Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6919 Inhalte gefunden
2195.7a - Beilage: Revisionsbericht 55-2020
bauliche Massnahmen der Gutsbetriebe in der Chamau und in der Schluecht» (Projekt-Nr. HB3060.0150, bestehend aus drei Teilprojekten) Soll (Total bereinigt1): Fr. 23 972 089.00 Ist (Total)2: Fr. 23 170 310 und für bauliche Massnahmen in der Chamau, Hünenberg, und in der Schluecht, Cham» (HB3060.0150) bestehend aus drei Teilprojekten: - HB3060.0150.001 «Chamau; Kauf Grundstück» - HB3060.0150.002 «Chamau; bauliche Finanzkontrolle Bericht Nr. 55 - 2020 17. August 2020 10 Begriffserläuterungen Begriffe Erläuterung «Es besteht Ordnungsmässigkeit» (o.ä.) «im Wesentlichen ordnungsgemäss» Prüfungstätigkeit und Bestätigung sind
2195.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Reduktion des möglichen Bauvolumens führen wird. Das heutige Bauvolumen bleibt somit trotz Abbruch bestehen und kann laut Au s- kunft des Baudirektors bei eventuellen, künftigen Bauvorhaben wieder konsumiert
2195.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Unmittelbar danach begannen die Bauar- beiten. Dank einer sorgfältigen vorgängigen Planung konnten die bestehende Scheune und der Schweinestall sowie die als Holzkonstruktionen konzipierten Neubauten für den
2198.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
ihm anvertrauten Schüler und sorgt für eine gute Schulatmosphäre. 4 Er erfüllt seinen Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und der Weisungen der Schulbehörden gemeindlichen Schulen gelten folgende Klassengrössen: Tabelle Die Eröffnung neuer und die Aufhebung bestehender Abteilungen sind der Direk- tion für Bildung und Kultur bekanntzugeben. 2 Die Einteilungen und Einwohnergemeinden haben an die Lehrpersonen folgende Besoldungen auszurichten: 1. Jahresgehalt, bestehend aus: a) Grundgehalt (12/13 des Jahresgehaltes) b) 13. Monatsgehalt (1/13 des Jahresgehaltes) 2.
2198.3c - Beilage 3
an- vertrauten Schüler und sorgt für eine gute Schulat- mosphäre. 4 Er erfüllt seinen Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der gesetzlichen Vorga- ben und der Weisungen der Schulbehörden Bildungskommission vom 23. Januar 2013 an Kantonsrat Tabelle Die Eröffnung neuer und die Aufhebung bestehender Abteilungen sind der Direktion für Bildung und Kultur bekanntzugeben. 2 Die Einteilungen und Z
2200.1 - Interpellationstext
300/mb Vorlage Nr. 2200.1 Laufnummer 14199 Interpellation der SP-Fraktion betreffend Tangente Zug-Baar (TZB) vom 26. November 2012 Die SP-Fraktion hat am 26. November 2012 folgende Interpellation eing
2129.2a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
Arbeitsgruppe kommt zum Schluss, dass sich das bestehende Modell des ZFA grundsätzlich bewährt hat. Die Arbeitsgruppe schlägt deshalb vor, grundsätzlich am bestehenden Modell festzuhalten, jedoch eine leichte . dem Ausgleich entwickelt haben. 3.4.1 Ergebnisse der Datenanalyse Vor Ausgleich durch den ZFA bestehen wesentliche Unterschiede zwischen den effektiven Steuererträgen pro Einwohner der einzelnen Gemeinden werden kann. Die Arbeitsgruppe schlägt deshalb (per Mehrheitsentscheid) vor, grundsätzlich am bestehenden Modell festzuhalten, jedoch eine leichte Anpassung bei der Höhe des Normsteuerfusses vorzunehmen
2129.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
wurden die Auswirkungen einer starren Obergrenze von 20 % berechnet. Die Beitragszahlungen gemäss bestehendem Finanzausgleichsmodell und bei der Variante «Normsteuerfuss 75 %» liegen bei der Stadt Zug (für am 9. November 2012 zur Vernehmlassung unterbreitet. Im Anschluss daran hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus je drei Vertretern der Gemeinde- präsidentenkonferenz und der Konferenz der Finanzchefinnen finanzschwächsten Nehmergemeinden – erreicht werden kann. Die Arbeitsgruppe schlägt deshalb vor, am bestehenden Modell festzuhalten, jedoch eine leich- te Anpassung bei der Höhe des Normsteuerfusses vorzunehmen
2129.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
bei einer Umsetzung des kantonsrätlichen Auftrags vom 30. Januar 2014 hätte eine Inkraftsetzung im besten Fall auf den 1. Januar 2016, wahr- scheinlicher aber eher auf den 1. Januar 2017 erfolgen können 2015, konnte das Ziel, nämlich eine Entlas- tung der Gebergemeinden, erreicht werden. Das heute bestehende System ist korrekt und langfristig angelegt. Es ist – obwohl kompliziert genug – im Vergleich mit
2165.08a - Synopse
bekannt geben, als es zur Erfül- lung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Geheimhal- tungspflicht besteht nach Beendigung des Dienstver- hältnisses weiter. 1 Die oder der Datenschutzbeauftragte sowie die nur so weit bekanntgeben, als es zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Das Amtsgeheimnis besteht nach Beendigung des Dienstverhältnisses weiter. 2 Zur Mitteilung geheim zu haltender Tatsachen und werden. § 43b (neu) Verhinderung der Vernichtung von Daten im Interesse der betroffenen Per- son 1 Besteht berechtigter Grund zur Annahme, dass a) eine Datenvernichtung die schutzwürdigen Inte- ressen der

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch