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2177.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
festgehalten werden, dass das GIBZ-Areal bereits heute gut ausgenützt ist. Verdichtungsmöglichkeiten bestehen nur im Trakt 1 und im Bau des zusätzlichen Trakts 5 mit maximal sechs Geschossen. Als Ergebnis der zweckmässigste Lösung für die Bedürfnisse des KBA sein dürften. Ergänzend sei vermerkt, dass die bestehende Raumstruktur sehr gut den betrieblichen Bedürfnissen des KBA entg egen- kommen (Arbeit in kleinen wegen der daraus folgenden Bebauungs- planpflicht anmeldeten und für Statik und Fundation über der bestehenden Einstellhalle Schwierigkeiten befürchteten, war der Baudirektor bereit, Vor- und Nachteile einer
2176.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
dreht sich um "Erzeugung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz". In diesem Zusammenhang sind bestehende beheizte Gebäude, die einen bestimmten energie- technischen Standard erreichen, von der Einhaltung von § 9 Abs. 3 Bst. e des eidgenössischen Energiegesetzes übernommene Abstandsvo r- schrift für bestehende Gebäude erweitert im Grunde die Bestandesgarantie. Die Kommission wäre wohl gerne ohne das neue ist und neu im § 44a erscheinen wird. Die geringfügigen Bauvorhaben, namentlich Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden, sind dem Gemeinderat schriftlich zu melden. Wenn die Bauherrschaft innert 20 Tagen seit
2176.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. Juli 2013
Baubewilligung. Sie dürfen solche Denkmäler nicht wesentlich beeinträchtigen. § 72 Abs. 4 (geändert) 4 Bestehende Gebäude, welche einen bundesrechtlich bestimmten Baustan- dard1) erreichen, dürfen die von Grenz-
2195.7a - Beilage: Revisionsbericht 55-2020
bauliche Massnahmen der Gutsbetriebe in der Chamau und in der Schluecht» (Projekt-Nr. HB3060.0150, bestehend aus drei Teilprojekten) Soll (Total bereinigt1): Fr. 23 972 089.00 Ist (Total)2: Fr. 23 170 310 und für bauliche Massnahmen in der Chamau, Hünenberg, und in der Schluecht, Cham» (HB3060.0150) bestehend aus drei Teilprojekten: - HB3060.0150.001 «Chamau; Kauf Grundstück» - HB3060.0150.002 «Chamau; bauliche Finanzkontrolle Bericht Nr. 55 - 2020 17. August 2020 10 Begriffserläuterungen Begriffe Erläuterung «Es besteht Ordnungsmässigkeit» (o.ä.) «im Wesentlichen ordnungsgemäss» Prüfungstätigkeit und Bestätigung sind
2195.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Reduktion des möglichen Bauvolumens führen wird. Das heutige Bauvolumen bleibt somit trotz Abbruch bestehen und kann laut Au s- kunft des Baudirektors bei eventuellen, künftigen Bauvorhaben wieder konsumiert
2195.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Unmittelbar danach begannen die Bauar- beiten. Dank einer sorgfältigen vorgängigen Planung konnten die bestehende Scheune und der Schweinestall sowie die als Holzkonstruktionen konzipierten Neubauten für den
2198.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
ihm anvertrauten Schüler und sorgt für eine gute Schulatmosphäre. 4 Er erfüllt seinen Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und der Weisungen der Schulbehörden gemeindlichen Schulen gelten folgende Klassengrössen: Tabelle Die Eröffnung neuer und die Aufhebung bestehender Abteilungen sind der Direk- tion für Bildung und Kultur bekanntzugeben. 2 Die Einteilungen und Einwohnergemeinden haben an die Lehrpersonen folgende Besoldungen auszurichten: 1. Jahresgehalt, bestehend aus: a) Grundgehalt (12/13 des Jahresgehaltes) b) 13. Monatsgehalt (1/13 des Jahresgehaltes) 2.
2198.3c - Beilage 3
an- vertrauten Schüler und sorgt für eine gute Schulat- mosphäre. 4 Er erfüllt seinen Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der gesetzlichen Vorga- ben und der Weisungen der Schulbehörden Bildungskommission vom 23. Januar 2013 an Kantonsrat Tabelle Die Eröffnung neuer und die Aufhebung bestehender Abteilungen sind der Direktion für Bildung und Kultur bekanntzugeben. 2 Die Einteilungen und Z
2200.1 - Interpellationstext
300/mb Vorlage Nr. 2200.1 Laufnummer 14199 Interpellation der SP-Fraktion betreffend Tangente Zug-Baar (TZB) vom 26. November 2012 Die SP-Fraktion hat am 26. November 2012 folgende Interpellation eing
2129.2a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
Arbeitsgruppe kommt zum Schluss, dass sich das bestehende Modell des ZFA grundsätzlich bewährt hat. Die Arbeitsgruppe schlägt deshalb vor, grundsätzlich am bestehenden Modell festzuhalten, jedoch eine leichte . dem Ausgleich entwickelt haben. 3.4.1 Ergebnisse der Datenanalyse Vor Ausgleich durch den ZFA bestehen wesentliche Unterschiede zwischen den effektiven Steuererträgen pro Einwohner der einzelnen Gemeinden werden kann. Die Arbeitsgruppe schlägt deshalb (per Mehrheitsentscheid) vor, grundsätzlich am bestehenden Modell festzuhalten, jedoch eine leichte Anpassung bei der Höhe des Normsteuerfusses vorzunehmen

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