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1334.5 - Zusatzbericht und Antrag des Regierungsrates
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welches das Zivilschutz-Ausbildungszentrum geplant und realisiert hat und die örtlichen Verhältnisse bestens kennt. ♦ Sind die 20 % oder 36'000 Franken für Unvorhergesehenes sachlich begründet und tatsächlich aufwendungen (2391.20). Anhand der erarbeiteten Unterlagen für die Steuerung des Schutzraumbaus besteht im gesamten Kantonsgebiet zurzeit nur noch Bedarf für ca. 300 Schutzplätze in öf- fentlichen Schutzräumen
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1334.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Antrag 0 0 0 0 4 1334.1 - 11713 4. Termine Das voraussichtliche Terminprogramm sieht wie folgt aus: Bestellung der KR-Kommission Anfang Juni 2005 Vorberatung(en) KR-Kommission Juni 2005 Beratung in der Sta
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2191.0 - gedruckter Bericht
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Urkunds- personen Kontakt zur Bestellerin bzw. zum Besteller innert 5 Tagen. Keine Abweisung nicht veränderter vorgeprüfter Grundbuchgeschäfte Kontakt zur Bestellerin bzw. zum Besteller innert 5 Tagen. Keine Abweisung Urkunds- personen Grundbuchauszüge sind innert zwei Tagen nach Bestellung zugestellt Grundbuchauszüge sind innert zwei Tagen nach Bestellung zugestellt Gleich 8 Vorprüfungen von Grundbuch- geschäften sind Gleich 12 Aktueller und vielfältiger Bestand von Unterrichts- medien ist im Online-Katalog such- und bestellbar Kantonale und gemeindliche Lehrpersonen, PHZ-Studierende Weitere Anpassungen im Online-Katalog
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2221.1 - Postulatstext
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Bedürfnis entspricht. Es ist nach heutigem Kenntnisstand nicht einzusehen, weshalb es auf der am besten bedienten Strecke im Kanton Zug mit gemäss gültigem Fahrplan zwischen 7 bis 9 Zugsverbindungen und steht, ist diese Lösung auch für die Fahrplanstabilität ein Fortschritt. Wegen der frühen Ankunft bestehen für die Reisenden der S2 im Bahnhof Zug stres sfreie Anschlüsse in alle Richtungen! Eine weitere Basis, wenn die S2 auf dem Gleis 1 Süd endet. Entgegen ihrem Versprechen haben die SBB einen bestehenden Fahrplanvorschlag mit „Murpfli“ nicht simuliert, unter Hinweis auf diesen vorgeblichen Abkreuz
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2217.2 - Antrag des Regierungsrates
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en privater Vereinigungen festzulegen. Sie müssen die Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. 3 Bei bestehenden Gebäuden und ihren Anlagen sind diejenigen Teile den Anforderungen von Abs. 2 anzupassen, die
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2225.1 - Motionstext
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in seinem Bericht und Antrag auch darlegen, welche weiteren, nicht wettbewerbsverzerrenden Besteuerungsmodelle in Zug eingeführt werden können, um die Einnahmenausfälle nach der allfälligen Abschaffung der Lizenzbox im Kanton Nidwalden) sowie weitere Alternativen nicht wettbewerbsverzerrender Besteuerungsmodelle vorstellen, damit frühzeitig mit der Di s- kussion über die zukünftige Ausrichtung des Kantons
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2093.1a - Beilage
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stehen würden als bei ei- ner Konkordatslösung. Dies wiederum würde unmittelbar zu einem Abbau der bestehenden Leistungen und damit zu einer Schwächung der Position der Fachhochschule Zentral- schweiz auf dem der Fachhochschule ist der Fachhochschulrat. Er trägt die strategi- sche Führungsverantwortung. Er besteht aus fünf bis neun Mitgliedern und setzt sich aus Persönlichkeiten aus Gesellschaft, Bildung und Perspektiven: Welche für die gemeinsame Einrichtung relevanten Um- feldentwicklungen sind zu erwarten? Besteht bezüglich der Vereinbarung Handlungs- bedarf? Zur Bearbeitung der obgenannten Fragestellungen hat
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2112.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Vollzugs- und Bewährungsdienst: So verfüge das Amt über ein Qualitätsmanagementsystem (QMS). Es bestehe eine elektronische Geschäftskontrolle mit allen fallrelevanten Angaben, welche zweimal jährlich an Diskussion, zu entscheiden, ob Handlungsbedarf bei der Kontrolle / Aufsicht auf strategischer Ebene bestehe oder nicht und in einer zweiten Abstimmung soll entschieden wer- den, in welcher Form dieser Han fehle ein Risikomanagement über den ganzen Kanton, direktions- übergreifende Instrumente würden kaum bestehen und die Erwartungen an die parlamentar i- sche Kontrolle seien sehr unterschiedlich. Es würden
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2112.3a - Beilage
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strategisches Risikomanagement. Das bestehende Risikoinventar beispielsweise fokussiert sich primär auf versicherbare Schäden mit finanziellen Auswirkungen. Allerdings besteht seit 2010 eine regierungsrätliche müssen, was einer umfassenden Risikoanalyse bedarf. Eine gute Grundlage dazu kann beispielsweise das bestehende Risikoinventar bieten, welche s zu einer eigentlichen Risikolandkarte ausgebaut werden kann. Implizit bei der Erarbeitung der Ziele für die zweite Legislatur- periode (2015–2018) zur Umsetzung der bestehenden Strategie und dann später bei der Über- arbeitung der Strategie wird der Regierungsrat die Chancen
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2121.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ersucht, säm t- liche diesbezüglich bestehenden gesetzlichen Grundlagen aufzuzeigen sowie darzule- gen, wo allenfalls aus welchem Grund ein Anpassungsbedarf besteht und wie dieser um- gesetzt werden könnte Behörden sowie allenfalls involvierten Drittstellen in einem konkreten Fal l (Informationsaus- tausch bestehend aus mehreren Meldungen), 4. die Errichtung einer zentralen Datensammlung mit Meldungs- und allenfalls SR 210) besteht eine Meldepflicht an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), wenn jemand in amtlicher Tätigkeit von einer Person erfährt, die hilfsbedürftig erscheint. Ebe n- so besteht eine M