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2143.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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der Provinz Rift Valley. Die Schulen werden mit modernem Werkzeug und mit Maschinen ausgerüstet. Bestehende und neue Kurse sichern zusätzliche Berufschancen. Eingeführt werden auch Compu- terunterricht und vor einer grossen Herausforderung. Nebst der Verteidigung der eben erst erlangten Unabhängigkeit besteht vor al- lem im Gesundheits- und Bildungssektor grosser Handlungsbedarf. Das Yei Teacher Training
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2160.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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tzung haben zwei Delegationen der JPK die verschiedenen In- stanzen visitiert. Eine Delegation bestehend aus Georges Helfenstein, Alois Gössi und Adrian Andermatt be- suchte am 7. Mai 2012 die Staatsa der Zivil- und Strafrechts- pflege, der Ombudsstelle und des Vollzugs- und Bewährungsdienstes den besten Dank für die geleistete Arbeit und den engagierten Einsatz auszusprechen. Zug, 12. Juni 2012 Mit
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2168.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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den Nachbarkantonen Aargau und Zürich gerechnet werden. Bei der HFTG übernehmen bereits mit der bestehenden FSV all e Nachbar- kantone die entsprechenden Beiträge, so dass in diesem Bereich nicht mit höheren
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2168.2 - Antrag des Regierungsrates
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Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) vom 22. März 2012 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt a
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2168.6a - Anhang
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] Anhang; Vorlage Nr. 2168.6 (Laufnummer 14275) Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) vom 22. März 2012 Vom 22. März
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2168.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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haben. Für die hfnh wird es eine Marktabwägung sein, wie lange mit welchen Studiengebühren die bestehenden Bildungsgänge in dieser Form noch angeboten werden können.» Die Informationen des Regierungsrates
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2177.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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dauernden Marschhalts werde zeigen, welche Standorte sich für die Mittelschulen des Kantons Zug am besten ei gnen würden. Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2012 a) die Motion von Daniel Thomas Jahresbericht des GIBZ für das Schuljahr 2010/2011 sind folgende Fakten für die be- reits heute bestehende Raumknappheit verantwortlich: Die Anzahl der Berufs-Lernenden für die Grundbildung ist im Kanton und Nebenräume im Trakt 3) nutzen. Eine neue Raumeinteilung ist nicht zwingend vorgesehen. Das bestehende Informatikzimmer 4.306 soll bleiben und auch anderen Berufen des GIBZ zur Verfügung stehen. Die
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2177.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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festgehalten werden, dass das GIBZ-Areal bereits heute gut ausgenützt ist. Verdichtungsmöglichkeiten bestehen nur im Trakt 1 und im Bau des zusätzlichen Trakts 5 mit maximal sechs Geschossen. Als Ergebnis der zweckmässigste Lösung für die Bedürfnisse des KBA sein dürften. Ergänzend sei vermerkt, dass die bestehende Raumstruktur sehr gut den betrieblichen Bedürfnissen des KBA entg egen- kommen (Arbeit in kleinen wegen der daraus folgenden Bebauungs- planpflicht anmeldeten und für Statik und Fundation über der bestehenden Einstellhalle Schwierigkeiten befürchteten, war der Baudirektor bereit, Vor- und Nachteile einer
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2176.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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dreht sich um "Erzeugung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz". In diesem Zusammenhang sind bestehende beheizte Gebäude, die einen bestimmten energie- technischen Standard erreichen, von der Einhaltung von § 9 Abs. 3 Bst. e des eidgenössischen Energiegesetzes übernommene Abstandsvo r- schrift für bestehende Gebäude erweitert im Grunde die Bestandesgarantie. Die Kommission wäre wohl gerne ohne das neue ist und neu im § 44a erscheinen wird. Die geringfügigen Bauvorhaben, namentlich Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden, sind dem Gemeinderat schriftlich zu melden. Wenn die Bauherrschaft innert 20 Tagen seit
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2176.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. Juli 2013
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Baubewilligung. Sie dürfen solche Denkmäler nicht wesentlich beeinträchtigen. § 72 Abs. 4 (geändert) 4 Bestehende Gebäude, welche einen bundesrechtlich bestimmten Baustan- dard1) erreichen, dürfen die von Grenz-