Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6953 Inhalte gefunden
1223.1 - Motionstext
Kinderzulagen (BGS 844.4 vom 16. Dezember 1982) § 5, neuer Absatz 4 Für im Ausland lebende Kinder besteht der Zulagenanspruch nur, wenn diese in einem Staat wohnen, mit dem die Schweiz durch ein Sozialv
1243.4 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Drehtüreneffekt zu verhindern. Andere Kantone sind bereits in der Umset- zungsphase. Im Kanton Zug besteht zurzeit ein Grobkonzept. Die federführende Volkswirtschaftsdirektion wird dem Regierungsrat auf der
1250.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Wegfall der Beteiligung am Ertrag der Grundstückgewinnsteuer gleichzeitig einen Mehrertrag aus der Besteuerung der Grundstückgewinne der juristischen Personen. Es ist jedoch nicht nachweisbar, welchen finanziellen stufengerechte Zuordnung anzustreben mit dem Resultat, dass jede Staats- ebene das mache, was sie am besten könne. 1250.1 - 11518 47 Der Regierungsrat nimmt zur Motion wie folgt Stellung: Der Regierungsrat erfordert. Deswegen darf aber nicht durchwegs eine kantonale Zustän- digkeit postuliert werden, denn es bestehen verschiedene Möglichkeiten der inter- kommunalen Zusammenarbeit, die dieser Problematik Rechnung
1249.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
sich somit gemäss Prüfungsergebnis des Expertenteams als vernünftig und nachvollziehbar. Einigkeit besteht aber auch darin, dass weitere Umnutzungen wohl durchwegs zu Lasten des Kerngeschäftes Pflege gehen
1249.2 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Gemäss Seite 3 der regierungsrätlichen Vorlage habe ein direktionsüber- greifendes Expertenteam bestehend aus einem Controller, einem Revisor, einem Architekten und einem Juristen die Kosten für die be
1248.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
Anträge der vorberatenden Kommission vom 29. Oktober 2004 § 18 1 Die Staatswirtschaftskommission besteht aus neun Mitgliedern und hat folgende … 2 Für die Behandlung … wird die Staatswirtschafts- kommission kommission um sechs auf 15 Mitglieder erweitert. Die Wahl … § 19 1 Die Justizprüfungskommission besteht aus neun Mitgliedern. Sie prüft … 2 unverändert … 3 Für die Behandlung von Geschäften aus dem Be- reich dieser zusätzlichen Mitglieder erfolgt für die ganz Amtsdauer. § 19bis 1 Die Konkordatskommission besteht aus neun Mit- gliedern. Sie wirkt bei … § 22 1 unverändert 2 Die Fraktionen sollen in den Kommissionen
1275.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
kan- tonalen Richtplanes keine generelle Erhöhungen der Motorfahrzeugsteuern nötig sein werden. Es bestehe im Rahmen der Finanzstrategie 2004 bis 2010 kein unmit- telbarer Handlungsbedarf, der Spezialfinanzierung Monaten der Folgejahre zu leisten sind. Die mittel- und langfristigen Anlagen des Finanzvermögens bestehen hauptsächlich aus den Landreserven des Kantons. Diese steigen in der Planung nur leicht an. 4.4 Planjahr 2008 dürfte es wieder leicht abnehmen. 4.4.3. Fremdkapital Die Laufenden Verpflichtungen bestehen hauptsächlich aus Kreditoren. Der weitaus grösste Kreditorenposten per Ende Jahr ist jeweils der
1274.2 - Antrag des Regierungsrates
Gebühren 1 Die Anstalt erhebt für ihre Tätigkeit Gebühren. 2 Die Gebühren decken die Kosten und bestehen aus: a) einer jährlichen Aufsichtsgebühr, b) Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen. 3 Die Anwendung. 3 Für Schäden, welche die Anstalt verursacht hat, haftet diese ausschliess- lich. Es besteht keine subsidiäre Haftung der Kantone. Vorbehalten bleiben allfällige Versicherungsleistungen und angestellt wird, werden die im Kanton geleisteten Dienst- jahre angerechnet. 2 Bei der Gründung der ZBSA besteht die Möglichkeit, dass Mitarbeiten- de, die von einem Konkordatskanton übernommen werden, bei der
1274.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Gebühren 1 Die Anstalt erhebt für ihre Tätigkeit Gebühren. 2 Die Gebühren decken die Kosten und bestehen aus: a) einer jährlichen Aufsichtsgebühr, b) Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen. 3 Die Anwendung. 3 Für Schäden, welche die Anstalt verursacht hat, haftet diese ausschliess- lich. Es besteht keine subsidiäre Haftung der Kantone. Vorbehalten bleiben allfällige Versicherungsleistungen und angestellt wird, werden die im Kanton geleisteten Dienst- jahre angerechnet. 2 Bei der Gründung der ZBSA besteht die Möglichkeit, dass Mitarbeiten- de, die von einem Konkordatskanton übernommen werden, bei der
1274.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. September 2005
Gebühren 1 Die Anstalt erhebt für ihre Tätigkeit Gebühren. 2 Die Gebühren decken die Kosten und bestehen aus: a) einer jährlichen Aufsichtsgebühr, b) Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen. 3 Die Anwendung. 3 Für Schäden, welche die Anstalt verursacht hat, haftet diese ausschliess- lich. Es besteht keine subsidiäre Haftung der Kantone. Vorbehalten bleiben allfällige Versicherungsleistungen und angestellt wird, werden die im Kanton geleisteten Dienst- jahre angerechnet. 2 Bei der Gründung der ZBSA besteht die Möglichkeit, dass Mitarbeiten- de, die von einem Konkordatskanton übernommen werden, bei der

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch