tätigkeit. Diese Folge ist der Partei mit der Aufforderung zur Leistung des Vorschusses schriftlich mitzuteilen. § 9 Gesetzliches Pfandrecht Für die Gebühren und Auslagen besteht ein gesetzliches Pfandrecht, das allen privatrechtlichen Belastungen vorgeht und im Grundbuch angemerkt
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1316.04 - Antrag der vorberatenden Kommission
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ses abhängig gemacht werden. 2 Wird innert der angesetzten Frist der Vorschuss nicht geleistet, besteht kein Anspruch auf die verlangte Tätigkeit. Diese Folge ist der Partei mit der Aufforderung zur Leistung des Vorschusses schriftlich mitzuteilen. § 9 Gesetzliches Pfandrecht Für die Gebühren und Auslagen besteht ein gesetzliches Pfandrecht, das allen privatrechtlichen Belastungen vorgeht und im Grundbuch angemerkt
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1328.2 - Antwort des Regierungsrates
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weiterhin die üblichen Asylpauschalen. IV. Zwischen dem Kanton Zug und den Zuger Einwohnergemeinden besteht eine Verwaltungsvereinbarung vom 21. Dezember 2004 über die Organisation und Durch- führung der Nothilfe
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1327.2 - Antwort des Regierungsrates
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Zusammenarbeit bei der Planung und Nutzung von Infrastrukturanla- gen. Zwischen Kanton und Werken bestehen oft Nutzungsverträge für gebaute Anla- gen. 1327.2 - 11888 3 4. Wie hoch sind Kosten (Investitionen
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1210.3b - Beilage 2
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Sodann hat der Projektleiter des Hochbauamtes die Bestellungen erst vorgenommen, nachdem im Team der Projektleiter Einigkeit bestand. Er hat die Bestellung selbst lediglich noch als formellen Vorgang betrachtet beschlossen werden, so ist der Pro- jektleiter des Hochbauamtes dafür verantwortlich, dass der Bestellungsvorgang richtig ausgelöst und abgewickelt wird. Nur auf diese Weise kann eine dauernde Kostenkon- trolle verspätet erkannt und getroffen worden sind. Eine wesentliche Behinderung eines ordnungsgemässen Bestellvorgangs ist dadurch nicht entstanden. 6.2.2 Wurden Kompetenzen überschritten − bei den anerkannten Nachträgen
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1220.2 - Antwort des Regierungsrates
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Interpel- lantinnen nach der Förderung der feinmotorischen und koordinativen Fähigkeiten auf. Dazu besteht im Kanton Zug bekanntlich ein grosses und gut ausgebautes ausser- schulisches Angebot. Es kann daher
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1223.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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jedoch nicht für Staatsan- gehörige dieser Staaten mit Wohnsitz in einem dieser Staaten. Im Übrigen bestehen im Kanton Zug betreffend Kinder mit Wohnsitz im Ausland keine Einschränkungen gegenüber solchen und Luxemburg sowie für die EWR- und EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein. Im weiteren bestehen bereits Abkommen mit Australien, Bosnien- Herzegowina, Bulgarien, Chile, Kroatien, Israel, Ex-J Kinderzulagen (KZG; BGS 844.4) vom 16. Dezember 1982 § 5 Absatz 4 (neu) Für im Ausland lebende Kinder besteht der Zulagenanspruch nur, wenn diese in einem Staat wohnen, mit dem die Schweiz durch ein Sozialv
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1223.1 - Motionstext
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Kinderzulagen (BGS 844.4 vom 16. Dezember 1982) § 5, neuer Absatz 4 Für im Ausland lebende Kinder besteht der Zulagenanspruch nur, wenn diese in einem Staat wohnen, mit dem die Schweiz durch ein Sozialv
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1243.4 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Drehtüreneffekt zu verhindern. Andere Kantone sind bereits in der Umset- zungsphase. Im Kanton Zug besteht zurzeit ein Grobkonzept. Die federführende Volkswirtschaftsdirektion wird dem Regierungsrat auf der
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1250.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Wegfall der Beteiligung am Ertrag der Grundstückgewinnsteuer gleichzeitig einen Mehrertrag aus der Besteuerung der Grundstückgewinne der juristischen Personen. Es ist jedoch nicht nachweisbar, welchen finanziellen stufengerechte Zuordnung anzustreben mit dem Resultat, dass jede Staats- ebene das mache, was sie am besten könne. 1250.1 - 11518 47 Der Regierungsrat nimmt zur Motion wie folgt Stellung: Der Regierungsrat erfordert. Deswegen darf aber nicht durchwegs eine kantonale Zustän- digkeit postuliert werden, denn es bestehen verschiedene Möglichkeiten der inter- kommunalen Zusammenarbeit, die dieser Problematik Rechnung