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1653.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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allfällige Einwand, eine solche Person müsse sich dann unter Umständen selbst kontrol- lieren und es bestehe aus diesem Grund ein Sicherheitsrisiko, verkennt die tatsächlichen Ge- gebenheiten, denn die Feuerschau Bezeich- nung. Der Regierungsrat hält im Feuerschutzgesetz ausdrücklich an der bestehenden Terminologie fest. Der Ersatz der bestehenden Begriffe durch eine neue, in unserem Feuerschutzgesetz bis- her noch nicht Verhinderung der Aufsplittung der Kompetenzen bei Bewilligungen ist angezeigt. Deshalb ist der bestehende § 16 Feuerschutzgesetz entsprechend neu zu formulieren. Im Rahmen einer solchen Neuformulierung
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1689.1 - Gedruckter Bericht
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t. Für das insgesamt positive Ergebnis und den tatkräftigen Einsatz ist allen Mitarbeitenden der beste Dank auszusprechen. C Personelles 11 1. Obergericht Der Kantonsrat hat dem Obergericht per 1. Januar denen Mitarbeitenden für ihren engagier- ten Einsatz im Dienste der Zuger Rechts- pflege seinen besten Dank aus. Zudem dankt es allen Mitarbeitenden, die bei den Vorbereitungsarbeiten für die Einführung diesem Datum auf alle zu vollziehenden Einkommenspfändungen und Pfändungs- anschlüsse anzuwenden. Bestehende Einkommenspfändungen sind jedoch nur auf entsprechendes Verlan- gen des Schuldners den neuen Ansätzen
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2559.1 - gedruckter Bericht
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gebrauch Kontakt zur Bestellerin bzw. zum Besteller innert 5 Tagen; keine Abweisung nicht verän- derter vorgeprüfter Grund- buchgeschäfte Kontakt zur Bestellerin bzw. zum Besteller innert 5 Tagen; keine n, Urkunds- personen Grundbuchauszüge sind innert 2 Tagen nach Bestellung zugestellt Grundbuchauszüge sind innert 2 Tagen nach Bestellung zugestellt Gleich 4 Vorprüfungen von Grundbuch- geschäften sind Zentrum 14 Aktueller und vielfältiger Be- stand von Unterrichtsmedien ist im Online-Katalog such- und bestellbar Kantonale und gemeindliche Lehrpersonen, PHZ-Studie- rende Bestandespflege: Ältere Unterrichts
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2571.2 - Antwort des Regierungsrats
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legte der Regierungsrat die Maximalfallzahl bei zwischen sech- zig und siebzig Fällen fest. Es bestehen unterschiedliche Empfehlungen bezüglich der generellen Richtgrössen zur B e- messung der Fallbelastung: resp. Anbieter in den Ausschreibungsunterlagen aufgefordert wurden die Möglich- keit aufzuzeigen, bestehende Mandatsträgerinnen und Mandatsträger bei gegebener Qualifika- tion zu übernehmen. Nach dem Entscheid
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2580.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Einbussen der Gemeinden ein ausserordentlich wichtiger Ertrag seien. Auch sei die Abschaf- fung einer bestehenden Steuer im aktuellen Zeitpunkt sehr unglücklich. Im Zusammenhang mit dem Projekt der neuen Aufg teuern mehr erheben. Die Steuerpflicht im Kanton Zug (bzw. in der jeweiligen Einwohnergemeinde) besteht nament- lich dann, wenn die Schenkerin oder der Schenker im Zeitpunkt der Zuwendung Wohnsitz im Kanton
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2589.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vermietung liegt dann bei der Vermieterin oder beim Vermieter. Es gibt keine "Abnahmeverpflichtung des Beste llers". Da der Kanton seit Anfang 2015 über zu wenig Asylunterkünfte verfügte, beschloss der Regie- Seite 2/3 2589.1 - 15113 Submissionsrechtlich sieht die Situation anders aus, wenn der Kanton ein bestehendes Ge- bäude (mit allgemeinem Wohnzweck) von einer privaten natürlichen oder juristischen Person für eingeschränkt wurde, wurde die Ausschreibung bewusst offen formuliert: So- wohl die Miete von bestehenden als auch von neuen Gebäuden als Asylunterkunft konnte off e- riert werden. Die Ausschreibung war
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2434.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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bereit über eine Stre i- chung zu diskutieren, wenn Alternativen (Ausbau bestehendes Strassennetz, Kapazitätserhö- hung bestehende Autobahnanschlüsse, alternative Linienführungen vom Halbanschluss Süd zum und Unterführung würde einen erheblichen Eingriff in die bestehenden Gleisanlagen bedingen und hätte eine Vermi n- derung der Anzahl bestehender Gleisachsen zur Folge. Die Realisierung der Haltestelle Stein- hausen Süd war unter den Mitwirkenden umstritten. CVP und FDP lehnen die Streichungen ab. Es bestehe keine Not auf diese zentralen langfrist i- gen Verkehrsinfrastrukturen zu verzichten. Die beiden
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2378.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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Regierung nur die Primarstufe berücksichtigen wolle. Die Reduktion der Unterrichtsverpflichtung sei das beste Mittel, um die Lehrpersonen zu en t- lasten, auch auf der Oberstufe. Nötig sei dies deshalb, weil Pensen-Pools für Schulleitungen genau das Gegenteil bewirke. Die Hauptaufgabe eines Schulleiters bestehe nämlich darin, die Lehrpersonen zu unterstützen und zu entlasten und ihnen administrative Aufgaben Lehrpersonen. Darum sei es wichtig, dass die Zuger Gemeinden auch langfristig im Wettbewerb um die besten Lehrperso- nen mithalten können. Die Situation ist jetzt noch nicht akut, doch dies könne sich ändern
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666.6 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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versuchte man, die Ergebnisse in das bestehende Gehaltskonzept umzulegen. Tendenziell wäre bei der Umlegung der Ergebnisse der Arbeitsplatzbewertung ins bestehende Gehaltssystem im Verwaltungsbereich beim Pensionierung durch den Arbeitgeber ausgelöst wird (Ver- setzung in den Ruhestand), kann gemäss bestehender Regelung (§ 22 des Perso- nalgesetzes) die dadurch entstehende Schmälerung der Vorsorgeleistungen Vergleich mit anderen Kan- tonen bezüglich Besoldung und Arbeitszeit; Entwicklung in anderen Kantonen, bestehender Automatismus bei den Gehaltsklassen- und -stufenerhöhungen. Bezüg- lich des letztgenannten Automatismus
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977.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Beiträge einer Erfolgskontrolle unterzogen werden. Ins- besondere wird dabei analysiert, inwieweit die bestehende Vergabepraxis Anreiz bietet, die finanziell unterstützten Aufgaben effizient und effektiv zu erfüllen Führung einer Steuerungsgruppe unter der Leitung der Finanzdirektion übertragen. Die Steuerungsgruppe besteht ausserdem aus dem Landschreiber, aus Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Direktionen und